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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1526.Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden.

10. Gute Werck sind Früchte deß Glaubens.

Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung.

Von der Beichte.
11. Beicht / vnd Ab solution.

Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist.

Von der Obrigkeit.
12. Obrigkeit stand ist von Gott.

Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand.

13. Menschliche satzunge sind frey / wo sie nicht wider Gottes Wort sind.

Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey.

Anno 1526.Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden.

10. Gute Werck sind Früchte deß Glaubens.

Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung.

Von der Beichte.
11. Beicht / vnd Ab solution.

Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist.

Von der Obrigkeit.
12. Obrigkeit stand ist von Gott.

Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand.

13. Menschliche satzunge sind frey / wo sie nicht wider Gottes Wort sind.

Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey.

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[158/0174] Gebot: Ite, baptisate, vnd Gottes verheissung: Qui crediderit, darinn ist / so ist es nicht allein ein ledig zeichen oder losung vnter den Christen / sondern ein Zeichen vnd Werck Gottes / darinn vnser Glaube gefodert / durch welchen wir wider geboren werden. Anno 1526. Zum zehenden / daß solcher Glaube / durch wirckung deß heiligen Geistes / hernach / so wir gerecht vnnd heilig dadurch gerechnet vnd worden sind / gute Werck durch vns übet / nemlich / die Liebe gegen dem Nechsten / beten zu Gott / vnd leiden alle verfolgung. Von der Beichte. Zum eilfften / Daß die Beichte oder Rhatsuchung bey seinem Pfarrhern oder Nechsten / wol vngezwungen vnnd frey sein sol / aber doch fast nützlich den betrübten / angefochtenen / vnd mit Sünden beladenen / oder in jrrthumb gefallenen Gewissen / allermeist vmb der Absolution oder tröstung willen deß Euangelij / welchs die rechte Absolution ist. Von der Obrigkeit. Zum zwölfften / daß alle Obrigkeit vnd Weltliche Gesetze / Gerichte vnd Ordnunge / wo sie sind / ein rechter guter stand sey / vnnd nicht verboten / wie etliche Bäpstliche vnnd Widerteuffer lehren vnnd halten / sondern / daß ein Christi / so dazu beruffen / oder geborn / wol kan durch den Glauben Christi selig werden / gleich wie Vater vnd Mutterstand / Herren vnd Frawenstand. Zum dreyzehenden / daß man heisset Tradition / Menschliche ordnung in Geistlichen oder Kirchen geschefften / wo sie nicht öffentlich wider Gottes Wort streben / mag man frey halten / oder lassen / darnach die Leute sein / mit denen wir vmbgehen / in allen wegen onnötige ergernüs zuuerhüten / Frieden zu dienste / Daß auch die Lehr / so Pfaffenehe verbeut / Teuffels lehre sey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/174>, abgerufen am 21.11.2024.