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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1559.Obrigkeit vnd Vnterthanen / zu gleich auch mit fallen / vnnd von jhrer in Gottes Wort wolgegründten / vnd so viel Jar her bekannten Lehr vnd Confession weichen solten. Was köndte oder solte auch das wol gelten / vnd für eine Autoritet vnnd ansehen haben / wenn Philippus / der in so viel Conuentibus, Colloquijs, vnd sonsten / auch Confessions weise / sich viel anders öffentlich / vnnd vber das auch / gegen seine Obrigkeit / erkläret hat / wie bißher auß vielen Historien gnugsam dar gethan / vnd ferrner / so es von nöten / erwiesen werden kan / wenn er gleich in einem Priuat schreiben (wie denn derselbige Rhatschlag ist / den man auch bey seinem leben nit hat dürffen herfür kommen lassen) sich gantz vnd gar Zwinglisch oder Caluinisch erkläret hette? Was offenbar für Gott vnd der Kirchen geschicht / das gehet ja für allen Priuat vnd Winckelschrifften / davon weder die Kirche noch die Lehrer einiges wissen tragen / vnd die man auch / so sie wider das offentliche Bekenntniß lauffen / nicht entschüldigen kan noch sol.

Wir wöllen nun in vnser ordnung dieser Historien folgends besehen / wie sich hernach Christliche Obrigkeiten vnnd Theologi in vnsern Kirchen / nicht nach obgedachtem Rhatschlag / sondern nach der alten waren richtigkeit / in dem Bekenntniß vom Abendmal / gehalten vnd erzeigt haben / da gleich der Sathan allerley practicken versucht. Vnd das ist ja der allerbeste vnd sicherste weg / wenn man wissen wil / bey welcher Lehr vnd Bekenntniß vom Abendmal / die Kirchen der Augspurgischen Confession allweg bestendig verharren vnd geblieben sind.

Auno 1560.
Anno 1560.
Philippi Brieff an Craronem Medicum.

Es haben die Caluinisten drucken lassen einen Brieff Philippi / so er Anno 1560. den 21. Martij / vier Wochen vor seinem abschied auß diesem Leben / an Johannem Cratonem Medicum sol geschrieben haben / deß innhalts / daß vngefehrlich Anno 1540. Philippus vnderwegens auff dem Wagen Doct. Luthero sol er-

Anno 1559.Obrigkeit vnd Vnterthanen / zu gleich auch mit fallen / vnnd von jhrer in Gottes Wort wolgegründten / vnd so viel Jar her bekañten Lehr vnd Confession weichen solten. Was köndte oder solte auch das wol gelten / vnd für eine Autoritet vnnd ansehen haben / wenn Philippus / der in so viel Conuentibus, Colloquijs, vnd sonsten / auch Confessions weise / sich viel anders öffentlich / vnnd vber das auch / gegen seine Obrigkeit / erkläret hat / wie bißher auß vielen Historien gnugsam dar gethan / vñ ferrner / so es von nöten / erwiesen werden kan / weñ er gleich in einem Priuat schreiben (wie denn derselbige Rhatschlag ist / den man auch bey seinem leben nit hat dürffen herfür kommen lassen) sich gantz vnd gar Zwinglisch oder Caluinisch erkläret hette? Was offenbar für Gott vñ der Kirchen geschicht / das gehet ja für allen Priuat vnd Winckelschrifften / davon weder die Kirche noch die Lehrer einiges wissen tragen / vnd die man auch / so sie wider das offentliche Bekeñtniß lauffen / nicht entschüldigen kan noch sol.

Wir wöllen nun in vnser ordnung dieser Historien folgends besehen / wie sich hernach Christliche Obrigkeiten vnnd Theologi in vnsern Kirchen / nicht nach obgedachtem Rhatschlag / sondern nach der alten waren richtigkeit / in dem Bekenntniß vom Abendmal / gehalten vñ erzeigt haben / da gleich der Sathan allerley practicken versucht. Vnd das ist ja der allerbeste vnd sicherste weg / wenn man wissen wil / bey welcher Lehr vnd Bekenntniß vom Abendmal / die Kirchen der Augspurgischen Confession allweg bestendig verharren vnd geblieben sind.

Auno 1560.
Anno 1560.
Philippi Brieff an Craronem Medicum.

Es haben die Caluinisten drucken lassen einen Brieff Philippi / so er Anno 1560. den 21. Martij / vier Wochen vor seinem abschied auß diesem Leben / an Johannem Cratonem Medicum sol geschrieben haben / deß innhalts / daß vngefehrlich Anno 1540. Philippus vnderwegens auff dem Wagen Doct. Luthero sol er-

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[616/0632] Obrigkeit vnd Vnterthanen / zu gleich auch mit fallen / vnnd von jhrer in Gottes Wort wolgegründten / vnd so viel Jar her bekañten Lehr vnd Confession weichen solten. Was köndte oder solte auch das wol gelten / vnd für eine Autoritet vnnd ansehen haben / wenn Philippus / der in so viel Conuentibus, Colloquijs, vnd sonsten / auch Confessions weise / sich viel anders öffentlich / vnnd vber das auch / gegen seine Obrigkeit / erkläret hat / wie bißher auß vielen Historien gnugsam dar gethan / vñ ferrner / so es von nöten / erwiesen werden kan / weñ er gleich in einem Priuat schreiben (wie denn derselbige Rhatschlag ist / den man auch bey seinem leben nit hat dürffen herfür kommen lassen) sich gantz vnd gar Zwinglisch oder Caluinisch erkläret hette? Was offenbar für Gott vñ der Kirchen geschicht / das gehet ja für allen Priuat vnd Winckelschrifften / davon weder die Kirche noch die Lehrer einiges wissen tragen / vnd die man auch / so sie wider das offentliche Bekeñtniß lauffen / nicht entschüldigen kan noch sol. Anno 1559. Wir wöllen nun in vnser ordnung dieser Historien folgends besehen / wie sich hernach Christliche Obrigkeiten vnnd Theologi in vnsern Kirchen / nicht nach obgedachtem Rhatschlag / sondern nach der alten waren richtigkeit / in dem Bekenntniß vom Abendmal / gehalten vñ erzeigt haben / da gleich der Sathan allerley practicken versucht. Vnd das ist ja der allerbeste vnd sicherste weg / wenn man wissen wil / bey welcher Lehr vnd Bekenntniß vom Abendmal / die Kirchen der Augspurgischen Confession allweg bestendig verharren vnd geblieben sind. Anno 1560. Es haben die Caluinisten drucken lassen einen Brieff Philippi / so er Anno 1560. den 21. Martij / vier Wochen vor seinem abschied auß diesem Leben / an Johannem Cratonem Medicum sol geschrieben haben / deß innhalts / daß vngefehrlich Anno 1540. Philippus vnderwegens auff dem Wagen Doct. Luthero sol er-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/632>, abgerufen am 21.11.2024.