Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1561. Ein Mandat deß Erbarn Rahts der Statt Bremen / wider die Sacramentschänder. Nach dem an etlichen orten / Landen vnd Stätten / wider die zwey heiligen vnd hochwirdigen Sacrament / der Tauff vnd deß Altars / die von Jesu Christo vnserm Heyland vnd HERREN / zu eines jedern Seelen seligkeit / gnädiglich eyngesetzt / auch von jm zu stärckung vnd zuuermehrung vnsers Glaubens zugebrauchen / befohlen vnd gebotten / durch etliche falsche vnd verführische Lehrer / falsche grausame vnd vnchristliche Secten vnd Rotten (das höchlich zubeklagen) angerichtet / vnnd fürhanden / darumb denn der Allmächtige auß Gottlichem zorn / an den orten / da solche lästerliche Lehr die vberhand genommen / viel vnglücks vnnd verderbens erweckt vnd verhänget. Auff daß nu diese gute Statt / für der Gött lichen vngnad vnd zorn behütet / vnd alle fromme Bürger vnd Eynwohner / von solchen vnchristlichen vnd ketzerischen Lehrern (die all hier vmb jren Gifft außzuseen / fast heimlich eynschleichen) an seel vnd leib / vnuerführet vnd vnuerleytet mögen bleiben / derhalben so wil ein Erbar Raht der Statt Bremen / als die Obrigkeit / auß macht jres beruffs / der ein fleissig auffsehen zu haben gebühret / alle jre Bürger / Einwohner / Jungfrawen / Frawen vnd Dienstbotten / hiemit ernstlicher meinung vermanet vnd gebetten haben / daß niemand von denselben / mit der vorgerührten falschen vnd lästerlichen Lehre / gegen die zwey hochwirdige Sacrament / der Tauff vnd deß Altars / mit worten / schrifften oder büchern / heimlich noch öffentlich vmbgehen vnd handlen sollen / damit das gemeine Volck von der einfeltigen Euangelischen vnd Apostolischen Lehre / durch solche verführische opinion nit abfällig gemacht / vnd verleitet werde. Vnd so jemand hie zugegen einiger massen gespühret vnd befunden / vnd dessen von zweyen frommen Leuten vnbesprochen jres rechtens vberzeuget würde / derselbig / er sey so hoch / nidrig / reich / arm / jung oder Anno 1561. Ein Mandat deß Erbarn Rahts der Statt Bremen / wider die Sacramentschänder. Nach dem an etlichen orten / Landen vnd Stätten / wider die zwey heiligen vnd hochwirdigen Sacrament / der Tauff vnd deß Altars / die von Jesu Christo vnserm Heyland vnd HERREN / zu eines jedern Seelen seligkeit / gnädiglich eyngesetzt / auch von jm zu stärckung vnd zuuermehrung vnsers Glaubens zugebrauchen / befohlen vnd gebotten / durch etliche falsche vnd verführische Lehrer / falsche grausame vnd vnchristliche Secten vnd Rotten (das höchlich zubeklagen) angerichtet / vnnd fürhanden / darumb denn der Allmächtige auß Gottlichem zorn / an den orten / da solche lästerliche Lehr die vberhand genommen / viel vnglücks vnnd verderbens erweckt vnd verhänget. Auff daß nu diese gute Statt / für der Gött lichen vngnad vnd zorn behütet / vnd alle from̃e Bürger vnd Eynwohner / von solchen vnchristlichen vnd ketzerischen Lehrern (die all hier vmb jren Gifft außzuseen / fast heimlich eynschleichen) an seel vnd leib / vnuerführet vnd vnuerleytet mögen bleiben / derhalben so wil ein Erbar Raht der Statt Bremen / als die Obrigkeit / auß macht jres beruffs / der ein fleissig auffsehen zu haben gebühret / alle jre Bürger / Einwohner / Jungfrawen / Frawen vnd Dienstbottẽ / hiemit ernstlicher meinung vermanet vnd gebetten haben / daß niemand von denselben / mit der vorgerührten falschen vnd lästerlichẽ Lehre / gegen die zwey hochwirdige Sacrament / der Tauff vñ deß Altars / mit worten / schrifften oder büchern / heimlich noch öffentlich vmbgehen vnd handlen sollen / damit das gemeine Volck von der einfeltigen Euangelischen vñ Apostolischen Lehre / durch solche verführische opinion nit abfällig gemacht / vñ verleitet werde. Vñ so jemand hie zugegen einiger massen gespühret vnd befunden / vnd dessen von zweyen from̃en Leuten vnbesprochen jres rechtens vberzeuget würde / derselbig / er sey so hoch / nidrig / reich / arm / jung oder <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0676" n="660"/> <note place="left">Anno 1561.</note> </div> <div> <head>Ein Mandat deß Erbarn Rahts der Statt Bremen / wider die Sacramentschänder.<lb/></head> <p>Nach dem an etlichen orten / Landen vnd Stätten / wider die zwey heiligen vnd hochwirdigen Sacrament / der Tauff vnd deß Altars / die von Jesu Christo vnserm Heyland vnd HERREN / zu eines jedern Seelen seligkeit / gnädiglich eyngesetzt / auch von jm zu stärckung vnd zuuermehrung vnsers Glaubens zugebrauchen / befohlen vnd gebotten / durch etliche falsche vnd verführische Lehrer / falsche grausame vnd vnchristliche Secten vnd Rotten (das höchlich zubeklagen) angerichtet / vnnd fürhanden / darumb denn der Allmächtige auß Gottlichem zorn / an den orten / da solche lästerliche Lehr die vberhand genommen / viel vnglücks vnnd verderbens erweckt vnd verhänget. Auff daß nu diese gute Statt / für der Gött lichen vngnad vnd zorn behütet / vnd alle from̃e Bürger vnd Eynwohner / von solchen vnchristlichen vnd ketzerischen Lehrern (die all hier vmb jren Gifft außzuseen / fast heimlich eynschleichen) an seel vnd leib / vnuerführet vnd vnuerleytet mögen bleiben / derhalben so wil ein Erbar Raht der Statt Bremen / als die Obrigkeit / auß macht jres beruffs / der ein fleissig auffsehen zu haben gebühret / alle jre Bürger / Einwohner / Jungfrawen / Frawen vnd Dienstbottẽ / hiemit ernstlicher meinung vermanet vnd gebetten haben / daß niemand von denselben / mit der vorgerührten falschen vnd lästerlichẽ Lehre / gegen die zwey hochwirdige Sacrament / der Tauff vñ deß Altars / mit worten / schrifften oder büchern / heimlich noch öffentlich vmbgehen vnd handlen sollen / damit das gemeine Volck von der einfeltigen Euangelischen vñ Apostolischen Lehre / durch solche verführische opinion nit abfällig gemacht / vñ verleitet werde. Vñ so jemand hie zugegen einiger massen gespühret vnd befunden / vnd dessen von zweyen from̃en Leuten vnbesprochen jres rechtens vberzeuget würde / derselbig / er sey so hoch / nidrig / reich / arm / jung oder </p> </div> </body> </text> </TEI> [660/0676]
Ein Mandat deß Erbarn Rahts der Statt Bremen / wider die Sacramentschänder.
Nach dem an etlichen orten / Landen vnd Stätten / wider die zwey heiligen vnd hochwirdigen Sacrament / der Tauff vnd deß Altars / die von Jesu Christo vnserm Heyland vnd HERREN / zu eines jedern Seelen seligkeit / gnädiglich eyngesetzt / auch von jm zu stärckung vnd zuuermehrung vnsers Glaubens zugebrauchen / befohlen vnd gebotten / durch etliche falsche vnd verführische Lehrer / falsche grausame vnd vnchristliche Secten vnd Rotten (das höchlich zubeklagen) angerichtet / vnnd fürhanden / darumb denn der Allmächtige auß Gottlichem zorn / an den orten / da solche lästerliche Lehr die vberhand genommen / viel vnglücks vnnd verderbens erweckt vnd verhänget. Auff daß nu diese gute Statt / für der Gött lichen vngnad vnd zorn behütet / vnd alle from̃e Bürger vnd Eynwohner / von solchen vnchristlichen vnd ketzerischen Lehrern (die all hier vmb jren Gifft außzuseen / fast heimlich eynschleichen) an seel vnd leib / vnuerführet vnd vnuerleytet mögen bleiben / derhalben so wil ein Erbar Raht der Statt Bremen / als die Obrigkeit / auß macht jres beruffs / der ein fleissig auffsehen zu haben gebühret / alle jre Bürger / Einwohner / Jungfrawen / Frawen vnd Dienstbottẽ / hiemit ernstlicher meinung vermanet vnd gebetten haben / daß niemand von denselben / mit der vorgerührten falschen vnd lästerlichẽ Lehre / gegen die zwey hochwirdige Sacrament / der Tauff vñ deß Altars / mit worten / schrifften oder büchern / heimlich noch öffentlich vmbgehen vnd handlen sollen / damit das gemeine Volck von der einfeltigen Euangelischen vñ Apostolischen Lehre / durch solche verführische opinion nit abfällig gemacht / vñ verleitet werde. Vñ so jemand hie zugegen einiger massen gespühret vnd befunden / vnd dessen von zweyen from̃en Leuten vnbesprochen jres rechtens vberzeuget würde / derselbig / er sey so hoch / nidrig / reich / arm / jung oder
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