kastens oder Cylinders a (Taf. IV. Fig. 58) an, welcher auf einem Drahtdreieck die zu trocknende Substanz in einem Uhr- glase, Porzellantiegel etc. aufnimmt. Der mit 3 Beinen versehene Cylinder a wird mit einem, ein Thermometer b haltenden Deckel c geschlossen und durch eine untergestellte Spirituslampe etc. bis zur betreffenden Temperatur erhitzt.
Zu ähnlichem Zwecke dient die §. 50, 2 beschriebeneTrocken- scheibe. Trockenscheibe (Taf. IV. Fig. 60).
3. Kapitel. Einrichtung von Probirlaboratorien.
§. 34. Probirlaboratorlen. Ein für trockne Proben ein-Zweckmässige Einrichtung. gerichtetes Laboratorium muss enthalten:
1) einen Raum zum Zurichten des Probirgutes, am besten in zwei Abtheilungen, die eine mit den Vorrichtungen zum Trocknen der Proben (Trockenofen, Trockenschrank, Was- serbad etc.) nebst Trockenprobenwage, die andere mit solchen zum Zerkleinern (Mörser, Reibschalen), Sieben, Mischen etc. des Probirgutes;
2) Wagenzimmer, und zwar eins für die Korn- und Münzwagen und ein anderes für die Vorwagen und grössere Handwagen. Die Wagen sind auf die §. 47 angegebene Weise unabhängig vom Fussboden und mit seitlichem Lichte aufgestellt. Unter dem Wagentisch befinden sich Schiebladen oder Schränk- chen zur Aufnahme der beim Wägen, Beschicken etc. erforder- lichen Geräthschaften und zwischen den Fenstern Schränke und Repositorien für Zuschläge. Flüsse, Hüttenproducte etc. Das Vorwagenzimmer enthält noch einen Tisch zum Zurechtmachen der Proben, einen Schrank zur Aufbewahrung der Proben bis zu ihrer Erledigung, sowie zur Seite des Ofens ein Repositorium zur Aufbewahrung der Capellen;
3) die Probirküche, je nach Bedürfniss an einer oder an zwei Wänden mit neben einander befindlichen Steinkohlen- muffel- und Windöfen, festgemauerten grösseren und kleineren gewöhnlichen Windöfen, einem Münzprobirofen und einem Sef- ström'schen Ofen, möglichst mit separaten Essen in der Wand; vor den Fenstern bis zu den Fensterbänken Schränke zur Auf-
§. 33. Sand-, Wasser-, Luftbäder.
kastens oder Cylinders a (Taf. IV. Fig. 58) an, welcher auf einem Drahtdreieck die zu trocknende Substanz in einem Uhr- glase, Porzellantiegel etc. aufnimmt. Der mit 3 Beinen versehene Cylinder a wird mit einem, ein Thermometer b haltenden Deckel c geschlossen und durch eine untergestellte Spirituslampe etc. bis zur betreffenden Temperatur erhitzt.
Zu ähnlichem Zwecke dient die §. 50, 2 beschriebeneTrocken- scheibe. Trockenscheibe (Taf. IV. Fig. 60).
3. Kapitel. Einrichtung von Probirlaboratorien.
§. 34. Probirlaboratorlen. Ein für trockne Proben ein-Zweckmässige Einrichtung. gerichtetes Laboratorium muss enthalten:
1) einen Raum zum Zurichten des Probirgutes, am besten in zwei Abtheilungen, die eine mit den Vorrichtungen zum Trocknen der Proben (Trockenofen, Trockenschrank, Was- serbad etc.) nebst Trockenprobenwage, die andere mit solchen zum Zerkleinern (Mörser, Reibschalen), Sieben, Mischen etc. des Probirgutes;
2) Wagenzimmer, und zwar eins für die Korn- und Münzwagen und ein anderes für die Vorwagen und grössere Handwagen. Die Wagen sind auf die §. 47 angegebene Weise unabhängig vom Fussboden und mit seitlichem Lichte aufgestellt. Unter dem Wagentisch befinden sich Schiebladen oder Schränk- chen zur Aufnahme der beim Wägen, Beschicken etc. erforder- lichen Geräthschaften und zwischen den Fenstern Schränke und Repositorien für Zuschläge. Flüsse, Hüttenproducte etc. Das Vorwagenzimmer enthält noch einen Tisch zum Zurechtmachen der Proben, einen Schrank zur Aufbewahrung der Proben bis zu ihrer Erledigung, sowie zur Seite des Ofens ein Repositorium zur Aufbewahrung der Capellen;
3) die Probirküche, je nach Bedürfniss an einer oder an zwei Wänden mit neben einander befindlichen Steinkohlen- muffel- und Windöfen, festgemauerten grösseren und kleineren gewöhnlichen Windöfen, einem Münzprobirofen und einem Sef- ström’schen Ofen, möglichst mit separaten Essen in der Wand; vor den Fenstern bis zu den Fensterbänken Schränke zur Auf-
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§. 33. Sand-, Wasser-, Luftbäder.
kastens oder Cylinders a (Taf. IV. Fig. 58) an, welcher auf
einem Drahtdreieck die zu trocknende Substanz in einem Uhr-
glase, Porzellantiegel etc. aufnimmt. Der mit 3 Beinen versehene
Cylinder a wird mit einem, ein Thermometer b haltenden Deckel
c geschlossen und durch eine untergestellte Spirituslampe etc.
bis zur betreffenden Temperatur erhitzt.
Zu ähnlichem Zwecke dient die §. 50, 2 beschriebene
Trockenscheibe (Taf. IV. Fig. 60).
Trocken-
scheibe.
3. Kapitel.
Einrichtung von Probirlaboratorien.
§. 34. Probirlaboratorlen. Ein für trockne Proben ein-
gerichtetes Laboratorium muss enthalten:
Zweckmässige
Einrichtung.
1) einen Raum zum Zurichten des Probirgutes, am
besten in zwei Abtheilungen, die eine mit den Vorrichtungen
zum Trocknen der Proben (Trockenofen, Trockenschrank, Was-
serbad etc.) nebst Trockenprobenwage, die andere mit solchen
zum Zerkleinern (Mörser, Reibschalen), Sieben, Mischen etc. des
Probirgutes;
2) Wagenzimmer, und zwar eins für die Korn- und
Münzwagen und ein anderes für die Vorwagen und grössere
Handwagen. Die Wagen sind auf die §. 47 angegebene Weise
unabhängig vom Fussboden und mit seitlichem Lichte aufgestellt.
Unter dem Wagentisch befinden sich Schiebladen oder Schränk-
chen zur Aufnahme der beim Wägen, Beschicken etc. erforder-
lichen Geräthschaften und zwischen den Fenstern Schränke und
Repositorien für Zuschläge. Flüsse, Hüttenproducte etc. Das
Vorwagenzimmer enthält noch einen Tisch zum Zurechtmachen
der Proben, einen Schrank zur Aufbewahrung der Proben bis
zu ihrer Erledigung, sowie zur Seite des Ofens ein Repositorium
zur Aufbewahrung der Capellen;
3) die Probirküche, je nach Bedürfniss an einer oder
an zwei Wänden mit neben einander befindlichen Steinkohlen-
muffel- und Windöfen, festgemauerten grösseren und kleineren
gewöhnlichen Windöfen, einem Münzprobirofen und einem Sef-
ström’schen Ofen, möglichst mit separaten Essen in der Wand;
vor den Fenstern bis zu den Fensterbänken Schränke zur Auf-
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/107>, abgerufen am 21.12.2024.
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