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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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gewöhnlich günstigen Verhältnissen durch die Gewerkschaften erkämpft. Wie die
Erfahrung von Jahrzehnten zeigt, hat er sich glänzend bewährt. Trotzdem
weigern sich die Kapitalisten hartnäckig, ihn weiter auszudehnen, und die Nieder-
lage in dem großen Streik von 1890 hat die Lage der Gewerkschaften erheblich
verschlechtert. Auch in Australien kommen so die Arbeiter immer mehr zur Ein-
sicht, daß nur auf dem Wege der Gesetzgebung weitere Fortschritte des Acht-
stundentages zu erreichen sind.

Die an das Proletariat gestellten Anforderungen wachsen von Jahr zu Jahr,
seine gewerbliche Leistungsfähigkeit wird stärker und stärker angespannt, die Ge-
fahren für Leben und Gesundheit nehmen zu, die Entartung des werktätigen
Volkes, das in Stadt und Land vom Jndustrialismus erfaßt wird, macht er-
schreckende Fortschritte, die Rekrutenaushebungen erweisen eine immer bedenk-
lichere Zunahme der Dienstuntauglichen. Zugleich wird der Arbeiter durch die
öffentlichen Angelegenheiten mehr und mehr in Anspruch genommen. Er muß
sich politischen Vereinigungen und Gewerkschaften anschließen, er muß sich weiter
bilden, er braucht das Recht auf Muße so gut wie die Lebenslust. Der Acht-
stundentag ist ein Gebot der Entwickelung, das zu erfüllen eine wichtigste Pflicht
des Gemeinwesens ist, er ist der Grund- und Eckstein der sozialen Reform.

b) Verbot der Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren.

Die deutsche Gewerbenovelle verbietet die Fabrikarbeit von Kindern unter
dreizehn Jahren, eine durchaus ungenügende Vorschrift. Seit 1877 dürfen in
der Schweiz Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden, in
Oesterreich ist gleichfalls die Beschäftigung dieser Altersstufen erheblich einge-
schränkt. Aber es reicht durchaus nicht aus, bloß die Großgewerbe an der Aus-
beutung der Arbeiterkinder zu verhindern, dem Massenaufgebot kindlicher Ar-
beitskräfte begegnen wir gerade in dem Kleinbetrieb und in der Hausindustrie.
Jn den Fabriken des Reichs waren nach den Berichten der Gewerbeinspektoren
von 1896 nur 5300 Kinder unter 14 Jahren tätig; dagegen ergab die Erhebung
von 1898 eine Zahl von 532300 Kindern, die außerhalb der Fabriken gewerblich
tätig waren. Dabei war diese Erhebung eine äußerst lückenhafte und beachtete
gar nicht die Kinderarbeit in der Landwirtschaft. Namentlich in der
Hausindustrie ist die Arbeit der Kinder vom zartesten Alter an eine ausgedehnte.
Jn manchem hausindustriellen Orte Thüringens sind von 100 Schulkindern 86
gewerblich tätig, oft bis tief in die Nacht hinein. Hier herrschen die grauen-
vollsten Zustände, hier feiert die schamloseste Geldgier ihre Feste, hier werden
zahllose Opfer des Kapitals mitleidslos zugrunde gerichtet. Erbärmliche Be-
zahlung, die schmählichsten Arbeitsbedingungen, Arbeitsräume, die Brutstätten
von Krankheiten sind, ein unmenschlich langer Arbeitstag, das sind die Merkmale
dieses "herodischen Kindermordes". So werden Arbeitergeschlechter eins nach
dem andern vernichtet, frühes Siechtum, früher Tod sind die Folge der vernich-
tenden Beschäftigungsweise, jede nachfolgende Generation wird schwächer und
lebensunfähiger. Die Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren, auf dem
Lande oder in der Stadt, im Großgewerk und beim Verleger, im Handwerk und
im Handel, sei deshalb überhaupt untersagt. Das Kind gehört in die Schule und
auf den Spielplatz, es freue sich seiner Jugend, stähle seinen Körper, bilde seinen
Geist. Man kehre sich nicht an das verlogene Gezeter von der Heilsamkeit der
Arbeit für die Kinder - der Arbeiter. So sicher die zukünftige Gesellschaft den
Gedanken R. Owens von der Verbindung der Arbeit mit Leibesübungen und
Unterricht verwirklichen wird, so gewiß ist die heutige Kinderarbeit, die der
blinden Gewinnsucht, nicht erziehlichen Zwecken dient, zu verwerfen. Sie ver-
mehrt die Volksmassen an der Lebenswurzel.

gewöhnlich günstigen Verhältnissen durch die Gewerkschaften erkämpft. Wie die
Erfahrung von Jahrzehnten zeigt, hat er sich glänzend bewährt. Trotzdem
weigern sich die Kapitalisten hartnäckig, ihn weiter auszudehnen, und die Nieder-
lage in dem großen Streik von 1890 hat die Lage der Gewerkschaften erheblich
verschlechtert. Auch in Australien kommen so die Arbeiter immer mehr zur Ein-
sicht, daß nur auf dem Wege der Gesetzgebung weitere Fortschritte des Acht-
stundentages zu erreichen sind.

Die an das Proletariat gestellten Anforderungen wachsen von Jahr zu Jahr,
seine gewerbliche Leistungsfähigkeit wird stärker und stärker angespannt, die Ge-
fahren für Leben und Gesundheit nehmen zu, die Entartung des werktätigen
Volkes, das in Stadt und Land vom Jndustrialismus erfaßt wird, macht er-
schreckende Fortschritte, die Rekrutenaushebungen erweisen eine immer bedenk-
lichere Zunahme der Dienstuntauglichen. Zugleich wird der Arbeiter durch die
öffentlichen Angelegenheiten mehr und mehr in Anspruch genommen. Er muß
sich politischen Vereinigungen und Gewerkschaften anschließen, er muß sich weiter
bilden, er braucht das Recht auf Muße so gut wie die Lebenslust. Der Acht-
stundentag ist ein Gebot der Entwickelung, das zu erfüllen eine wichtigste Pflicht
des Gemeinwesens ist, er ist der Grund- und Eckstein der sozialen Reform.

b) Verbot der Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren.

Die deutsche Gewerbenovelle verbietet die Fabrikarbeit von Kindern unter
dreizehn Jahren, eine durchaus ungenügende Vorschrift. Seit 1877 dürfen in
der Schweiz Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden, in
Oesterreich ist gleichfalls die Beschäftigung dieser Altersstufen erheblich einge-
schränkt. Aber es reicht durchaus nicht aus, bloß die Großgewerbe an der Aus-
beutung der Arbeiterkinder zu verhindern, dem Massenaufgebot kindlicher Ar-
beitskräfte begegnen wir gerade in dem Kleinbetrieb und in der Hausindustrie.
Jn den Fabriken des Reichs waren nach den Berichten der Gewerbeinspektoren
von 1896 nur 5300 Kinder unter 14 Jahren tätig; dagegen ergab die Erhebung
von 1898 eine Zahl von 532300 Kindern, die außerhalb der Fabriken gewerblich
tätig waren. Dabei war diese Erhebung eine äußerst lückenhafte und beachtete
gar nicht die Kinderarbeit in der Landwirtschaft. Namentlich in der
Hausindustrie ist die Arbeit der Kinder vom zartesten Alter an eine ausgedehnte.
Jn manchem hausindustriellen Orte Thüringens sind von 100 Schulkindern 86
gewerblich tätig, oft bis tief in die Nacht hinein. Hier herrschen die grauen-
vollsten Zustände, hier feiert die schamloseste Geldgier ihre Feste, hier werden
zahllose Opfer des Kapitals mitleidslos zugrunde gerichtet. Erbärmliche Be-
zahlung, die schmählichsten Arbeitsbedingungen, Arbeitsräume, die Brutstätten
von Krankheiten sind, ein unmenschlich langer Arbeitstag, das sind die Merkmale
dieses „herodischen Kindermordes“. So werden Arbeitergeschlechter eins nach
dem andern vernichtet, frühes Siechtum, früher Tod sind die Folge der vernich-
tenden Beschäftigungsweise, jede nachfolgende Generation wird schwächer und
lebensunfähiger. Die Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren, auf dem
Lande oder in der Stadt, im Großgewerk und beim Verleger, im Handwerk und
im Handel, sei deshalb überhaupt untersagt. Das Kind gehört in die Schule und
auf den Spielplatz, es freue sich seiner Jugend, stähle seinen Körper, bilde seinen
Geist. Man kehre sich nicht an das verlogene Gezeter von der Heilsamkeit der
Arbeit für die Kinder – der Arbeiter. So sicher die zukünftige Gesellschaft den
Gedanken R. Owens von der Verbindung der Arbeit mit Leibesübungen und
Unterricht verwirklichen wird, so gewiß ist die heutige Kinderarbeit, die der
blinden Gewinnsucht, nicht erziehlichen Zwecken dient, zu verwerfen. Sie ver-
mehrt die Volksmassen an der Lebenswurzel.

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[59/0061] gewöhnlich günstigen Verhältnissen durch die Gewerkschaften erkämpft. Wie die Erfahrung von Jahrzehnten zeigt, hat er sich glänzend bewährt. Trotzdem weigern sich die Kapitalisten hartnäckig, ihn weiter auszudehnen, und die Nieder- lage in dem großen Streik von 1890 hat die Lage der Gewerkschaften erheblich verschlechtert. Auch in Australien kommen so die Arbeiter immer mehr zur Ein- sicht, daß nur auf dem Wege der Gesetzgebung weitere Fortschritte des Acht- stundentages zu erreichen sind. Die an das Proletariat gestellten Anforderungen wachsen von Jahr zu Jahr, seine gewerbliche Leistungsfähigkeit wird stärker und stärker angespannt, die Ge- fahren für Leben und Gesundheit nehmen zu, die Entartung des werktätigen Volkes, das in Stadt und Land vom Jndustrialismus erfaßt wird, macht er- schreckende Fortschritte, die Rekrutenaushebungen erweisen eine immer bedenk- lichere Zunahme der Dienstuntauglichen. Zugleich wird der Arbeiter durch die öffentlichen Angelegenheiten mehr und mehr in Anspruch genommen. Er muß sich politischen Vereinigungen und Gewerkschaften anschließen, er muß sich weiter bilden, er braucht das Recht auf Muße so gut wie die Lebenslust. Der Acht- stundentag ist ein Gebot der Entwickelung, das zu erfüllen eine wichtigste Pflicht des Gemeinwesens ist, er ist der Grund- und Eckstein der sozialen Reform. b) Verbot der Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren. Die deutsche Gewerbenovelle verbietet die Fabrikarbeit von Kindern unter dreizehn Jahren, eine durchaus ungenügende Vorschrift. Seit 1877 dürfen in der Schweiz Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden, in Oesterreich ist gleichfalls die Beschäftigung dieser Altersstufen erheblich einge- schränkt. Aber es reicht durchaus nicht aus, bloß die Großgewerbe an der Aus- beutung der Arbeiterkinder zu verhindern, dem Massenaufgebot kindlicher Ar- beitskräfte begegnen wir gerade in dem Kleinbetrieb und in der Hausindustrie. Jn den Fabriken des Reichs waren nach den Berichten der Gewerbeinspektoren von 1896 nur 5300 Kinder unter 14 Jahren tätig; dagegen ergab die Erhebung von 1898 eine Zahl von 532300 Kindern, die außerhalb der Fabriken gewerblich tätig waren. Dabei war diese Erhebung eine äußerst lückenhafte und beachtete gar nicht die Kinderarbeit in der Landwirtschaft. Namentlich in der Hausindustrie ist die Arbeit der Kinder vom zartesten Alter an eine ausgedehnte. Jn manchem hausindustriellen Orte Thüringens sind von 100 Schulkindern 86 gewerblich tätig, oft bis tief in die Nacht hinein. Hier herrschen die grauen- vollsten Zustände, hier feiert die schamloseste Geldgier ihre Feste, hier werden zahllose Opfer des Kapitals mitleidslos zugrunde gerichtet. Erbärmliche Be- zahlung, die schmählichsten Arbeitsbedingungen, Arbeitsräume, die Brutstätten von Krankheiten sind, ein unmenschlich langer Arbeitstag, das sind die Merkmale dieses „herodischen Kindermordes“. So werden Arbeitergeschlechter eins nach dem andern vernichtet, frühes Siechtum, früher Tod sind die Folge der vernich- tenden Beschäftigungsweise, jede nachfolgende Generation wird schwächer und lebensunfähiger. Die Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren, auf dem Lande oder in der Stadt, im Großgewerk und beim Verleger, im Handwerk und im Handel, sei deshalb überhaupt untersagt. Das Kind gehört in die Schule und auf den Spielplatz, es freue sich seiner Jugend, stähle seinen Körper, bilde seinen Geist. Man kehre sich nicht an das verlogene Gezeter von der Heilsamkeit der Arbeit für die Kinder – der Arbeiter. So sicher die zukünftige Gesellschaft den Gedanken R. Owens von der Verbindung der Arbeit mit Leibesübungen und Unterricht verwirklichen wird, so gewiß ist die heutige Kinderarbeit, die der blinden Gewinnsucht, nicht erziehlichen Zwecken dient, zu verwerfen. Sie ver- mehrt die Volksmassen an der Lebenswurzel.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/61>, abgerufen am 22.12.2024.