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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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ben / lehren vnd halten. Von beyden Puncten wöllen wir / mit Gottes hülff / vnsere Christliche Erinnerunge thun / vnd worinnen sie nicht recto pede ad veritatem Euangelij einher gehen / kürtzlich vnd deutlich vermelden. Nachmals auff die andern Stücke / so hierzu gehörig / ordentlich antworten. Jesus Christus / welcher dieses heilige Abendtmal selbst eingesetzt / der wölle durch seinen Heiligen Geist hierzu Gnad verleihen / Amen.

Von den Sacramenten in gemein.

VNser Gegentheil richtet all sein thun in dieser Sache fürnemlich Newstätter Buch. pag. 43. Ambrosi. Wolffius wider Lu ther fol. 137. Daß man auch in ge mein von Sacramen ten reden könne.dahin / das es diesen grund setze vnd erhalte / das die Lere von der wahren wesentlichen Gegenwart des Leibes vnnd Blutes Ihesu Christi im heiligen Abendtmal / stracks vnd alleine zu regulieren sey nach der gemeinen Lere von den Sacramenten. Derwegen setzen sie nhur anfenglich eine generalem definitionem Sacramentorum, Was sie sein / vnd wes halben sie eingesetzt / damit sie desto besser jhr Fürnemmen erreichen mögen.

Nun ists nicht ohne / das man in der Kirchen Christi wol in gemein von den Sacramenten reden / vnnd was sie sind / etlicher massen / Nemlich a causa efficiente & finalt, seu effectibus, &c beschreiben kan. Es hat aber die meinung damit gar nicht / kan vnd soll auch die Meinung nicht haben / das man ex generali aliqua definitione, oder aus gemeiner Beschreibung Sacramentorum, hindan gesetzt eines jeden Sacraments special Institution / nemen / vrtheilen vnd schliessen köndte / solche oder mehr / was vnnd wie man von einem jeden Sacrament insonderheit halten / lehren vnd glauben solle / viel weniger aber das man die Wort / darin vnd damit ein jedes Sacrament insonder heit verordnet vnd eingesetzt ist / anders / dann wie sie lauten / solte deuten verkehren / vnd das propter generalem aliquam definittonem, von weme / oder wie künstlich sie auch möge gestellet sein.

ben / lehren vñ halten. Von beyden Puncten woͤllen wir / mit Gottes huͤlff / vnsere Christliche Erinnerunge thun / vnd worinnen sie nicht recto pede ad veritatem Euangelij einher gehen / kuͤrtzlich vnd deutlich vermelden. Nachmals auff die andern Stuͤcke / so hierzu gehoͤrig / ordentlich antworten. Jesus Christus / welcher dieses heilige Abendtmal selbst eingesetzt / der woͤlle durch seinen Heiligen Geist hierzu Gnad verleihen / Amen.

Von den Sacramenten in gemein.

VNser Gegentheil richtet all sein thun in dieser Sache fuͤrnemlich Newstaͤtter Buch. pag. 43. Ambrosi. Wolffius wider Lu ther fol. 137. Daß man auch in ge mein von Sacramẽ ten reden koͤnne.dahin / das es diesen grund setze vnd erhalte / das die Lere von der wahren wesentlichẽ Gegenwart des Leibes vnnd Blutes Ihesu Christi im heiligen Abendtmal / stracks vnd alleine zu regulieren sey nach der gemeinen Lere von den Sacramenten. Derwegen setzen sie nhur anfenglich eine generalem definitionem Sacramentorum, Was sie sein / vnd wes halben sie eingesetzt / damit sie desto besser jhr Fuͤrnem̃en erreichen moͤgen.

Nun ists nicht ohne / das man in der Kirchen Christi wol in gemein von den Sacramenten reden / vnnd was sie sind / etlicher massen / Nemlich á causa efficiente & finalt, seu effectibus, &c beschreiben kan. Es hat aber die meinung damit gar nicht / kan vnd soll auch die Meinung nicht haben / das man ex generali aliqua definitione, oder aus gemeiner Beschreibung Sacramentorum, hindan gesetzt eines jeden Sacraments special Institution / nemen / vrtheilen vnd schliessen koͤndte / solche oder mehr / was vnnd wie man von einem jeden Sacrament insonderheit halten / lehren vnd glauben solle / viel weniger aber das man die Wort / darin vnd damit ein jedes Sacrament insonder heit verordnet vnd eingesetzt ist / anders / dann wie sie lauten / solte deuten verkehren / vnd das propter generalem aliquam definittonem, von weme / oder wie kuͤnstlich sie auch moͤge gestellet sein.

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[0360] ben / lehren vñ halten. Von beyden Puncten woͤllen wir / mit Gottes huͤlff / vnsere Christliche Erinnerunge thun / vnd worinnen sie nicht recto pede ad veritatem Euangelij einher gehen / kuͤrtzlich vnd deutlich vermelden. Nachmals auff die andern Stuͤcke / so hierzu gehoͤrig / ordentlich antworten. Jesus Christus / welcher dieses heilige Abendtmal selbst eingesetzt / der woͤlle durch seinen Heiligen Geist hierzu Gnad verleihen / Amen. Von den Sacramenten in gemein. VNser Gegentheil richtet all sein thun in dieser Sache fuͤrnemlich dahin / das es diesen grund setze vnd erhalte / das die Lere von der wahren wesentlichẽ Gegenwart des Leibes vnnd Blutes Ihesu Christi im heiligen Abendtmal / stracks vnd alleine zu regulieren sey nach der gemeinen Lere von den Sacramenten. Derwegen setzen sie nhur anfenglich eine generalem definitionem Sacramentorum, Was sie sein / vnd wes halben sie eingesetzt / damit sie desto besser jhr Fuͤrnem̃en erreichen moͤgen. Newstaͤtter Buch. pag. 43. Ambrosi. Wolffius wider Lu ther fol. 137. Daß man auch in ge mein von Sacramẽ ten reden koͤnne. Nun ists nicht ohne / das man in der Kirchen Christi wol in gemein von den Sacramenten reden / vnnd was sie sind / etlicher massen / Nemlich á causa efficiente & finalt, seu effectibus, &c beschreiben kan. Es hat aber die meinung damit gar nicht / kan vnd soll auch die Meinung nicht haben / das man ex generali aliqua definitione, oder aus gemeiner Beschreibung Sacramentorum, hindan gesetzt eines jeden Sacraments special Institution / nemen / vrtheilen vnd schliessen koͤndte / solche oder mehr / was vnnd wie man von einem jeden Sacrament insonderheit halten / lehren vnd glauben solle / viel weniger aber das man die Wort / darin vnd damit ein jedes Sacrament insonder heit verordnet vnd eingesetzt ist / anders / dann wie sie lauten / solte deuten verkehren / vnd das propter generalem aliquam definittonem, von weme / oder wie kuͤnstlich sie auch moͤge gestellet sein.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/360>, abgerufen am 21.11.2024.