Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.tragen / viel lieber mit Sem vnd Japhet zudecken / denn mit dem fürwitzigen Cham entblössen vnd vbel außtragen wöllen. Was ist auch der newe anhang jhrer Erphurdischen Apologiae / so sie eine Historien der Augspurgischen Confession vom Sacramentsstreit intitulirn vnd nennen / anders / do es am besten sein soll / denn das sie zu beschönung jhrer angemasten streit dieses zum höchsten treiben. Also sey Herr Lutherus in dieser sache affectionirt gewesen. Das sey seine meinung gewesen / Darüber habe er sich auch mit seinen collegen Herrn Philippo vnd andern / nicht vortragen können. Vnd setzen dennoch dabey zum theil vnvolkommene / zum theil vngegründte narrationes, alß dann von der Bremischen sache Anno / 62. offenbarliche vnd landtkündige vnwarheiten (die vorlangst in offenem druck für dem gantzem Reich widerlegt sind) von jhnen erzehlet werden. II. Eodem fol. 147. Sagen sie / der HErr Christus hab in den worten seines Testaments auffs aller deutlichste fürgeschrieben / was wir von der gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten sollen / dabey allein sollen wir fest vnd vnbeweglich bleiben / wz auch dieser oder jener dazu sagen / oder davon schreiben mag. Dagegen aber weiset jhr gantzer tractat vnd andere jhre handtlungen auß / das sie jederman mit gewalt gerne auffdringen wolten. Das man mit jhnen halten soll: Es sey ein vnsichtbar vnbegreifflicher leib Christi / Dergleichen Christus nie für vns gegeben hat / vnter der Hostien wesentlich verborgen / werde gehalten in der Paten vnd Hand des Priesters / gehe ein in den mund der glaubigen vnd vnglaubigen. Davon Christi wort nicht allein nichts lehren / Sondern solche aus den heffen des Bapsthumbs vberbliebene geticht / auffs aller deutlichste widerlegen vnd vmbstossen. Die aber gewissens halben gedrungen werden / fest vnd vnbeweglich bey dem jenigem zubleiben / was man nach Christi worten von der heilsamen gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten soll / die hören sie nicht auff mit dem vngegründten jhrem sagen vnd schreiben zuvorunglimpffen / zu lestern / vnd zuvorfolgen. tragen / viel lieber mit Sem vnd Japhet zudecken / denn mit dem fürwitzigen Cham entblössen vnd vbel außtragen wöllen. Was ist auch der newe anhang jhrer Erphurdischen Apologiae / so sie eine Historien der Augspurgischen Confession vom Sacramentsstreit intitulirn vnd nennen / anders / do es am besten sein soll / denn das sie zu beschönung jhrer angemasten streit dieses zum höchsten treiben. Also sey Herr Lutherus in dieser sache affectionirt gewesen. Das sey seine meinung gewesen / Darüber habe er sich auch mit seinen collegen Herrn Philippo vnd andern / nicht vortragen können. Vnd setzen dennoch dabey zum theil vnvolkommene / zum theil vngegründte narrationes, alß dann von der Bremischen sache Anno / 62. offenbarliche vnd landtkündige vnwarheiten (die vorlangst in offenem druck für dem gantzem Reich widerlegt sind) von jhnen erzehlet werden. II. Eodem fol. 147. Sagen sie / der HErr Christus hab in den worten seines Testaments auffs aller deutlichste fürgeschrieben / was wir von der gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten sollen / dabey allein sollẽ wir fest vnd vnbeweglich bleiben / wz auch dieser oder jener dazu sagen / oder davon schreiben mag. Dagegen aber weiset jhr gantzer tractat vnd andere jhre handtlungen auß / das sie jederman mit gewalt gerne auffdringen wolten. Das man mit jhnen halten soll: Es sey ein vnsichtbar vnbegreifflicher leib Christi / Dergleichen Christus nie für vns gegeben hat / vnter der Hostien wesentlich verborgen / werde gehalten in der Paten vnd Hand des Priesters / gehe ein in den mund der glaubigen vnd vnglaubigen. Davon Christi wort nicht allein nichts lehren / Sondern solche aus den heffen des Bapsthumbs vberbliebene geticht / auffs aller deutlichste widerlegen vnd vmbstossen. Die aber gewissens halben gedrungen werden / fest vnd vnbeweglich bey dem jenigem zubleiben / was man nach Christi worten von der heilsamen gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten soll / die hören sie nicht auff mit dem vngegründten jhrem sagen vnd schreiben zuvorunglimpffen / zu lestern / vnd zuvorfolgen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0264"/> tragen / viel lieber mit Sem vnd Japhet zudecken / denn mit dem fürwitzigen Cham entblössen vnd vbel außtragen wöllen.</p> <p>Was ist auch der newe anhang jhrer Erphurdischen Apologiae / so sie eine Historien der Augspurgischen Confession vom Sacramentsstreit <hi rendition="#i">intitulirn</hi> vnd nennen / anders / do es am besten sein soll / denn das sie zu beschönung jhrer angemasten streit dieses zum höchsten treiben. Also sey Herr Lutherus in dieser sache affectionirt gewesen. Das sey seine meinung gewesen / Darüber habe er sich auch mit seinen collegen Herrn Philippo vnd andern / nicht vortragen können. Vnd setzen dennoch dabey zum theil vnvolkommene / zum theil vngegründte narrationes, alß dann von der Bremischen sache Anno / 62. offenbarliche vnd landtkündige vnwarheiten (die vorlangst in offenem druck für dem gantzem Reich widerlegt sind) von jhnen erzehlet werden.</p> </div> <div> <head>II.<lb/></head> <p><hi rendition="#i">Eodem fol. 147.</hi> Sagen sie / der HErr Christus hab in den worten seines Testaments auffs aller deutlichste fürgeschrieben / was wir von der gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten sollen / dabey allein sollẽ wir fest vnd vnbeweglich bleiben / wz auch dieser oder jener dazu sagen / oder davon schreiben mag. Dagegen aber weiset jhr gantzer tractat vnd andere jhre handtlungen auß / das sie jederman mit gewalt gerne auffdringen wolten. Das man mit jhnen halten soll: Es sey ein vnsichtbar vnbegreifflicher leib Christi / Dergleichen Christus nie für vns gegeben hat / vnter der Hostien wesentlich verborgen / werde gehalten in der Paten vnd Hand des Priesters / gehe ein in den mund der glaubigen vnd vnglaubigen. Davon Christi wort nicht allein nichts lehren / Sondern solche aus den heffen des Bapsthumbs vberbliebene geticht / auffs aller deutlichste widerlegen vnd vmbstossen. Die aber gewissens halben gedrungen werden / fest vnd vnbeweglich bey dem jenigem zubleiben / was man nach Christi worten von der heilsamen gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten soll / die hören sie nicht auff mit dem vngegründten jhrem sagen vnd schreiben zuvorunglimpffen / zu lestern / vnd zuvorfolgen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0264]
tragen / viel lieber mit Sem vnd Japhet zudecken / denn mit dem fürwitzigen Cham entblössen vnd vbel außtragen wöllen.
Was ist auch der newe anhang jhrer Erphurdischen Apologiae / so sie eine Historien der Augspurgischen Confession vom Sacramentsstreit intitulirn vnd nennen / anders / do es am besten sein soll / denn das sie zu beschönung jhrer angemasten streit dieses zum höchsten treiben. Also sey Herr Lutherus in dieser sache affectionirt gewesen. Das sey seine meinung gewesen / Darüber habe er sich auch mit seinen collegen Herrn Philippo vnd andern / nicht vortragen können. Vnd setzen dennoch dabey zum theil vnvolkommene / zum theil vngegründte narrationes, alß dann von der Bremischen sache Anno / 62. offenbarliche vnd landtkündige vnwarheiten (die vorlangst in offenem druck für dem gantzem Reich widerlegt sind) von jhnen erzehlet werden.
II.
Eodem fol. 147. Sagen sie / der HErr Christus hab in den worten seines Testaments auffs aller deutlichste fürgeschrieben / was wir von der gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten sollen / dabey allein sollẽ wir fest vnd vnbeweglich bleiben / wz auch dieser oder jener dazu sagen / oder davon schreiben mag. Dagegen aber weiset jhr gantzer tractat vnd andere jhre handtlungen auß / das sie jederman mit gewalt gerne auffdringen wolten. Das man mit jhnen halten soll: Es sey ein vnsichtbar vnbegreifflicher leib Christi / Dergleichen Christus nie für vns gegeben hat / vnter der Hostien wesentlich verborgen / werde gehalten in der Paten vnd Hand des Priesters / gehe ein in den mund der glaubigen vnd vnglaubigen. Davon Christi wort nicht allein nichts lehren / Sondern solche aus den heffen des Bapsthumbs vberbliebene geticht / auffs aller deutlichste widerlegen vnd vmbstossen. Die aber gewissens halben gedrungen werden / fest vnd vnbeweglich bey dem jenigem zubleiben / was man nach Christi worten von der heilsamen gegenwart seines leibs vnd bluts im Abendtmahl halten soll / die hören sie nicht auff mit dem vngegründten jhrem sagen vnd schreiben zuvorunglimpffen / zu lestern / vnd zuvorfolgen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/264 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/264>, abgerufen am 22.02.2025. |