Kant, Immanuel: Critik der practischen Vernunft. Riga, 1788.der reinen practischen Vernunft. nicht die Bedingung derselben seyn, denn sonst würde diesenicht zum Gesetze taugen. Also die bloße Form eines Gesetzes, welches die Materie einschränkt, muß zugleich ein Grund seyn, diese Materie zum Willen hinzuzufügen, aber sie nicht voraus- zusetzen. Die Materie sey z. B. meine eigene Glückseligkeit. Diese, wenn ich sie jedem beylege (wie ich es denn in der That bey endlichen Wesen thun darf) kann nur alsdenn ein objecti- ves practisches Gesetz werden, wenn ich anderer ihre in die- selbe mit einschließe. Also entspringt das Gesetz, anderer Glückseligkeit zu befördern, nicht von der Voraussetzung, daß dieses ein Object für jedes seine Willkühr sey, sondern blos daraus, daß die Form der Allgemeinheit, die die Vernunft als Bedingung bedarf, einer Maxime der Selbstliebe die objective Gültigkeit eines Gesetzes zu geben, der Bestimmungsgrund des Willens wird, und also war das Object (anderer Glückselig- keit) nicht der Bestimmungsgrund des reinen Willens, son- dern die bloße gesetzliche Form war es allein, dadurch ich meine auf Neigung gegründete Maxime einschränkte, um ihr die All- gemeinheit eines Gesetzes zu verschaffen, und sie so der reinen practischen Vernunft angemessen zu machen, aus welcher Ein- schränkung, und nicht dem Zusatz einer äußeren Triebfeder, alsdenn der Begriff der Verbindlichkeit, die Maxime mei- ner Selbstliebe auch auf die Glückseligkeit anderer zu erwei- tern, allein entspringen könnte. Anmerkung II. Das gerade Widerspiel des Princips der Sittlichkeit ist: Wider-
der reinen practiſchen Vernunft. nicht die Bedingung derſelben ſeyn, denn ſonſt wuͤrde dieſenicht zum Geſetze taugen. Alſo die bloße Form eines Geſetzes, welches die Materie einſchraͤnkt, muß zugleich ein Grund ſeyn, dieſe Materie zum Willen hinzuzufuͤgen, aber ſie nicht voraus- zuſetzen. Die Materie ſey z. B. meine eigene Gluͤckſeligkeit. Dieſe, wenn ich ſie jedem beylege (wie ich es denn in der That bey endlichen Weſen thun darf) kann nur alsdenn ein objecti- ves practiſches Geſetz werden, wenn ich anderer ihre in die- ſelbe mit einſchließe. Alſo entſpringt das Geſetz, anderer Gluͤckſeligkeit zu befoͤrdern, nicht von der Vorausſetzung, daß dieſes ein Object fuͤr jedes ſeine Willkuͤhr ſey, ſondern blos daraus, daß die Form der Allgemeinheit, die die Vernunft als Bedingung bedarf, einer Maxime der Selbſtliebe die objective Guͤltigkeit eines Geſetzes zu geben, der Beſtimmungsgrund des Willens wird, und alſo war das Object (anderer Gluͤckſelig- keit) nicht der Beſtimmungsgrund des reinen Willens, ſon- dern die bloße geſetzliche Form war es allein, dadurch ich meine auf Neigung gegruͤndete Maxime einſchraͤnkte, um ihr die All- gemeinheit eines Geſetzes zu verſchaffen, und ſie ſo der reinen practiſchen Vernunft angemeſſen zu machen, aus welcher Ein- ſchraͤnkung, und nicht dem Zuſatz einer aͤußeren Triebfeder, alsdenn der Begriff der Verbindlichkeit, die Maxime mei- ner Selbſtliebe auch auf die Gluͤckſeligkeit anderer zu erwei- tern, allein entſpringen koͤnnte. Anmerkung II. Das gerade Widerſpiel des Princips der Sittlichkeit iſt: Wider-
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der reinen practiſchen Vernunft.
nicht die Bedingung derſelben ſeyn, denn ſonſt wuͤrde dieſe
nicht zum Geſetze taugen. Alſo die bloße Form eines Geſetzes,
welches die Materie einſchraͤnkt, muß zugleich ein Grund ſeyn,
dieſe Materie zum Willen hinzuzufuͤgen, aber ſie nicht voraus-
zuſetzen. Die Materie ſey z. B. meine eigene Gluͤckſeligkeit.
Dieſe, wenn ich ſie jedem beylege (wie ich es denn in der That
bey endlichen Weſen thun darf) kann nur alsdenn ein objecti-
ves practiſches Geſetz werden, wenn ich anderer ihre in die-
ſelbe mit einſchließe. Alſo entſpringt das Geſetz, anderer
Gluͤckſeligkeit zu befoͤrdern, nicht von der Vorausſetzung, daß
dieſes ein Object fuͤr jedes ſeine Willkuͤhr ſey, ſondern blos
daraus, daß die Form der Allgemeinheit, die die Vernunft als
Bedingung bedarf, einer Maxime der Selbſtliebe die objective
Guͤltigkeit eines Geſetzes zu geben, der Beſtimmungsgrund des
Willens wird, und alſo war das Object (anderer Gluͤckſelig-
keit) nicht der Beſtimmungsgrund des reinen Willens, ſon-
dern die bloße geſetzliche Form war es allein, dadurch ich meine
auf Neigung gegruͤndete Maxime einſchraͤnkte, um ihr die All-
gemeinheit eines Geſetzes zu verſchaffen, und ſie ſo der reinen
practiſchen Vernunft angemeſſen zu machen, aus welcher Ein-
ſchraͤnkung, und nicht dem Zuſatz einer aͤußeren Triebfeder,
alsdenn der Begriff der Verbindlichkeit, die Maxime mei-
ner Selbſtliebe auch auf die Gluͤckſeligkeit anderer zu erwei-
tern, allein entſpringen koͤnnte.
Anmerkung II.
Das gerade Widerſpiel des Princips der Sittlichkeit iſt:
wenn das der eigenen Gluͤckſeligkeit zum Beſtimmungsgrunde
des Willens gemacht wird, wozu, wie ich oben gezeigt habe,
alles uͤberhaupt gezaͤhlt werden muß, was den Beſtimmungs-
grund, der zum Geſetze dienen ſoll, irgend worin anders,
als in der geſetzgebenden Form der Maxime ſetzt. Dieſer
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