Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1558. AVs diesem warhafftigem bericht / der den Christlichen Chur Hohe Obrigkeit hat es mit dem Franckfurtischen abschid / Christ lich vnnd recht gemeinet.vnd Fürsten / so vmb diesen abschied wissenschafft haben / bekandt / vnd bey Fürstlichen Cantzleyen beygelegt ist / sihet ja jederman / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vnd wie sie dem Sacramentirischen schwarm / in keinem wege haben auff die beine helffen / sondern viel mehr demselben wehren wollen. Das es etlichen aber an getrewen / bestendigen vnd richtigen Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vnd werden dieselbige jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / das weder die Obrigkeit / noch die Theologen / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / das etwas gefehrlichs vnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen jrrthumen vnd lesterungen von hertzen feind gewesen / vnd haben gleichwol viel Stende jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdencket / vnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nit allein gemerckt / sondern auch in der that befunden / das man die Caluinische schwermerey / vnter dem Tittel vnd namen deß Franckfurtischen abschieds hat einfüren / bementeln / beschönen vnd verteidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / sondern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man damit meinete vnd suchte / das etliche Theologi anfingen / von der biß daher gefürten vnd gebrauchten einfalt vnd richtigkeit von diesem Artickel zulehren vnd zureden / abwichen / vnd newe Phrases der Obrigkeit erstlich einzubilden sich vnterstunden / wie im Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wird. Anno 1559.Anno 1559. ANno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnuerschempte Wolff Confutationbuch zu Jena gedruckt / aus befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc.treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zurselben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnd beygelegt waren / in offenen druck lassen ausgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberlendischen Theologen rhat vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / aus gutem grunde Göttlichs worts recht Lutherisch erkleret / vnd Anno 1558. AVs diesem warhafftigem bericht / der den Christlichen Chur Hohe Obrigkeit hat es mit dem Franckfurtischen abschid / Christ lich vnnd recht gemeinet.vnd Fürsten / so vmb diesen abschied wissenschafft haben / bekandt / vnd bey Fürstlichen Cantzleyen beygelegt ist / sihet ja jederman / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vñ wie sie dem Sacramentirischen schwarm / in keinem wege haben auff die beine helffen / sondern viel mehr demselben wehren wollen. Das es etlichen aber an getrewen / bestendigen vñ richtigẽ Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vñ werden dieselbige jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / das weder die Obrigkeit / noch die Theologen / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / das etwas gefehrlichs vnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen jrrthumen vnd lesterungen von hertzen feind gewesen / vnd haben gleichwol viel Stende jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdencket / vnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nit allein gemerckt / sondern auch in der that befunden / das man die Caluinische schwermerey / vnter dem Tittel vnd namen deß Franckfurtischen abschieds hat einfüren / bementeln / beschönen vnd verteidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / sondern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man damit meinete vnd suchte / das etliche Theologi anfingen / von der biß daher gefürten vnd gebrauchten einfalt vnd richtigkeit von diesem Artickel zulehren vnd zureden / abwichen / vnd newe Phrases der Obrigkeit erstlich einzubilden sich vnterstunden / wie im Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wird. Anno 1559.Anno 1559. ANno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnuerschempte Wolff Confutationbuch zu Jena gedruckt / aus befehl der dreyẽ Hertzogen zu Sachsen / etc.treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zurselben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnd beygelegt waren / in offenen druck lassen ausgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberlendischen Theologen rhat vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / aus gutem grunde Göttlichs worts recht Lutherisch erkleret / vnd <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0422" n="406"/> <note place="left">Anno 1558.</note> <p>AVs diesem warhafftigem bericht / der den Christlichen Chur <note place="left">Hohe Obrigkeit hat es mit dem Franckfurtischen abschid / Christ lich vnnd recht gemeinet.</note>vnd Fürsten / so vmb diesen abschied wissenschafft haben / bekandt / vnd bey Fürstlichen Cantzleyen beygelegt ist / sihet ja jederman / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vñ wie sie dem Sacramentirischen schwarm / in keinem wege haben auff die beine helffen / sondern viel mehr demselben wehren wollen. Das es etlichen aber an getrewen / bestendigen vñ richtigẽ Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vñ werden dieselbige jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / das weder die Obrigkeit / noch die Theologen / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / das etwas gefehrlichs vnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen jrrthumen vnd lesterungen von hertzen feind gewesen / vnd haben gleichwol viel Stende jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdencket / vnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nit allein gemerckt / sondern auch in der that befunden / das man die Caluinische schwermerey / vnter dem Tittel vnd namen deß Franckfurtischen abschieds hat einfüren / bementeln / beschönen vnd verteidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / sondern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man damit meinete vnd suchte / das etliche Theologi anfingen / von der biß daher gefürten vnd gebrauchten einfalt vnd richtigkeit von diesem Artickel zulehren vnd zureden / abwichen / vnd newe Phrases der Obrigkeit erstlich einzubilden sich vnterstunden / wie im Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wird.</p> <note place="left">Anno 1559.</note> </div> <div> <head>Anno 1559.</head> <p>ANno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnuerschempte Wolff <note place="left">Confutationbuch zu Jena gedruckt / aus befehl der dreyẽ Hertzogen zu Sachsen / etc.</note>treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zurselben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnd beygelegt waren / in offenen druck lassen ausgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberlendischen Theologen rhat vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / aus gutem grunde Göttlichs worts recht Lutherisch erkleret / vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [406/0422]
AVs diesem warhafftigem bericht / der den Christlichen Chur vnd Fürsten / so vmb diesen abschied wissenschafft haben / bekandt / vnd bey Fürstlichen Cantzleyen beygelegt ist / sihet ja jederman / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vñ wie sie dem Sacramentirischen schwarm / in keinem wege haben auff die beine helffen / sondern viel mehr demselben wehren wollen. Das es etlichen aber an getrewen / bestendigen vñ richtigẽ Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vñ werden dieselbige jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / das weder die Obrigkeit / noch die Theologen / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / das etwas gefehrlichs vnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen jrrthumen vnd lesterungen von hertzen feind gewesen / vnd haben gleichwol viel Stende jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdencket / vnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nit allein gemerckt / sondern auch in der that befunden / das man die Caluinische schwermerey / vnter dem Tittel vnd namen deß Franckfurtischen abschieds hat einfüren / bementeln / beschönen vnd verteidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / sondern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man damit meinete vnd suchte / das etliche Theologi anfingen / von der biß daher gefürten vnd gebrauchten einfalt vnd richtigkeit von diesem Artickel zulehren vnd zureden / abwichen / vnd newe Phrases der Obrigkeit erstlich einzubilden sich vnterstunden / wie im Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wird.
Hohe Obrigkeit hat es mit dem Franckfurtischen abschid / Christ lich vnnd recht gemeinet. Anno 1559. ANno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnuerschempte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zurselben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnd beygelegt waren / in offenen druck lassen ausgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberlendischen Theologen rhat vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / aus gutem grunde Göttlichs worts recht Lutherisch erkleret / vnd
Confutationbuch zu Jena gedruckt / aus befehl der dreyẽ Hertzogen zu Sachsen / etc.
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