Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.geneeret wird. Ist nu des Gegentheils meinung war / das zwischen vnserm fleisch vnnd der Erbsünde durch aus kein vnterscheid sey / so können sie nicht füruber / sie verdrehen sich wie sie jmmer wollen / sie müssen zugeben / das die Erbsünde selbst des ewigen lebens fehig vnnd teilhafftig sey. Wer hat aber solchs jemals in den Schrifften des alten oder newen Testaments gelesen? welcher reiner lehrer hat doch solchs jemals geschrieben? Ja wie können sie doch solchs aus D. Lutheri Schrifften (welchen sie gar auff ihrer seiten zu haben vermeinen) mit einer Syllaben oder wort erweisen? Noch mus es alles bey diesen wunderbarlichen halstarrigen Leuten nicht helffen. So viel auch von den gründen aus dem heiligen Catechismo / aus welchen der Christliche Leser gnugsam zuuornemen / das des Gegentheils lehre von der Erbsünde im heiligen Catechismo deutlich verworffen / hergegen aber der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / fein deutlich bestetiget werde. VII. Beweis aus D. Lutheri Tomis oder Büchern / das er öffentlich vnnd deutlich gelehret / das ein vnterscheid sey zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde. DEmnach sich vnser Gegentheil fürnemlich auff D. Lutheri Schrifften in diesem sireit beruffet / vnnd daraus erzwingen wil / das D. Lutherus die ver- geneeret wird. Ist nu des Gegentheils meinung war / das zwischen vnserm fleisch vnnd der Erbsünde durch aus kein vnterscheid sey / so können sie nicht füruber / sie verdrehen sich wie sie jmmer wollen / sie müssen zugeben / das die Erbsünde selbst des ewigen lebens fehig vnnd teilhafftig sey. Wer hat aber solchs jemals in den Schrifften des alten oder newen Testaments gelesen? welcher reiner lehrer hat doch solchs jemals geschrieben? Ja wie können sie doch solchs aus D. Lutheri Schrifften (welchen sie gar auff ihrer seiten zu haben vermeinen) mit einer Syllaben oder wort erweisen? Noch mus es alles bey diesen wunderbarlichen halstarrigen Leuten nicht helffen. So viel auch von den gründen aus dem heiligen Catechismo / aus welchen der Christliche Leser gnugsam zuuornemen / das des Gegentheils lehre von der Erbsünde im heiligen Catechismo deutlich verworffen / hergegen aber der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / fein deutlich bestetiget werde. VII. Beweis aus D. Lutheri Tomis oder Büchern / das er öffentlich vnnd deutlich gelehret / das ein vnterscheid sey zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde. DEmnach sich vnser Gegentheil fürnemlich auff D. Lutheri Schrifften in diesem sireit beruffet / vnnd daraus erzwingen wil / das D. Lutherus die ver- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0056"/> geneeret wird. Ist nu des Gegentheils meinung war / das zwischen vnserm fleisch vnnd der Erbsünde durch aus kein vnterscheid sey / so können sie nicht füruber / sie verdrehen sich wie sie jmmer wollen / sie müssen zugeben / das die Erbsünde selbst des ewigen lebens fehig vnnd teilhafftig sey. Wer hat aber solchs jemals in den Schrifften des alten oder newen Testaments gelesen? welcher reiner lehrer hat doch solchs jemals geschrieben? Ja wie können sie doch solchs aus D. Lutheri Schrifften (welchen sie gar auff ihrer seiten zu haben vermeinen) mit einer Syllaben oder wort erweisen? Noch mus es alles bey diesen wunderbarlichen halstarrigen Leuten nicht helffen.</p> <p>So viel auch von den gründen aus dem heiligen Catechismo / aus welchen der Christliche Leser gnugsam zuuornemen / das des Gegentheils lehre von der Erbsünde im heiligen Catechismo deutlich verworffen / hergegen aber der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / fein deutlich bestetiget werde.</p> </div> <div> <head>VII. Beweis aus D. Lutheri Tomis oder Büchern / das er öffentlich vnnd deutlich gelehret / das ein vnterscheid sey zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.</head><lb/> <p>DEmnach sich vnser Gegentheil fürnemlich auff D. Lutheri Schrifften in diesem sireit beruffet / vnnd daraus erzwingen wil / das D. Lutherus die ver- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0056]
geneeret wird. Ist nu des Gegentheils meinung war / das zwischen vnserm fleisch vnnd der Erbsünde durch aus kein vnterscheid sey / so können sie nicht füruber / sie verdrehen sich wie sie jmmer wollen / sie müssen zugeben / das die Erbsünde selbst des ewigen lebens fehig vnnd teilhafftig sey. Wer hat aber solchs jemals in den Schrifften des alten oder newen Testaments gelesen? welcher reiner lehrer hat doch solchs jemals geschrieben? Ja wie können sie doch solchs aus D. Lutheri Schrifften (welchen sie gar auff ihrer seiten zu haben vermeinen) mit einer Syllaben oder wort erweisen? Noch mus es alles bey diesen wunderbarlichen halstarrigen Leuten nicht helffen.
So viel auch von den gründen aus dem heiligen Catechismo / aus welchen der Christliche Leser gnugsam zuuornemen / das des Gegentheils lehre von der Erbsünde im heiligen Catechismo deutlich verworffen / hergegen aber der vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / fein deutlich bestetiget werde.
VII. Beweis aus D. Lutheri Tomis oder Büchern / das er öffentlich vnnd deutlich gelehret / das ein vnterscheid sey zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.
DEmnach sich vnser Gegentheil fürnemlich auff D. Lutheri Schrifften in diesem sireit beruffet / vnnd daraus erzwingen wil / das D. Lutherus die ver-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/56>, abgerufen am 22.02.2025. |