Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Denn das sie mit jhren glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: denn Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen quod omnipotentia insit carni tanquam Subiecto.

VII.

ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / AlsFol. 21. b. heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dann ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publice profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen.

Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein /

walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Deñ das sie mit jhrẽ glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: deñ Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen quòd omnipotentia insit carni tanquam Subiecto.

VII.

ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / AlsFol. 21. b. heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dañ ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen.

Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0115"/>
walt / Matestet / vnd Herrligkeit                      erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen                      / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit /                      Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden                      vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Den&#x0303; das sie mit jhre&#x0303; glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich                      abermahl selbst: den&#x0303; Calor &amp; Candor insunt ferro tanquam                      subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen <hi rendition="#i">quòd omnipotentia insit carni tanquam Subiecto.</hi></p>
      </div>
      <div>
        <head>VII.<lb/></head>
        <p>ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / Als<note place="right">Fol. 21. b.</note> heben sie den vnderscheid <hi rendition="#i">inter Concretum &amp; abstractum,</hi> das ist / zwischen den                      vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten                      denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dan&#x0303; ob sie woll die worth Concretum &amp; abstractum, bißweilen /                      wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten                      vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit                      Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit                      ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten,                      wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen                      / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung                      jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche                      eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum                      Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen                      wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht                      jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem                      cum sacris literis &amp; Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen                      mögen.</p>
        <p>Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte /                      kan jhnen nicht vorborgen sein /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0115] walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Deñ das sie mit jhrẽ glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: deñ Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen quòd omnipotentia insit carni tanquam Subiecto. VII. ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / Als heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dañ ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen. Fol. 21. b. Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/115
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/115>, abgerufen am 21.11.2024.