er wie ein Axiom (welches aus reiner Vernunft unmög- lich ist) die Gegenstände an sich selbst a priori bestimme- te; denn auch dieses könte in Ansehung der Obiecte der Erfahrung keinen grösseren Einfluß auf die Erweiterung und Berichtigung unserer Erkentniß haben, als daß es sich in dem ausgebreitetsten Erfahrungsgebrauche unseres Verstandes thätig bewiese.
I. Auflösung der cosmologischen Idee, von der Totalität der Zusammensetzung der Erscheinungen von einem Weltganzen.
So wol hier, als bey den übrigen cosmologischen Fragen ist der Grund des regulativen Princip's der Ver- nunft der Satz: daß im empirischen Regressus keine Er- fahrung von einer absoluten Gränze, mithin von keiner Bedingung, als einer solchen, die empirisch schlechthin un- bedingt sey, angetroffen werden könne. Der Grund da- von aber ist: daß eine dergleichen Erfahrung eine Begrän- zung der Erscheinungen durch Nichts, oder das Leere, dar- auf der fortgeführte Regressus vermittelst einer Wahrneh- mung stoßen könte, in sich enthalten müßte, welches un- möglich ist.
Dieser Satz nun, der eben so viel sagt, als: daß ich im empirischen Regressus iederzeit nur zu einer Beding un
gelan-
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IX. Abſch. Vom empir. Gebrauche des regul. ꝛc.
er wie ein Axiom (welches aus reiner Vernunft unmoͤg- lich iſt) die Gegenſtaͤnde an ſich ſelbſt a priori beſtimme- te; denn auch dieſes koͤnte in Anſehung der Obiecte der Erfahrung keinen groͤſſeren Einfluß auf die Erweiterung und Berichtigung unſerer Erkentniß haben, als daß es ſich in dem ausgebreitetſten Erfahrungsgebrauche unſeres Verſtandes thaͤtig bewieſe.
I. Aufloͤſung der cosmologiſchen Idee, von der Totalitaͤt der Zuſammenſetzung der Erſcheinungen von einem Weltganzen.
So wol hier, als bey den uͤbrigen cosmologiſchen Fragen iſt der Grund des regulativen Princip’s der Ver- nunft der Satz: daß im empiriſchen Regreſſus keine Er- fahrung von einer abſoluten Graͤnze, mithin von keiner Bedingung, als einer ſolchen, die empiriſch ſchlechthin un- bedingt ſey, angetroffen werden koͤnne. Der Grund da- von aber iſt: daß eine dergleichen Erfahrung eine Begraͤn- zung der Erſcheinungen durch Nichts, oder das Leere, dar- auf der fortgefuͤhrte Regreſſus vermittelſt einer Wahrneh- mung ſtoßen koͤnte, in ſich enthalten muͤßte, welches un- moͤglich iſt.
Dieſer Satz nun, der eben ſo viel ſagt, als: daß ich im empiriſchen Regreſſus iederzeit nur zu einer Beding un
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IX. Abſch. Vom empir. Gebrauche des regul. ꝛc.
er wie ein Axiom (welches aus reiner Vernunft unmoͤg-
lich iſt) die Gegenſtaͤnde an ſich ſelbſt a priori beſtimme-
te; denn auch dieſes koͤnte in Anſehung der Obiecte der
Erfahrung keinen groͤſſeren Einfluß auf die Erweiterung
und Berichtigung unſerer Erkentniß haben, als daß es
ſich in dem ausgebreitetſten Erfahrungsgebrauche unſeres
Verſtandes thaͤtig bewieſe.
I.
Aufloͤſung der cosmologiſchen Idee,
von der
Totalitaͤt der Zuſammenſetzung
der Erſcheinungen von einem
Weltganzen.
So wol hier, als bey den uͤbrigen cosmologiſchen
Fragen iſt der Grund des regulativen Princip’s der Ver-
nunft der Satz: daß im empiriſchen Regreſſus keine Er-
fahrung von einer abſoluten Graͤnze, mithin von keiner
Bedingung, als einer ſolchen, die empiriſch ſchlechthin un-
bedingt ſey, angetroffen werden koͤnne. Der Grund da-
von aber iſt: daß eine dergleichen Erfahrung eine Begraͤn-
zung der Erſcheinungen durch Nichts, oder das Leere, dar-
auf der fortgefuͤhrte Regreſſus vermittelſt einer Wahrneh-
mung ſtoßen koͤnte, in ſich enthalten muͤßte, welches un-
moͤglich iſt.
Dieſer Satz nun, der eben ſo viel ſagt, als: daß ich
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Kant, Immanuel: Critik der reinen Vernunft. Riga, 1781, S. 517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_rvernunft_1781/547>, abgerufen am 30.12.2024.
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