Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1529. Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen.sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten. Zwingel vnd Oecolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchauß an vnd können nichts dawider auffbringen / allein / daß sie vom Abendmal dem Wort Christi nicht wollen glauben.Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen. Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden. Hactenus Philippus. Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen. Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge- Anno 1529. Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen.sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten. Zwingel vnd Oecolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchauß an vnd können nichts dawider auffbringen / allein / daß sie vom Abendmal dem Wort Christi nicht wollen glauben.Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen. Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden. Hactenus Philippus. Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen. Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0166" n="150"/> <note place="left">Anno 1529.</note> <p>Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius <note place="left">Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen.</note>sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten.</p> <note place="left">Zwingel vnd Oecolampad nemen D. Lutheri lehr vnd vnterweisung durchauß an vnd können nichts dawider auffbringen / allein / daß sie vom Abendmal dem Wort Christi nicht wollen glauben.</note> <p>Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen.</p> <p>Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden.</p> </div> <div> <head>Hactenus Philippus.<lb/></head> <p>Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.</p> <p>Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [150/0166]
Vnd zum beschluß der Sachen / haben Zwingel vnd Oecolampadius sehr begeret / daß wir sie als Brüder annemen möchten / solchs haben wir in keinem wegen willigen wollen / haben sie auch hart darumb angeredet / daß vns wunder neme / mit welchem Gewissen sie vns für Brüder halten wollen / wenn sie meineten daß wir jrreten. Denn wie wolten sie leiden / daß bey jhnen vnser meinung gelehret / gehalten vnnd geprediget würde / neben jhrer Lehre? Nun möchte solches zugelassen werden / wenn wir einander nicht excommunicierten.
Die Sacramentierer werden als Brüder nicht erkandt noch angenommen. Daß aber die handelung nicht vnfruchtbarlich were / sind doch Artickel von andern Sachen gestellet / weiter jrrthumb zuuerhüten / so viel müglich. Denn wir haben befunden / daß von denen Artickeln / so droben gesetzt / vngeschicklich geredt worden. Also haben sie jhnen vnser meinung in allen stücken gefallen lassen / außgeschlossen diesen einigen Punct / von der Gegenwertigkeit deß Leibes Christi im Nachtmal. Wir halten auch / so dieselbige Sache nicht zu weit geführet / sie solte niemals nicht fürgenommen werden / ist auch zuhoffen / so man geschickte wege fürneme / mit jnen zuhandeln / sie würden die Sache fallen lassen.
Sie haben auch sonst gar nicht vnfreundlich sich gegen vns erzeiget. Wir befinden aber / daß sie der Lehr / so D. Martinus lehret / nicht gnugsam bericht / wiewol sie die Wort nachreden.
Hactenus Philippus.
Gleicher weise hat Philippus an Hertzog Heinrichen zu Sachsen / auch einen kurtzen bericht / wie derselbe Tomo quarto Ienensi, fol. 467. zubefinden / gethan / den wir auch hieher setzen wollen.
Der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / mein gnediger Herr der Landgraff zu Hessen / hat die nachgeschriebenen ge-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/166>, abgerufen am 16.07.2024. |