Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner fallacia aequiuocationis, als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. Custos uirgam hehr / das man also einem die wort / so er improprie setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen. Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein Substantia / ein Wesen. Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget. Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation. Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt.Das ist: Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley. Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner fallacia aequiuocationis, als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. Custos uirgam hehr / das man also einem die wort / so er impropriè setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen. Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein Substantia / ein Wesen. Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget. Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation. Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt.Das ist: Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0090"/> <p>Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner <hi rendition="#i">fallacia aequiuocationis,</hi> als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. <hi rendition="#i">Custos uirgam</hi> hehr / das man also einem die wort / so er <hi rendition="#i">impropriè</hi> setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen.</p> <p>Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein <hi rendition="#i">Substantia</hi> / ein Wesen.</p> <p>Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget.</p> <p>Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation.</p> <l> <hi rendition="#i">Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt.</hi> </l> </div> <div> <head>Das ist:<lb/></head> <p>Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0090]
Nun spricht D. Luther / das Gesetz sey auch nicht dermassen / nach seiner Substantz vnd Wesen auffgehaben. Das ist ja recht geredet. Aber da lasse man nicht den Manicheischen Schwermer herein / mit seiner fallacia aequiuocationis, als solte daraus folgen / Luther hette geleret / das Gesetze sey ein Substantz vnd Wesen. Custos uirgam hehr / das man also einem die wort / so er impropriè setzet / doch nach gewonheit der sprache / wil auff eine weit anderemeinung ziehen.
Der Tod ist auch wie D. Luther saget / nicht nach seiner Substantz vnd Wesen / den gleubigen Christen auffgehaben / das ist recht geredet. Aber den Manicheern gestehen keine Christen / das daraus folge / der Tod sey ein Substantia / ein Wesen.
Mit diesen zweien Exempeln / stösset D. Luther die gegenwertigen Manicheischen / falsche / vnartige grieffe / tücke vnd verkehrung zurücke. Wolte Gott / man schemete sich ein wenig / das man in so boshafftigen falsationen / das ist verkehrungen der lere Lutheri / ergrieffen wird. Ey schemet euch jr armen leute / vnd bittet es Gott vnd der kirchen abe / das jr nicht mehr Sündiget.
Fürs dritte / so mus Ireneus blind vnd bezaubert sein gewesen mit dem Manicheischen Geiste / das er nicht sich vmbgesehen in denselben propositionen / wie D. Luther so schön vnd rein von der Sünde redet / er spricht ja eben in derselben fünfften Disputation.
Peccatum est in homine. Peccatum in Christo est deletum. Iusti quoque sunt sub peccato. Mors & peccatum per legem sunt. Das ist:
Die Sünde ist im Menschen. Ist nun das war / so kan ja die Sünde nicht der Mensch selber sein. Denn im Men schen sein / vnd der Mensch selber sein / ist zweierley.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/90 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/90>, abgerufen am 22.02.2025. |