Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865.

Bild:
<< vorherige Seite
Zweiter Abschnitt.
Die Rechte des ältern Privatrechts.

Die Aufgabe.

Historischer Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts --
ihre Veränderlichkeit -- Die wahren Quellen derselben -- Ueber-
schätzung des logischen Elements im Rechte.

Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis,
sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris
disciplinam

Cie. de legib. I. Cap. 5.

LIX. Die Aufgabe des ersten Abschnitts bestand darin, die-
jenigen Erscheinungen, Gedanken und Gesetze darzulegen, die
sich mehr oder weniger auf allen Gebieten des Rechts wieder-
holten. Den Gegenstand des gegenwärtigen Abschnitts bilden die
Rechte des ältern Privatrechts. Der Verlauf unserer Darstel-
lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur derselben
geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein
die bisher entwickelten universellen Gesichtspunkte reichen nicht
aus, um das eigenthümliche Wesen und den Gedankengehalt
der Rechte zu erschöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Rest
zurück, dessen wir uns nur auf dem Wege einer ausschließ-
lich diesem Gegenstand zugewandten Untersuchung bemächtigen
können.

Zweiter Abſchnitt.
Die Rechte des ältern Privatrechts.

Die Aufgabe.

Hiſtoriſcher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts —
ihre Veränderlichkeit — Die wahren Quellen derſelben — Ueber-
ſchätzung des logiſchen Elements im Rechte.

Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis,
sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris
disciplinam

Cie. de legib. I. Cap. 5.

LIX. Die Aufgabe des erſten Abſchnitts beſtand darin, die-
jenigen Erſcheinungen, Gedanken und Geſetze darzulegen, die
ſich mehr oder weniger auf allen Gebieten des Rechts wieder-
holten. Den Gegenſtand des gegenwärtigen Abſchnitts bilden die
Rechte des ältern Privatrechts. Der Verlauf unſerer Darſtel-
lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur derſelben
geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein
die bisher entwickelten univerſellen Geſichtspunkte reichen nicht
aus, um das eigenthümliche Weſen und den Gedankengehalt
der Rechte zu erſchöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Reſt
zurück, deſſen wir uns nur auf dem Wege einer ausſchließ-
lich dieſem Gegenſtand zugewandten Unterſuchung bemächtigen
können.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0309" n="[293]"/>
        <div n="2">
          <head> <hi rendition="#b">Zweiter Ab&#x017F;chnitt.</hi> </head><lb/>
          <div n="3">
            <head> <hi rendition="#b">Die Rechte des ältern Privatrechts.</hi> </head><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
            <div n="4">
              <head> <hi rendition="#b">Die Aufgabe.</hi> </head><lb/>
              <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Hi&#x017F;tori&#x017F;cher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts &#x2014;<lb/>
ihre Veränderlichkeit &#x2014; Die wahren Quellen der&#x017F;elben &#x2014; Ueber-<lb/>
&#x017F;chätzung des logi&#x017F;chen Elements im Rechte.</hi> </hi> </p><lb/>
              <cit>
                <quote> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#aq">Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis,<lb/>
sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris<lb/>
disciplinam</hi> </hi> </quote><lb/>
                <bibl> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#aq">Cie. de legib. I. Cap. 5.</hi> </hi> </bibl>
              </cit><lb/>
              <p><hi rendition="#aq">LIX.</hi> Die Aufgabe des er&#x017F;ten Ab&#x017F;chnitts be&#x017F;tand darin, die-<lb/>
jenigen Er&#x017F;cheinungen, Gedanken und Ge&#x017F;etze darzulegen, die<lb/>
&#x017F;ich mehr oder weniger auf <hi rendition="#g">allen</hi> Gebieten des Rechts wieder-<lb/>
holten. Den Gegen&#x017F;tand des gegenwärtigen Ab&#x017F;chnitts bilden die<lb/><hi rendition="#g">Rechte</hi> des ältern Privatrechts. Der Verlauf un&#x017F;erer Dar&#x017F;tel-<lb/>
lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur der&#x017F;elben<lb/>
geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein<lb/>
die bisher entwickelten univer&#x017F;ellen Ge&#x017F;ichtspunkte reichen nicht<lb/>
aus, um das eigenthümliche We&#x017F;en und den Gedankengehalt<lb/>
der Rechte zu er&#x017F;chöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Re&#x017F;t<lb/>
zurück, de&#x017F;&#x017F;en wir uns nur auf dem Wege einer aus&#x017F;chließ-<lb/>
lich die&#x017F;em Gegen&#x017F;tand zugewandten Unter&#x017F;uchung bemächtigen<lb/>
können.</p><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[293]/0309] Zweiter Abſchnitt. Die Rechte des ältern Privatrechts. Die Aufgabe. Hiſtoriſcher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts — ihre Veränderlichkeit — Die wahren Quellen derſelben — Ueber- ſchätzung des logiſchen Elements im Rechte. Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis, sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris disciplinam Cie. de legib. I. Cap. 5. LIX. Die Aufgabe des erſten Abſchnitts beſtand darin, die- jenigen Erſcheinungen, Gedanken und Geſetze darzulegen, die ſich mehr oder weniger auf allen Gebieten des Rechts wieder- holten. Den Gegenſtand des gegenwärtigen Abſchnitts bilden die Rechte des ältern Privatrechts. Der Verlauf unſerer Darſtel- lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur derſelben geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein die bisher entwickelten univerſellen Geſichtspunkte reichen nicht aus, um das eigenthümliche Weſen und den Gedankengehalt der Rechte zu erſchöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Reſt zurück, deſſen wir uns nur auf dem Wege einer ausſchließ- lich dieſem Gegenſtand zugewandten Unterſuchung bemächtigen können.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht03_1865
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht03_1865/309
Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865, S. [293]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht03_1865/309>, abgerufen am 18.11.2024.