Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.
spurgischenIX. Confession / vnd das dieselbe niemals Zwinglisch gewesen / wie vnser Gegentheil fürgibt. X. Warhafftiger Bericht von der Authoritet vnd Ansehen D. Lutheri in gegenwertigem Streit. XI. Bestendiger Bericht vnd Antwort auff die Klag / das des Gegentheils lehr zur vnbilligkeit solte verworffen vnd außgesetzt werden. XII. Gründtliche verantwortung der widerwertigen Reden vnd lehren / so von den Newstättischen Theologen dem Christlichen Concordien Buch zugemessen werden. XIII. Warhafftiger Bericht vom Proceß / der mit dem Christlichen Concordien Buch ist gehalten worden / vnd ablehnung der Calumnien / so vom Gegentheil vnbilicher Weise dawider außgesprenget. XIIII. Gegründte verantwortung der Calumnien von den schaden vnd Nachtheiligkeiten / so vnsers Gegentheils erdichtem Fürgeben nach / aus Publicierung vnd Execution des Christlichen Concordien Buchs erfolgen sollen. XV. Bestendiger Bericht auff den Beschluß des Newstättischen Buchs / in welchem vom rechten Wege zur Einigkeit zwischen vns vnd jnen gehandelt wird. Auff vorgehende Capitel folgen nacher zwey andere / in welchen den Predigern zu Bremen auff jhre vermeinte Entschäldigung gtündtlich geantwotter. Das erste. Von der Person Christi. Das ander. Von dem betligen Abendtmal. Diese beyde sind sonderlich vnd alleine gedruckt. Hiernach folget besonders ein gründtlicher Bericht auff das Lästerbuch M. Christophori Irenaei / so er wider die Lehre des Concordi Buchs von der Erbsünde außgesprenget. Vnd endlich Die warhafftige Historia, Augustanae Confessionis wider Ambrosij Wolffij verfelschste Historiam / so er daruon außgesprenget / etc. Welche auch in einem besondern Druck folgen soll.
spurgischenIX. Confession / vnd das dieselbe niemals Zwinglisch gewesen / wie vnser Gegentheil fuͤrgibt. X. Warhafftiger Bericht von der Authoritet vnd Ansehen D. Lutheri in gegenwertigem Streit. XI. Bestendiger Bericht vñ Antwort auff die Klag / das des Gegentheils lehr zur vnbilligkeit solte verworffẽ vñ außgesetzt werdẽ. XII. Gruͤndtliche verantwortung der widerwertigẽ Reden vnd lehren / so von den Newstaͤttischen Theologen dem Christlichen Concordien Buch zugemessen werden. XIII. Warhafftiger Bericht vom Proceß / der mit dem Christlichen Concordien Buch ist gehalten worden / vñ ablehnung der Calumnien / so vom Gegentheil vnbilicher Weise dawider außgesprenget. XIIII. Gegruͤndte verantwortung der Calumnien von den schaden vnd Nachtheiligkeiten / so vnsers Gegentheils erdichtem Fuͤrgeben nach / aus Publicierung vnd Execution des Christlichen Concordien Buchs erfolgen sollen. XV. Bestendiger Bericht auff den Beschluß des Newstaͤttischen Buchs / in welchem vom rechten Wege zur Einigkeit zwischen vns vnd jnen gehandelt wird. Auff vorgehende Capitel folgen nacher zwey andere / in welchen den Predigern zu Bremen auff jhre vermeinte Entschaͤldigung gtuͤndtlich geantwotter. Das erste. Von der Person Christi. Das ander. Von dem betligen Abendtmal. Diese beyde sind sonderlich vnd alleine gedruckt. Hiernach folget besonders ein gruͤndtlicher Bericht auff das Laͤsterbuch M. Christophori Irenaei / so er wider die Lehre des Concordi Buchs von der Erbsuͤnde außgesprenget. Vnd endlich Die warhafftige Historia, Augustanae Confessionis wider Ambrosij Wolffij verfelschste Historiam / so er daruon außgesprenget / etc. Welche auch in einem besondern Druck folgen soll.
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spurgischen Confession / vnd das dieselbe niemals Zwinglisch gewesen / wie vnser Gegentheil fuͤrgibt. Warhafftiger Bericht von der Authoritet vnd Ansehen D. Lutheri in gegenwertigem Streit. Bestendiger Bericht vñ Antwort auff die Klag / das des Gegentheils lehr zur vnbilligkeit solte verworffẽ vñ außgesetzt werdẽ. Gruͤndtliche verantwortung der widerwertigẽ Reden vnd lehren / so von den Newstaͤttischen Theologen dem Christlichen Concordien Buch zugemessen werden. Warhafftiger Bericht vom Proceß / der mit dem Christlichen Concordien Buch ist gehalten worden / vñ ablehnung der Calumnien / so vom Gegentheil vnbilicher Weise dawider außgesprenget. Gegruͤndte verantwortung der Calumnien von den schaden vnd Nachtheiligkeiten / so vnsers Gegentheils erdichtem Fuͤrgeben nach / aus Publicierung vnd Execution des Christlichen Concordien Buchs erfolgen sollen. Bestendiger Bericht auff den Beschluß des Newstaͤttischen Buchs / in welchem vom rechten Wege zur Einigkeit zwischen vns vnd jnen gehandelt wird. Auff vorgehende Capitel folgen nacher zwey andere / in welchen den Predigern zu Bremen auff jhre vermeinte Entschaͤldigung gtuͤndtlich geantwotter.
Das erste. Von der Person Christi. Das ander. Von dem betligen Abendtmal. Diese beyde sind sonderlich vnd alleine gedruckt. Hiernach folget besonders ein gruͤndtlicher Bericht auff das Laͤsterbuch M. Christophori Irenaei / so er wider die Lehre des Concordi Buchs von der Erbsuͤnde außgesprenget.
Vnd endlich Die warhafftige Historia, Augustanae Confessionis wider Ambrosij Wolffij verfelschste Historiam / so er daruon außgesprenget / etc. Welche auch in einem besondern Druck folgen soll.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/12>, abgerufen am 03.03.2025. |