Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. Erstes Hauptstück des dritten Abschnittes, Von denen Maaßregeln und Anstalten zu Anlegung und Gründung der Manufacturen und Fabriken. Wir haben oben gezeiget, daß die ManufacturenMan muß beru- E 4
der Manufacturen und Fabriken. Erſtes Hauptſtuͤck des dritten Abſchnittes, Von denen Maaßregeln und Anſtalten zu Anlegung und Gruͤndung der Manufacturen und Fabriken. Wir haben oben gezeiget, daß die ManufacturenMan muß beru- E 4
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der Manufacturen und Fabriken.
Erſtes Hauptſtuͤck des dritten Abſchnittes,
Von denen
Maaßregeln und Anſtalten zu Anlegung
und Gruͤndung der Manufacturen
und Fabriken.
Wir haben oben gezeiget, daß die Manufacturen
und Fabriken einem Lande nothwendig und nuͤtz-
lich ſind. Man muß dieſes von allen Arten derſelben
ohne Unterſchied behaupten. Eine jede erſpahret den
Ausfluß des Geldes aus dem Lande; eine jede kann zu
auswaͤrtigen Commercien und mithin zu Bereicherung
des Landes dienen und eine jede beſchaͤftiget die Haͤnde
der Unterthanen mit nuͤtzlicher Arbeit und verſchaffet
ihnen Nahrung und Unterhalt. Eine weiſe Regie-
rung muß demnach den großen Grundſatz haben, alle
und jede Arten der Manufacturen und Fabriken, die
nach Beſchaffenheit des Landes und der Himmelsge-
gend nur immer moͤglich ſind, im Lande anlegen zu
laßen. Allein, wenn es noch im Lande mit denen Ma-
nufacturen und Fabriken, außer denen gemeinen un-
umgaͤnglichen Handwerken, ziemlich leer ausſiehet; ſo
kann man nicht auf einmal alle und jede Manufacturen
zugleich anlegen. Man muß mit einigen den Anfang
machen; und da fragt es ſich, welche vor andern den
Vorzug verdienen. Man kann hierauf kurz antwor-
ten, daß man die nothwendigſten Manufacturen und
Fabriken zuerſt anlegen muß. Diejenigen Manufa-
cturen und Fabriken ſind aber allemal am nothwen-
digſten, vor welche das meiſte Geld außer Landes gehet.
Der große Endzweck der Manufacturen und Fabriken
beru-
Man muß
diejenigen
Manufactu-
ren zuerſt
anlegen, wo-
vor das mei-
ſte Geld
außer Lan-
des gehet.
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