bunden seyn soll. Daher sind auch alle Geschmacksur- theile einzelne Urtheile, weil sie ihr Prädicat des Wohl- gefallens nicht mit einem Begriffe, sondern mit einer gegebenen einzelnen empirischen Vorstellung verbinden.
Also ist es nicht die Lust, sondern die Allgemein- gültigkeit dieser Lust, die mit der bloßen Beurthei- lung eines Gegenstandes im Gemüthe als verbunden wargenommen wird, welche a priori als allgemeine Re- gel für die Urtheilskraft, für jedermann gültig, in einem Geschmacksurtheile vorgestellt wird. Es ist ein empiri- sches Urtheil, daß ich einen Gegenstand mit Lust war- nehme und beurtheile. Es ist aber ein Urtheil a priori daß ich ihn schön finde d. i. jenes Wohlgefallen jeder- mann als nothwendig ansinnen darf.
§. 38. Deduction der Geschmacksurtheile.
Wenn eingeräumt wird: daß in einem reinen Ge- schmacksurtheile das Wohlgefallen an dem Gegenstande mit der bloßen Benrtheilung seiner Form verbunden sey, so ist es nichts anderes, als die subjective Zweckmäßig- keit derselben für die Urtheilskraft, welche wir mit der Vorstellung des Gegenstandes im Gemüthe verbunden empfinden: Da nun die Urtheilskraft in Ansehung der formalen Regeln der Beurtheilung, ohne alle Materie (weder Sinnenempfindung noch Begrif) nur auf die sub-
I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
bunden ſeyn ſoll. Daher ſind auch alle Geſchmacksur- theile einzelne Urtheile, weil ſie ihr Praͤdicat des Wohl- gefallens nicht mit einem Begriffe, ſondern mit einer gegebenen einzelnen empiriſchen Vorſtellung verbinden.
Alſo iſt es nicht die Luſt, ſondern die Allgemein- guͤltigkeit dieſer Luſt, die mit der bloßen Beurthei- lung eines Gegenſtandes im Gemuͤthe als verbunden wargenommen wird, welche a priori als allgemeine Re- gel fuͤr die Urtheilskraft, fuͤr jedermann guͤltig, in einem Geſchmacksurtheile vorgeſtellt wird. Es iſt ein empiri- ſches Urtheil, daß ich einen Gegenſtand mit Luſt war- nehme und beurtheile. Es iſt aber ein Urtheil a priori daß ich ihn ſchoͤn finde d. i. jenes Wohlgefallen jeder- mann als nothwendig anſinnen darf.
§. 38. Deduction der Geſchmacksurtheile.
Wenn eingeraͤumt wird: daß in einem reinen Ge- ſchmacksurtheile das Wohlgefallen an dem Gegenſtande mit der bloßen Benrtheilung ſeiner Form verbunden ſey, ſo iſt es nichts anderes, als die ſubjective Zweckmaͤßig- keit derſelben fuͤr die Urtheilskraft, welche wir mit der Vorſtellung des Gegenſtandes im Gemuͤthe verbunden empfinden: Da nun die Urtheilskraft in Anſehung der formalen Regeln der Beurtheilung, ohne alle Materie (weder Sinnenempfindung noch Begrif) nur auf die ſub-
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
bunden ſeyn ſoll. Daher ſind auch alle Geſchmacksur-
theile einzelne Urtheile, weil ſie ihr Praͤdicat des Wohl-
gefallens nicht mit einem Begriffe, ſondern mit einer
gegebenen einzelnen empiriſchen Vorſtellung verbinden.
Alſo iſt es nicht die Luſt, ſondern die Allgemein-
guͤltigkeit dieſer Luſt, die mit der bloßen Beurthei-
lung eines Gegenſtandes im Gemuͤthe als verbunden
wargenommen wird, welche a priori als allgemeine Re-
gel fuͤr die Urtheilskraft, fuͤr jedermann guͤltig, in einem
Geſchmacksurtheile vorgeſtellt wird. Es iſt ein empiri-
ſches Urtheil, daß ich einen Gegenſtand mit Luſt war-
nehme und beurtheile. Es iſt aber ein Urtheil a priori
daß ich ihn ſchoͤn finde d. i. jenes Wohlgefallen jeder-
mann als nothwendig anſinnen darf.
§. 38.
Deduction der Geſchmacksurtheile.
Wenn eingeraͤumt wird: daß in einem reinen Ge-
ſchmacksurtheile das Wohlgefallen an dem Gegenſtande
mit der bloßen Benrtheilung ſeiner Form verbunden ſey,
ſo iſt es nichts anderes, als die ſubjective Zweckmaͤßig-
keit derſelben fuͤr die Urtheilskraft, welche wir mit der
Vorſtellung des Gegenſtandes im Gemuͤthe verbunden
empfinden: Da nun die Urtheilskraft in Anſehung der
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/212>, abgerufen am 20.11.2024.
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