Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.CAPVT X. Warhafftiger Bericht / von der Autoritet vnd Ansehen Doct. Lutheri. IN dem Capitel de autoritate Lutheri handelt vnser Gegenteil fürnemlich diese nachfolgende Puncten: Erstlich / daß das Christliche Concordibuch Lutherum zum Propheten machen / vnd seine Lehre mit der H. Schrifft / die allein norma & regula fidei ist / durchaus vergleichen solle. Zum 2. Das Lutherus selbst viel dinges retractiert habe / das er anfanges gelehret / derwegen dann auch auff seine schrifften nicht viel zu halten sey. Zum 3. von seinen Streitschrifften. Zum 4. Von Carlstadt / vnd des Sacramentirischen Streitts anfang. Zum 5. Vonder epistola Philippi ad Cratonem. Zum. 6. Das Lutherus seine Lehr vom H. Abendtmal wol viermal solle geendert haben. Zum 7. Von der Wittenbergischen Concordia mit Buccro / Anno etc. 36. Vnd zum 8. Von Lutheri widerruff / den sie jme felschlich auff dichten / in der lehre vom heiligen Abendtmal. Von allen diesen Puncten wöllen wir ordentlich nach einander warhafftigen vnd bestendigen bericht thun / daraus abermals des Gegentheils Calumnien vnd vnwarheiten der gantzen Christenheit vor Augen gestellt werden sollen / Gott verleihe vns seine Gnad darzu / Amen. CAPVT X. Warhafftiger Bericht / von der Autoritet vnd Ansehen Doct. Lutheri. IN dem Capitel de autoritate Lutheri handelt vnser Gegenteil fuͤrnemlich diese nachfolgende Puncten: Erstlich / daß das Christliche Concordibuch Lutherum zum Propheten machen / vnd seine Lehre mit der H. Schrifft / die allein norma & regula fidei ist / durchaus vergleichen solle. Zum 2. Das Lutherus selbst viel dinges retractiert habe / das er anfanges gelehret / derwegen dann auch auff seine schrifften nicht viel zu halten sey. Zum 3. von seinen Streitschrifften. Zum 4. Von Carlstadt / vnd des Sacramentirischen Streitts anfang. Zum 5. Vonder epistola Philippi ad Cratonem. Zum. 6. Das Lutherus seine Lehr vom H. Abendtmal wol viermal solle geendert haben. Zum 7. Von der Wittenbergischen Concordia mit Buccro / Anno etc. 36. Vnd zum 8. Von Lutheri widerruff / den sie jme felschlich auff dichten / in der lehre vom heiligen Abendtmal. Von allen diesen Puncten woͤllen wir ordentlich nach einander warhafftigen vnd bestendigen bericht thun / daraus abermals des Gegentheils Calumnien vnd vnwarheiten der gantzen Christenheit vor Augen gestellt werden sollen / Gott verleihe vns seine Gnad darzu / Amen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0566"/> </div> <div> <head>CAPVT X. Warhafftiger Bericht / von der Autoritet vnd Ansehen Doct. Lutheri.<lb/></head> <p>IN dem Capitel de autoritate Lutheri handelt vnser Gegenteil fuͤrnemlich diese nachfolgende Puncten: Erstlich / daß das Christliche Concordibuch Lutherum zum Propheten machen / vnd seine Lehre mit der H. Schrifft / die allein norma & regula fidei ist / durchaus vergleichen solle. Zum 2. Das Lutherus selbst viel dinges retractiert habe / das er anfanges gelehret / derwegen dann auch auff seine schrifften nicht viel zu halten sey. Zum 3. von seinen Streitschrifften. Zum 4. Von Carlstadt / vnd des Sacramentirischen Streitts anfang. Zum 5. Vonder epistola Philippi ad Cratonem. Zum. 6. Das Lutherus seine Lehr vom H. Abendtmal wol viermal solle geendert haben. Zum 7. Von der Wittenbergischen Concordia mit Buccro / Anno etc. 36. Vnd zum 8. Von Lutheri widerruff / den sie jme felschlich auff dichten / in der lehre vom heiligen Abendtmal.</p> <p>Von allen diesen Puncten woͤllen wir ordentlich nach einander warhafftigen vnd bestendigen bericht thun / daraus abermals des Gegentheils Calumnien vnd vnwarheiten der gantzen Christenheit vor Augen gestellt werden sollen / Gott verleihe vns seine Gnad darzu / Amen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0566]
CAPVT X. Warhafftiger Bericht / von der Autoritet vnd Ansehen Doct. Lutheri.
IN dem Capitel de autoritate Lutheri handelt vnser Gegenteil fuͤrnemlich diese nachfolgende Puncten: Erstlich / daß das Christliche Concordibuch Lutherum zum Propheten machen / vnd seine Lehre mit der H. Schrifft / die allein norma & regula fidei ist / durchaus vergleichen solle. Zum 2. Das Lutherus selbst viel dinges retractiert habe / das er anfanges gelehret / derwegen dann auch auff seine schrifften nicht viel zu halten sey. Zum 3. von seinen Streitschrifften. Zum 4. Von Carlstadt / vnd des Sacramentirischen Streitts anfang. Zum 5. Vonder epistola Philippi ad Cratonem. Zum. 6. Das Lutherus seine Lehr vom H. Abendtmal wol viermal solle geendert haben. Zum 7. Von der Wittenbergischen Concordia mit Buccro / Anno etc. 36. Vnd zum 8. Von Lutheri widerruff / den sie jme felschlich auff dichten / in der lehre vom heiligen Abendtmal.
Von allen diesen Puncten woͤllen wir ordentlich nach einander warhafftigen vnd bestendigen bericht thun / daraus abermals des Gegentheils Calumnien vnd vnwarheiten der gantzen Christenheit vor Augen gestellt werden sollen / Gott verleihe vns seine Gnad darzu / Amen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |