Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 1. Lemgo, 1777.Sechstes Kapitel. Folge der Feldherren oder weltlichen Monarchen, von dem Joritomo an, bis auf den jezt regierenden Tsinajos. I. Joritomo,*) der erste Feldherr und weltliche Monarch, war gebohren unter der II. Jori i Je, Joritom's Sohn, regierte fünf Jahr. III. Sannetomo, Joritom's zweiter Sohn, regierte siebenzehn Jahr. IV. Joritzne, ein Sohn Quan Baku Dooka, regierte achtzehn Jahr. V. *) Die Namen der Seogün hat Deguignes ungeändert aus unserm Verfasser beybehalten.
Sechſtes Kapitel. Folge der Feldherren oder weltlichen Monarchen, von dem Joritomo an, bis auf den jezt regierenden Tſinajos. I. Joritomo,*) der erſte Feldherr und weltliche Monarch, war gebohren unter der II. Jori i Je, Joritom’s Sohn, regierte fuͤnf Jahr. III. Sannetomo, Joritom’s zweiter Sohn, regierte ſiebenzehn Jahr. IV. Joritzne, ein Sohn Quan Baku Dooka, regierte achtzehn Jahr. V. *) Die Namen der Seoguͤn hat Deguignes ungeaͤndert aus unſerm Verfaſſer beybehalten.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0348" n="244"/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Sechſtes Kapitel</hi>.<lb/> Folge der Feldherren oder weltlichen Monarchen,<lb/> von dem Joritomo an, bis auf den jezt regierenden<lb/> Tſinajos.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">I.</hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#in">J</hi><hi rendition="#fr">oritomo,</hi><note place="foot" n="*)">Die Namen der Seoguͤn hat Deguignes ungeaͤndert aus unſerm Verfaſſer beybehalten.</note> der erſte Feldherr und weltliche Monarch, war gebohren unter der<lb/> Regierung des <hi rendition="#aq">LXXVI</hi> <hi rendition="#fr">Dairi,</hi> im Jahr nach Chriſti Geburt 1154. Er regierte<lb/> zwanzig Jahr.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">II.</hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#fr">Jori i Je, Joritom’s</hi> Sohn, regierte fuͤnf Jahr.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">III.</hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#fr">Sannetomo, Joritom’s</hi> zweiter Sohn, regierte ſiebenzehn Jahr.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">IV.</hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#fr">Joritzne,</hi> ein Sohn <hi rendition="#fr">Quan Baku Dooka,</hi> regierte achtzehn Jahr.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">V.</hi> </fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [244/0348]
Sechſtes Kapitel.
Folge der Feldherren oder weltlichen Monarchen,
von dem Joritomo an, bis auf den jezt regierenden
Tſinajos.
I.
Joritomo, *) der erſte Feldherr und weltliche Monarch, war gebohren unter der
Regierung des LXXVI Dairi, im Jahr nach Chriſti Geburt 1154. Er regierte
zwanzig Jahr.
II.
Jori i Je, Joritom’s Sohn, regierte fuͤnf Jahr.
III.
Sannetomo, Joritom’s zweiter Sohn, regierte ſiebenzehn Jahr.
IV.
Joritzne, ein Sohn Quan Baku Dooka, regierte achtzehn Jahr.
V.
*) Die Namen der Seoguͤn hat Deguignes ungeaͤndert aus unſerm Verfaſſer beybehalten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |