Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.die rechte busse teile vnd vnterscheide nicht welchs sünde sey oder nicht / sondern spreche es sey alles eitel sünde mit vns / da die Bebstische busse alleine die wircklichen sünde beichte vnnd berewe / die Erbsünde aber / welche ein Brunquel aller sünden ist / vorbey gehe / darumb ermelte wort D. Lutheri zwar den vnterscheid zwischen den sünden in der Bebstischen beicht wol auff heben / aber nicht zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde / daruon in diesem streit gehandelt wird / welchen vnterscheid D. Lutherus mit so vielen gewaltigen gründen / als bißher vernomen / bestetiget hat. VIII. Beweis / das ein mechtiger grosser vnterscheid sey / zwischen D. Lutheri lehre von der Erbsünde / vnd des Gegentheils jrriger meinung etc. DEr Erste vnterscheid stehet darinnen. Des Gegentheils Bücher sind dieser reden durch aus vol /1. Vnterscheid. das die verderbte menschliche natur eigentlich zu reden / vnnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / wie sie auch dessen nicht in abrede sind. Hergegen ist dieses gewislich wahr / das jhnen vnmüglich ist / diese proposition oder reden mit diesen formalibus verbis aus D. Lutheri Schrifften für zulegen / das die verderbte natur des menschen eigentlich zu reden / vnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / oder das die Erbsünde eigentlich zu reden vnd ohne allen vnterscheid / die verderbte natur selbst sey. Der ander / das Gegentheil hat mit aller gewalt bisher gestritten / das die Erbsünde eine substantz oder wesen sey / oder des sündigen menschen substantz / natur /2. Vnterscheid. oder wesen selber / wie dessen alle jhre Bücher voll sein. die rechte busse teile vnd vnterscheide nicht welchs sünde sey oder nicht / sondern spreche es sey alles eitel sünde mit vns / da die Bebstische busse alleine die wircklichen sünde beichte vnnd berewe / die Erbsünde aber / welche ein Brunquel aller sünden ist / vorbey gehe / darumb ermelte wort D. Lutheri zwar den vnterscheid zwischen den sünden in der Bebstischen beicht wol auff heben / aber nicht zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde / daruon in diesem streit gehandelt wird / welchen vnterscheid D. Lutherus mit so vielen gewaltigen gründen / als bißher vernomen / bestetiget hat. VIII. Beweis / das ein mechtiger grosser vnterscheid sey / zwischen D. Lutheri lehre von der Erbsünde / vnd des Gegentheils jrriger meinung etc. DEr Erste vnterscheid stehet darinnen. Des Gegentheils Bücher sind dieser reden durch aus vol /1. Vnterscheid. das die verderbte menschliche natur eigentlich zu reden / vnnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / wie sie auch dessen nicht in abrede sind. Hergegen ist dieses gewislich wahr / das jhnen vnmüglich ist / diese proposition oder reden mit diesen formalibus verbis aus D. Lutheri Schrifften für zulegen / das die verderbte natur des menschen eigentlich zu reden / vnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / oder das die Erbsünde eigentlich zu reden vnd ohne allen vnterscheid / die verderbte natur selbst sey. Der ander / das Gegentheil hat mit aller gewalt bisher gestritten / das die Erbsünde eine substantz oder wesen sey / oder des sündigen menschen substantz / natur /2. 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die rechte busse teile vnd vnterscheide nicht welchs sünde sey oder nicht / sondern spreche es sey alles eitel sünde mit vns / da die Bebstische busse alleine die wircklichen sünde beichte vnnd berewe / die Erbsünde aber / welche ein Brunquel aller sünden ist / vorbey gehe / darumb ermelte wort D. Lutheri zwar den vnterscheid zwischen den sünden in der Bebstischen beicht wol auff heben / aber nicht zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde / daruon in diesem streit gehandelt wird / welchen vnterscheid D. Lutherus mit so vielen gewaltigen gründen / als bißher vernomen / bestetiget hat.
VIII. Beweis / das ein mechtiger grosser vnterscheid sey / zwischen D. Lutheri lehre von der Erbsünde / vnd des Gegentheils jrriger meinung etc.
DEr Erste vnterscheid stehet darinnen. Des Gegentheils Bücher sind dieser reden durch aus vol / das die verderbte menschliche natur eigentlich zu reden / vnnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / wie sie auch dessen nicht in abrede sind. Hergegen ist dieses gewislich wahr / das jhnen vnmüglich ist / diese proposition oder reden mit diesen formalibus verbis aus D. Lutheri Schrifften für zulegen / das die verderbte natur des menschen eigentlich zu reden / vnd ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey / oder das die Erbsünde eigentlich zu reden vnd ohne allen vnterscheid / die verderbte natur selbst sey.
1. Vnterscheid. Der ander / das Gegentheil hat mit aller gewalt bisher gestritten / das die Erbsünde eine substantz oder wesen sey / oder des sündigen menschen substantz / natur / oder wesen selber / wie dessen alle jhre Bücher voll sein.
2. Vnterscheid.
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