Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Denn das sie mit jhren glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: denn Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen quod omnipotentia insit carni tanquam Subiecto. VII. ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / AlsFol. 21. b. heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dann ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publice profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen. Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein / walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Deñ das sie mit jhrẽ glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: deñ Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. Sie aber haben newlich zuvorn nicht gestehen wollen quòd omnipotentia insit carni tanquam Subiecto. VII. ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / AlsFol. 21. b. heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dañ ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen. Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0115"/> walt / Matestet / vnd Herrligkeit erhaben sein / von wegen Persönlicher vereinigung / Welches wir so wenig laugnen / als die Persönliche vereinigung / Ein anders aber / das die Menscheit / Allmechtig worden sey / Welches diese Theologen vnder solcher art zu reden vorstecken / Aber nicht beweisen künnen. Deñ das sie mit jhrẽ glüendem eisen widerumb gezogen kommen / daran brennen sie sich abermahl selbst: deñ Calor & Candor insunt ferro tanquam subiecto. 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Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen.</p> <p>Was auch jhr geschworner Bruder Jacob: Andre: vom concreto vnd abstracto halte / kan jhnen nicht vorborgen sein / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0115]
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VII.
ZVm siebenden / endtschuldigen sich diese Theologen / Als heben sie den vnderscheid inter Concretum & abstractum, das ist / zwischen den vnderscheidenen Nahmen der Person vnd Naturn / nicht auff / Sondern behalten denselben vnd brauchen jhn Aber es ist protestatio contraria facto. Dañ ob sie woll die worth Concretum & abstractum, bißweilen / wan es jhnen wol gelegen ist / füren / So vorderben sie doch derselben rechten vorstandt. Machen zweierley abstracta vnd Concreta, vnd muß die Menscheit Christi in abstracto so viel bey jhnen heissen / als eine blosse menscheit ausserhalb persönlicher vereinigung / so doch die rechtgleubigen scribenten, wenn sie die menscheit Christi nennen / vnd solches wort ein abstractum heissen / keine andere menscheit verstehen / dann die auch in persönlicher vereinigung jhre eigenschafften an sich beheldt / vnd der göttlichen Natur wesentliche eigenschafft nimmermehr an sich nimpt. Dauon wir sie auff das Examen Theologicum Philippi weisen. Vnd weil jhrer ettliche solches publicè profitirn, Vormahnen wir sie / das sie solches zuvorn selbst recht studirn wollen / damit sie nicht jhre phantaseien vnd geticht / Sondern nativam sententiam Philippi congruentem cum sacris literis & Orthodoxa antiquitate jhren zuhörern fürtragen mögen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/115>, abgerufen am 22.02.2025. |