Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610.Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben. So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen. XCVI. Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig. Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften. Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle. XCVII. Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen Pv
Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben. So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen. XCVI. Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig. Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften. Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle. XCVII. Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen Pv
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Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben.
So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen.
XCVI.
Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig.
Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften.
Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle.
XCVII.
Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen
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Zitationshilfe: | Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610, S. [Pv]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610/131>, abgerufen am 22.07.2024. |