Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1530.uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc. Philips Landgraff Zu Hessen. Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet. DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern. Mit den Zwinglianern kan kein Brüderschafft fürgenommen werden.SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten. ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung. SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren. So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter- Anno 1530.uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc. Philips Landgraff Zu Hessen. Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet. DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern. Mit den Zwinglianern kan kein Brüderschafft fürgenommen werden.SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten. ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung. SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren. So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0134" n="118"/><note place="left">Anno 1530.</note>uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc.</p> <p>Philips Landgraff</p> <p>Zu Hessen.</p> </div> <div> <head>Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet.</head> <p>DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern.</p> <note place="left">Mit den Zwinglianern kan kein Brüderschafft fürgenommen werden.</note> <p>SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten.</p> <p>ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung.</p> <p>SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren.</p> <p>So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter- </p> </div> </body> </text> </TEI> [118/0134]
uch nicht verdriessen lassen / sondern es von mir nicht anders / denn eaus liebe vnd zum frieden dienstlich / auffnemen / wil auch gern mündlich weiter mit euch dauon reden / etc.
Anno 1530. Philips Landgraff
Zu Hessen.
Auff dieses deß Landgraffen schreiben / haben Philippus vnd Brentius mit folgender schrifft wiederumb semptlich geantwortet. DVrchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / wir dancken E. F. G. in aller vnterthenigkeit / das E. F. G. vnser schrifft gnediglichen angenommen / zweiffeln anch nicht / E. F. G. meinen es trewlich / was sie hierinn bedacht / zu errettung Land vnd Leute / bitten derhalben abermal / E. F. G. wollen es dafür halten / aus nechst angezeigter vrsache ansehung / das wir warlich hierin keinen mutwillen treiben / sondern fürhaben zurhaten vnd handeln / wie wir es gegen Gott getrawen zuuerantworten. So weis auch E. F. G. das wir beyde vns noch nie / weder in schrifften noch sonst / vnfreundlich gegen die Zwinglischen erzeigt haben / haben auch bey jhnen viel guter Freund / das vns derhalben diese zwispalt mehr leid ist / denn vielen andern.
SO viel aber die Brüderschafft belanget / hat E. F. G. vnser einfeltig bedencken gelesen / das wir nicht darein wissen zuwilligen / darumb das solche Brüderschafft nicht kan ohne ergernis gemacht werden. Denn das müste folgen / das man es dafür halten würde / als bewilligten wir in jhre lehr / vnd sterckten dadurch solche lehr / die wir doch für Gott nicht wissen zuerhalten.
ZVm andern / so können E. F. G. wol bedencken / das wir deß Keysers halben grösser gefahr besorgen müssen / denn die Zwinglischen / aus vielen vrsachen / die nicht not sind zuerzhelen. Darumb können wir noch nicht wissen / wie es fürfallen wil / vmb ein Concilium zu bitten / nicht das wir vnsern glauben erst vom Concilio lernen sollen / sondern vns auffzuhalten wieder vnbilliche beschwerung.
SO aber Gott gnade gebe / das vnser Gewissen vnd nötige lehr / wie bißanher von Keyserlicher Mayestet geduldet vnd tolerirt worden / halten wir / das wir solches als denn nicht hindern sollen mit vertheidigung Zwinglischer lehr / so man dieselbige nicht wolte toleriren.
So können wir auch vnsers einfeltigen verstandes nicht achten / das diß zu frieden dienen wird. Denn so Keys. Mayest. Zwinglische lehr wolte verfolgen / würde sie freylich solches nicht derhalben vnter-
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