grössen erzielen (Smalteproben), insofern man die Trübe als unnutzbar überall nicht weggiesst. Durch wiederholtes Aufrühren des nöthigenfalls noch weiter zerkleinten Rückstandes im ersten Cylinder lassen sich die feinern und specifisch leichteren Theile zumeist entfernen.
b) Man thut die Substanz, z. B. Zinnstein, auf das obere breiteim Sichertrog Ende eines sich nach unten verjüngenden muldenförmigen Sicher- troges (Taf. VI. Fig. 120) von etwa 0,43 M. Länge, 0,10 M. oberer und 0,05 M. unterer Breite und 0,03 M. Vertiefung (für Golderze hat der Trog wohl noch geringere Längen- und Breiten- dimensionen, Fig. 121), rührt das Pulver mit Wasser an und leitet aus einem Hahn ununterbrochen Wasser in dünnem Strahle zu. Da- bei fasst man das schmale Ende des Troges mit der linken Hand, neigt den Trog etwas nach dem breiteren Ende, giebt mit der rechten Hand an letzteres einen Stoss und hebt dieses gleich- zeitig etwas, wo dann die leichteren Theile wie auf einem Stoss- herd weggeschwemmt werden. Man wiederholt diese Procedur (Neigen des breiten Endes, Daranklopfen und Heben desselben) so oft, bis die Probesubstanz hinreichend gereinigt ist (Sächsische Zinnerze).
c) Auch geschieht das Sichern wohl in einer eisernen mul-in d. Schaufe denförmig vertieften Schaufel von 0,4 M. Länge und gleicher Breite, indem man in derselben zum Probirgut Wasser giebt und der Schaufel eine zweifache Bewegung ertheilt, eine rotirende zum Abschlämmen der leichtern Theile und eine von oben nach unten und von vorn nach hinten gehende, um die schwereren Theile von den zurückbleibenden leichteren noch auf dem Troge an verschiedenen Stellen anzusammeln (Cornische Zinnerz- Sicherprobe).
B. Einwägen des Probirgutes.
§. 9. Allgemeines. Von einem richtigen Wägen hängt dieRegeln beim Wägen. Richtigkeit des Resultates der Probe wesentlich ab. Als allge- meine Regeln beim Wägen gelten unter der Voraussetzung der Richtigkeit der Wage (§. 47) folgende: die Substanz darf nicht warm oder heiss gewogen werden, weil sie sonst zu leicht wiegt, indem eine die Wagschale hebende Luftströmung entsteht und der hygroskopische Zustand der Substanz variirt; der Körper darf aus einem kälteren Raum nicht in einen wärmeren gebracht werden, weil er sonst wegen Aufnahme niedergeschlagenen hy-
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§. 9. Einwägen des Probirgutes.
grössen erzielen (Smalteproben), insofern man die Trübe als unnutzbar überall nicht weggiesst. Durch wiederholtes Aufrühren des nöthigenfalls noch weiter zerkleinten Rückstandes im ersten Cylinder lassen sich die feinern und specifisch leichteren Theile zumeist entfernen.
b) Man thut die Substanz, z. B. Zinnstein, auf das obere breiteim Sichertrog Ende eines sich nach unten verjüngenden muldenförmigen Sicher- troges (Taf. VI. Fig. 120) von etwa 0,43 M. Länge, 0,10 M. oberer und 0,05 M. unterer Breite und 0,03 M. Vertiefung (für Golderze hat der Trog wohl noch geringere Längen- und Breiten- dimensionen, Fig. 121), rührt das Pulver mit Wasser an und leitet aus einem Hahn ununterbrochen Wasser in dünnem Strahle zu. Da- bei fasst man das schmale Ende des Troges mit der linken Hand, neigt den Trog etwas nach dem breiteren Ende, giebt mit der rechten Hand an letzteres einen Stoss und hebt dieses gleich- zeitig etwas, wo dann die leichteren Theile wie auf einem Stoss- herd weggeschwemmt werden. Man wiederholt diese Procedur (Neigen des breiten Endes, Daranklopfen und Heben desselben) so oft, bis die Probesubstanz hinreichend gereinigt ist (Sächsische Zinnerze).
c) Auch geschieht das Sichern wohl in einer eisernen mul-in d. Schaufe denförmig vertieften Schaufel von 0,4 M. Länge und gleicher Breite, indem man in derselben zum Probirgut Wasser giebt und der Schaufel eine zweifache Bewegung ertheilt, eine rotirende zum Abschlämmen der leichtern Theile und eine von oben nach unten und von vorn nach hinten gehende, um die schwereren Theile von den zurückbleibenden leichteren noch auf dem Troge an verschiedenen Stellen anzusammeln (Cornische Zinnerz- Sicherprobe).
B. Einwägen des Probirgutes.
§. 9. Allgemeines. Von einem richtigen Wägen hängt dieRegeln beim Wägen. Richtigkeit des Resultates der Probe wesentlich ab. Als allge- meine Regeln beim Wägen gelten unter der Voraussetzung der Richtigkeit der Wage (§. 47) folgende: die Substanz darf nicht warm oder heiss gewogen werden, weil sie sonst zu leicht wiegt, indem eine die Wagschale hebende Luftströmung entsteht und der hygroskopische Zustand der Substanz variirt; der Körper darf aus einem kälteren Raum nicht in einen wärmeren gebracht werden, weil er sonst wegen Aufnahme niedergeschlagenen hy-
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§. 9. Einwägen des Probirgutes.
grössen erzielen (Smalteproben), insofern man die Trübe als
unnutzbar überall nicht weggiesst. Durch wiederholtes Aufrühren
des nöthigenfalls noch weiter zerkleinten Rückstandes im ersten
Cylinder lassen sich die feinern und specifisch leichteren Theile
zumeist entfernen.
b) Man thut die Substanz, z. B. Zinnstein, auf das obere breite
Ende eines sich nach unten verjüngenden muldenförmigen Sicher-
troges (Taf. VI. Fig. 120) von etwa 0,43 M. Länge, 0,10 M.
oberer und 0,05 M. unterer Breite und 0,03 M. Vertiefung (für
Golderze hat der Trog wohl noch geringere Längen- und Breiten-
dimensionen, Fig. 121), rührt das Pulver mit Wasser an und leitet aus
einem Hahn ununterbrochen Wasser in dünnem Strahle zu. Da-
bei fasst man das schmale Ende des Troges mit der linken Hand,
neigt den Trog etwas nach dem breiteren Ende, giebt mit der
rechten Hand an letzteres einen Stoss und hebt dieses gleich-
zeitig etwas, wo dann die leichteren Theile wie auf einem Stoss-
herd weggeschwemmt werden. Man wiederholt diese Procedur
(Neigen des breiten Endes, Daranklopfen und Heben desselben)
so oft, bis die Probesubstanz hinreichend gereinigt ist (Sächsische
Zinnerze).
im Sichertrog
c) Auch geschieht das Sichern wohl in einer eisernen mul-
denförmig vertieften Schaufel von 0,4 M. Länge und gleicher
Breite, indem man in derselben zum Probirgut Wasser giebt und
der Schaufel eine zweifache Bewegung ertheilt, eine rotirende
zum Abschlämmen der leichtern Theile und eine von oben nach
unten und von vorn nach hinten gehende, um die schwereren
Theile von den zurückbleibenden leichteren noch auf dem Troge
an verschiedenen Stellen anzusammeln (Cornische Zinnerz-
Sicherprobe).
in d. Schaufe
B. Einwägen des Probirgutes.
§. 9. Allgemeines. Von einem richtigen Wägen hängt die
Richtigkeit des Resultates der Probe wesentlich ab. Als allge-
meine Regeln beim Wägen gelten unter der Voraussetzung der
Richtigkeit der Wage (§. 47) folgende: die Substanz darf nicht
warm oder heiss gewogen werden, weil sie sonst zu leicht wiegt,
indem eine die Wagschale hebende Luftströmung entsteht und
der hygroskopische Zustand der Substanz variirt; der Körper
darf aus einem kälteren Raum nicht in einen wärmeren gebracht
werden, weil er sonst wegen Aufnahme niedergeschlagenen hy-
Regeln beim
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/57>, abgerufen am 21.12.2024.
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