Die Tabelle III. im Anhange weist die Einrichtung solcher Probenscheine auf verschiedenen Hüttenwerken nach.
1. Kapitel. Mechanische Arbeiten des Probirers.
A. Probenehmen und Zurichten des Probirgutes.
Nehmen rich- tiger Durch- schnittspro- ben.
§. 5. Allgemeines. Soll das Resultat des Probirens Vertrauen verdienen, so muss die kleine Menge Probirgut, von welcher man zur Probe einwiegt, möglichst genau die Zusammensetzung der grösseren Menge haben. Die Schwierigkeiten beim Probe- nehmen steigen im Allgemeinen mit der Grösse und Ungleich- artigkeit der Masse und können zuweilen so gross sein (z. B. bei Metall-, Stein- oder Speisetheile einschliessenden Schlacken, namentlich Kupferschlacken), dass das Auge des Empirikers ihren Metallgehalt durch Taxiren richtiger bestimmt, als die Probe auf trocknem oder nassem Wege angiebt.
Methoden des Probeneh- mens.
Je nachdem das vorliegende Material aus Metallen, Metall- legirungen, Erzen oder Hüttenproducten in verschiedenem Aggre- gatzustand besteht, weicht die Art des Probenehmens ab. Letz- teres geschieht bei Erzen auf Hütten entweder von den Hauf- werken, nachdem dieselben bereits dem Volumen (z. B. Eisen- steine) oder dem Gewicht nach (Blei-, Kupfer-, Silbererze) über- nommen sind oder bei Schliegform der Erze während des posten- weisen Verwiegens.
§. 6. Probenehmen von Substanzen, welche weder Metalle, noch Me- Verschiedene Methoden.talllegirungen sind. Das Verfahren dabei weicht ab, je nachdem das Material in Stücken oder als Pulver (Schlieg) vorliegt oder flüssig ist.
Stückproben.
I. Probenehmen von Stücken.
1) Bei Haufwerken von ziemlich gleichmässiger Zu- sammensetzung (z. B. von manchen Eisenerzen) nimmt man
a) von vielen Stellen der Peripherie und auch aus der Mitte, indem man an verschiedenen Puncten eingräbt, bis zu mehreren Centnern Probe, zerkleint die Masse durch Zerklopfen, Pochen oder Walzen gröblich, formirt daraus auf einer reinen Unterlage einen konischen Haufen, halbirt oder viertheilt denselben, stürzt nach weiterer Zerkleinerung die Hälfte davon oder 2 entgegenge-
Mechanische Operationen.
Die Tabelle III. im Anhange weist die Einrichtung solcher Probenscheine auf verschiedenen Hüttenwerken nach.
1. Kapitel. Mechanische Arbeiten des Probirers.
A. Probenehmen und Zurichten des Probirgutes.
Nehmen rich- tiger Durch- schnittspro- ben.
§. 5. Allgemeines. Soll das Resultat des Probirens Vertrauen verdienen, so muss die kleine Menge Probirgut, von welcher man zur Probe einwiegt, möglichst genau die Zusammensetzung der grösseren Menge haben. Die Schwierigkeiten beim Probe- nehmen steigen im Allgemeinen mit der Grösse und Ungleich- artigkeit der Masse und können zuweilen so gross sein (z. B. bei Metalł-, Stein- oder Speisetheile einschliessenden Schlacken, namentlich Kupferschlacken), dass das Auge des Empirikers ihren Metallgehalt durch Taxiren richtiger bestimmt, als die Probe auf trocknem oder nassem Wege angiebt.
Methoden des Probeneh- mens.
Je nachdem das vorliegende Material aus Metallen, Metall- legirungen, Erzen oder Hüttenproducten in verschiedenem Aggre- gatzustand besteht, weicht die Art des Probenehmens ab. Letz- teres geschieht bei Erzen auf Hütten entweder von den Hauf- werken, nachdem dieselben bereits dem Volumen (z. B. Eisen- steine) oder dem Gewicht nach (Blei-, Kupfer-, Silbererze) über- nommen sind oder bei Schliegform der Erze während des posten- weisen Verwiegens.
§. 6. Probenehmen von Substanzen, welche weder Metalle, noch Me- Verschiedene Methoden.talllegirungen sind. Das Verfahren dabei weicht ab, je nachdem das Material in Stücken oder als Pulver (Schlieg) vorliegt oder flüssig ist.
Stückproben.
I. Probenehmen von Stücken.
1) Bei Haufwerken von ziemlich gleichmässiger Zu- sammensetzung (z. B. von manchen Eisenerzen) nimmt man
a) von vielen Stellen der Peripherie und auch aus der Mitte, indem man an verschiedenen Puncten eingräbt, bis zu mehreren Centnern Probe, zerkleint die Masse durch Zerklopfen, Pochen oder Walzen gröblich, formirt daraus auf einer reinen Unterlage einen konischen Haufen, halbirt oder viertheilt denselben, stürzt nach weiterer Zerkleinerung die Hälfte davon oder 2 entgegenge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0046"n="8"/><fwplace="top"type="header">Mechanische Operationen.</fw><lb/><p>Die Tabelle III. im Anhange weist die Einrichtung solcher<lb/>
Probenscheine auf verschiedenen Hüttenwerken nach.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head><hirendition="#b">1. Kapitel.</hi><lb/>
Mechanische Arbeiten des Probirers.</head><lb/><divn="4"><head><hirendition="#b">A. Probenehmen und Zurichten des Probirgutes.</hi></head><lb/><noteplace="left">Nehmen rich-<lb/>
tiger Durch-<lb/>
schnittspro-<lb/>
ben.</note><p><hirendition="#b">§. 5. Allgemeines.</hi> Soll das Resultat des Probirens Vertrauen<lb/>
verdienen, so muss die kleine Menge Probirgut, von welcher<lb/>
man zur Probe einwiegt, möglichst genau die Zusammensetzung<lb/>
der grösseren Menge haben. Die Schwierigkeiten beim Probe-<lb/>
nehmen steigen im Allgemeinen mit der Grösse und Ungleich-<lb/>
artigkeit der Masse und können zuweilen so gross sein (z. B.<lb/>
bei Metalł-, Stein- oder Speisetheile einschliessenden Schlacken,<lb/>
namentlich Kupferschlacken), dass das Auge des Empirikers ihren<lb/>
Metallgehalt durch Taxiren richtiger bestimmt, als die Probe auf<lb/>
trocknem oder nassem Wege angiebt.</p><lb/><noteplace="left">Methoden des<lb/>
Probeneh-<lb/>
mens.</note><p>Je nachdem das vorliegende Material aus Metallen, Metall-<lb/>
legirungen, Erzen oder Hüttenproducten in verschiedenem Aggre-<lb/>
gatzustand besteht, weicht die Art des Probenehmens ab. Letz-<lb/>
teres geschieht bei Erzen auf Hütten entweder von den Hauf-<lb/>
werken, nachdem dieselben bereits dem Volumen (z. B. Eisen-<lb/>
steine) oder dem Gewicht nach (Blei-, Kupfer-, Silbererze) über-<lb/>
nommen sind oder bei Schliegform der Erze während des posten-<lb/>
weisen Verwiegens.</p><lb/><p><hirendition="#b">§. 6. Probenehmen von Substanzen, welche weder Metalle, noch Me-</hi><lb/><noteplace="left">Verschiedene<lb/>
Methoden.</note><hirendition="#b">talllegirungen sind.</hi> Das Verfahren dabei weicht ab, je nachdem<lb/>
das Material in <hirendition="#g">Stücken</hi> oder als <hirendition="#g">Pulver</hi> (Schlieg) vorliegt<lb/>
oder <hirendition="#g">flüssig</hi> ist.</p><lb/><noteplace="left">Stückproben.</note><p><hirendition="#c"><hirendition="#i">I. Probenehmen von Stücken</hi>.</hi></p><lb/><p>1) Bei <hirendition="#g">Haufwerken von ziemlich gleichmässiger Zu-<lb/>
sammensetzung</hi> (z. B. von manchen <hirendition="#g">Eisenerzen</hi>) nimmt man</p><lb/><p>a) von vielen Stellen der Peripherie und auch aus der Mitte,<lb/>
indem man an verschiedenen Puncten eingräbt, bis zu mehreren<lb/>
Centnern Probe, zerkleint die Masse durch Zerklopfen, Pochen<lb/>
oder Walzen gröblich, formirt daraus auf einer reinen Unterlage<lb/>
einen konischen Haufen, halbirt oder viertheilt denselben, stürzt<lb/>
nach weiterer Zerkleinerung die Hälfte davon oder 2 entgegenge-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[8/0046]
Mechanische Operationen.
Die Tabelle III. im Anhange weist die Einrichtung solcher
Probenscheine auf verschiedenen Hüttenwerken nach.
1. Kapitel.
Mechanische Arbeiten des Probirers.
A. Probenehmen und Zurichten des Probirgutes.
§. 5. Allgemeines. Soll das Resultat des Probirens Vertrauen
verdienen, so muss die kleine Menge Probirgut, von welcher
man zur Probe einwiegt, möglichst genau die Zusammensetzung
der grösseren Menge haben. Die Schwierigkeiten beim Probe-
nehmen steigen im Allgemeinen mit der Grösse und Ungleich-
artigkeit der Masse und können zuweilen so gross sein (z. B.
bei Metalł-, Stein- oder Speisetheile einschliessenden Schlacken,
namentlich Kupferschlacken), dass das Auge des Empirikers ihren
Metallgehalt durch Taxiren richtiger bestimmt, als die Probe auf
trocknem oder nassem Wege angiebt.
Je nachdem das vorliegende Material aus Metallen, Metall-
legirungen, Erzen oder Hüttenproducten in verschiedenem Aggre-
gatzustand besteht, weicht die Art des Probenehmens ab. Letz-
teres geschieht bei Erzen auf Hütten entweder von den Hauf-
werken, nachdem dieselben bereits dem Volumen (z. B. Eisen-
steine) oder dem Gewicht nach (Blei-, Kupfer-, Silbererze) über-
nommen sind oder bei Schliegform der Erze während des posten-
weisen Verwiegens.
§. 6. Probenehmen von Substanzen, welche weder Metalle, noch Me-
talllegirungen sind. Das Verfahren dabei weicht ab, je nachdem
das Material in Stücken oder als Pulver (Schlieg) vorliegt
oder flüssig ist.
Verschiedene
Methoden.
I. Probenehmen von Stücken.
1) Bei Haufwerken von ziemlich gleichmässiger Zu-
sammensetzung (z. B. von manchen Eisenerzen) nimmt man
a) von vielen Stellen der Peripherie und auch aus der Mitte,
indem man an verschiedenen Puncten eingräbt, bis zu mehreren
Centnern Probe, zerkleint die Masse durch Zerklopfen, Pochen
oder Walzen gröblich, formirt daraus auf einer reinen Unterlage
einen konischen Haufen, halbirt oder viertheilt denselben, stürzt
nach weiterer Zerkleinerung die Hälfte davon oder 2 entgegenge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/46>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.