Filter, siedet dessen Inhalt mit 20--30 Grm. Kornblei an und treibt das erfolgende Werkblei auf ein Goldkorn ab.
War Silber anwesend, so bildet sich bei der Behandlung des Röstgutes mit Salzsäure Chlorsilber, in den gleichzeitig ge- bildeten Chloriden des Eisens, Kupfers etc. etwas löslich, aber beim Abdampfen als unlöslich niedergeschlagen. Das Gold fällt dann silberhaltig aus und muss inquartirt werden.
Enthält das Röstgnt Oxyde, welche mit Salzsäure Chlor entwickeln (z. B. Eisen- und Manganoxyduloxyd), so geht etwas Gold in Lösung und man muss in solchem Falle, bevor man filtrirt, etwas Eisenvitriol unter Umrühren zur Lösung setzen, um das gelöste Gold zu fällen.
II. Abschnitt. Goldhaltige Legirungen.
§. 131. Allgemeines. Es kommen hauptsächlich in Rück-Legirungen. sicht die Legirungen des Goldes mit Silber, mit Kupfer, mit Silber und Kupfer, mit Quecksilber und mit Blei, seltener mit Wismuth, Zinn, Eisen, Antimon und Arsen. Zuweilen enthält das Gold Platin, Rhodium und Iridium, welche auf das Proberesultat influiren.
Von Legirungen nimmt man am besten eine GranalienprobeProbenehmen. (S. 14) und plattet die gut getrockneten Granalien aus, wenn sie etwa Wasser einschliessen sollten. Von Goldbarren, welche gewöhnlich 10 Pfd. wägen, nimmt man etwa 1 Gramm Probe- gut, indem man die Aushiebe (S. 13) von der oberen und unteren Fläche fürs Auswägen getrennt hält.
1. Kapitel. Legirungen von Gold und Silber oder von Gold, Silber und Kupfer.
§. 132. Allgemeines. Das Probirverfahren für solche Le-Quartschei- dung mit SaI- petersäure. girungen besteht im Allgemeinen darin, dass man bei einem Ge-
§. 131. Legirungen.
Filter, siedet dessen Inhalt mit 20—30 Grm. Kornblei an und treibt das erfolgende Werkblei auf ein Goldkorn ab.
War Silber anwesend, so bildet sich bei der Behandlung des Röstgutes mit Salzsäure Chlorsilber, in den gleichzeitig ge- bildeten Chloriden des Eisens, Kupfers etc. etwas löslich, aber beim Abdampfen als unlöslich niedergeschlagen. Das Gold fällt dann silberhaltig aus und muss inquartirt werden.
Enthält das Röstgnt Oxyde, welche mit Salzsäure Chlor entwickeln (z. B. Eisen- und Manganoxyduloxyd), so geht etwas Gold in Lösung und man muss in solchem Falle, bevor man filtrirt, etwas Eisenvitriol unter Umrühren zur Lösung setzen, um das gelöste Gold zu fällen.
II. Abschnitt. Goldhaltige Legirungen.
§. 131. Allgemeines. Es kommen hauptsächlich in Rück-Legirungen. sicht die Legirungen des Goldes mit Silber, mit Kupfer, mit Silber und Kupfer, mit Quecksilber und mit Blei, seltener mit Wismuth, Zinn, Eisen, Antimon und Arsen. Zuweilen enthält das Gold Platin, Rhodium und Iridium, welche auf das Proberesultat influiren.
Von Legirungen nimmt man am besten eine GranalienprobeProbenehmen. (S. 14) und plattet die gut getrockneten Granalien aus, wenn sie etwa Wasser einschliessen sollten. Von Goldbarren, welche gewöhnlich 10 Pfd. wägen, nimmt man etwa 1 Gramm Probe- gut, indem man die Aushiebe (S. 13) von der oberen und unteren Fläche fürs Auswägen getrennt hält.
1. Kapitel. Legirungen von Gold und Silber oder von Gold, Silber und Kupfer.
§. 132. Allgemeines. Das Probirverfahren für solche Le-Quartschei- dung mit SaI- petersäure. girungen besteht im Allgemeinen darin, dass man bei einem Ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0339"n="301"/><fwplace="top"type="header">§. 131. Legirungen.</fw><lb/>
Filter, siedet dessen Inhalt mit 20—30 Grm. Kornblei an und treibt<lb/>
das erfolgende Werkblei auf ein Goldkorn ab.</p><lb/><p>War <hirendition="#g">Silber</hi> anwesend, so bildet sich bei der Behandlung<lb/>
des Röstgutes mit Salzsäure Chlorsilber, in den gleichzeitig ge-<lb/>
bildeten Chloriden des Eisens, Kupfers etc. etwas löslich, aber beim<lb/>
Abdampfen als unlöslich niedergeschlagen. Das Gold fällt dann<lb/>
silberhaltig aus und muss inquartirt werden.</p><lb/><p>Enthält das Röstgnt Oxyde, welche mit Salzsäure Chlor<lb/>
entwickeln (z. B. Eisen- und Manganoxyduloxyd), so geht etwas<lb/>
Gold in Lösung und man muss in solchem Falle, bevor man<lb/>
filtrirt, etwas Eisenvitriol unter Umrühren zur Lösung setzen,<lb/>
um das gelöste Gold zu fällen.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head>II. Abschnitt.<lb/><hirendition="#b">Goldhaltige Legirungen</hi>.</head><lb/><p><hirendition="#b">§. 131. Allgemeines</hi>. Es kommen hauptsächlich in Rück-<noteplace="right">Legirungen.</note><lb/>
sicht die Legirungen des <hirendition="#g">Goldes</hi> mit <hirendition="#g">Silber</hi>, mit <hirendition="#g">Kupfer</hi>,<lb/>
mit <hirendition="#g">Silber</hi> und <hirendition="#g">Kupfer</hi>, mit <hirendition="#g">Quecksilber</hi> und mit <hirendition="#g">Blei</hi>,<lb/>
seltener mit <hirendition="#g">Wismuth, Zinn, Eisen, Antimon</hi> und <hirendition="#g">Arsen</hi>.<lb/>
Zuweilen enthält das Gold <hirendition="#g">Platin, Rhodium</hi> und <hirendition="#g">Iridium</hi>,<lb/>
welche auf das Proberesultat influiren.</p><lb/><p>Von Legirungen nimmt man am besten eine Granalienprobe<noteplace="right">Probenehmen.</note><lb/>
(S. 14) und plattet die gut getrockneten Granalien aus, wenn<lb/>
sie etwa Wasser einschliessen sollten. Von Goldbarren, welche<lb/>
gewöhnlich 10 Pfd. wägen, nimmt man etwa 1 Gramm Probe-<lb/>
gut, indem man die Aushiebe (S. 13) von der oberen und<lb/>
unteren Fläche fürs Auswägen getrennt hält.</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="4"><head><hirendition="#b">1. Kapitel</hi>.<lb/>
Legirungen von Gold und Silber oder von Gold, Silber und<lb/>
Kupfer.</head><lb/><p><hirendition="#b">§. 132. Allgemeines</hi>. Das Probirverfahren für solche Le-<noteplace="right">Quartschei-<lb/>
dung mit SaI-<lb/>
petersäure.</note><lb/>
girungen besteht im Allgemeinen darin, dass man bei einem Ge-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[301/0339]
§. 131. Legirungen.
Filter, siedet dessen Inhalt mit 20—30 Grm. Kornblei an und treibt
das erfolgende Werkblei auf ein Goldkorn ab.
War Silber anwesend, so bildet sich bei der Behandlung
des Röstgutes mit Salzsäure Chlorsilber, in den gleichzeitig ge-
bildeten Chloriden des Eisens, Kupfers etc. etwas löslich, aber beim
Abdampfen als unlöslich niedergeschlagen. Das Gold fällt dann
silberhaltig aus und muss inquartirt werden.
Enthält das Röstgnt Oxyde, welche mit Salzsäure Chlor
entwickeln (z. B. Eisen- und Manganoxyduloxyd), so geht etwas
Gold in Lösung und man muss in solchem Falle, bevor man
filtrirt, etwas Eisenvitriol unter Umrühren zur Lösung setzen,
um das gelöste Gold zu fällen.
II. Abschnitt.
Goldhaltige Legirungen.
§. 131. Allgemeines. Es kommen hauptsächlich in Rück-
sicht die Legirungen des Goldes mit Silber, mit Kupfer,
mit Silber und Kupfer, mit Quecksilber und mit Blei,
seltener mit Wismuth, Zinn, Eisen, Antimon und Arsen.
Zuweilen enthält das Gold Platin, Rhodium und Iridium,
welche auf das Proberesultat influiren.
Legirungen.
Von Legirungen nimmt man am besten eine Granalienprobe
(S. 14) und plattet die gut getrockneten Granalien aus, wenn
sie etwa Wasser einschliessen sollten. Von Goldbarren, welche
gewöhnlich 10 Pfd. wägen, nimmt man etwa 1 Gramm Probe-
gut, indem man die Aushiebe (S. 13) von der oberen und
unteren Fläche fürs Auswägen getrennt hält.
Probenehmen.
1. Kapitel.
Legirungen von Gold und Silber oder von Gold, Silber und
Kupfer.
§. 132. Allgemeines. Das Probirverfahren für solche Le-
girungen besteht im Allgemeinen darin, dass man bei einem Ge-
Quartschei-
dung mit SaI-
petersäure.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/339>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.