Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.3 Jst der eine von den Streitenden ein Edler L. G. 4 Wird ein Streitender ertapt, daß er un- L. G. Diese drey Geseze gehören dem folgenden Das: Der hohe Ton etlicher Altfran- zur
3 Jſt der eine von den Streitenden ein Edler L. G. 4 Wird ein Streitender ertapt, daß er un- L. G. Dieſe drey Geſeze gehoͤren dem folgenden Das: Der hohe Ton etlicher Altfran- zur
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3
Jſt der eine von den Streitenden ein Edler
geweſen, ſo buͤſt ers nur durch die Stirnrun-
zel und das Laͤcheln.
L. G.
Mehr zur Warnung als zur Strafe …
4
Wird ein Streitender ertapt, daß er un-
ter ſeinem Schreibzeuge Knuͤttel oder Keule
verſtekt liegen habe, ſo wird er auf ein Jahr
Landes verwieſen.
L. G.
Alle Wildemanns Arbeit …
Dieſe drey Geſeze gehoͤren dem folgenden
Landtage zu. Die Angeklagten hatten ſich
hinter der Schwierigkeit, den Fall der Noth-
wehr zu beſtimmen, verſtecken wollen.
Das: Der hohe Ton etlicher Altfran-
ken enthaͤlt beſonders eine nicht unmerkwuͤr-
dige Stelle, dieſe naͤmlich: Moͤgen ſich doch
Karl und Franciſcus noch ſo kraͤftige
Schimpfworte zugeſchrieben haben; mag
doch ſo mancher Fuͤrſtendiener, wenn er,
zur
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