Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865.Zweiter Abschnitt. Die Rechte des ältern Privatrechts. Die Aufgabe. Historischer Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts -- Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis, Cie. de legib. I. Cap. 5. LIX. Die Aufgabe des ersten Abschnitts bestand darin, die- Zweiter Abſchnitt. Die Rechte des ältern Privatrechts. Die Aufgabe. Hiſtoriſcher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts — Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis, Cie. de legib. I. Cap. 5. LIX. Die Aufgabe des erſten Abſchnitts beſtand darin, die- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0309" n="[293]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Zweiter Abſchnitt.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b">Die Rechte des ältern Privatrechts.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">Die Aufgabe.</hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Hiſtoriſcher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts —<lb/> ihre Veränderlichkeit — Die wahren Quellen derſelben — Ueber-<lb/> ſchätzung des logiſchen Elements im Rechte.</hi> </hi> </p><lb/> <cit> <quote> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#aq">Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis,<lb/> sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris<lb/> disciplinam</hi> </hi> </quote><lb/> <bibl> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#aq">Cie. de legib. I. Cap. 5.</hi> </hi> </bibl> </cit><lb/> <p><hi rendition="#aq">LIX.</hi> Die Aufgabe des erſten Abſchnitts beſtand darin, die-<lb/> jenigen Erſcheinungen, Gedanken und Geſetze darzulegen, die<lb/> ſich mehr oder weniger auf <hi rendition="#g">allen</hi> Gebieten des Rechts wieder-<lb/> holten. Den Gegenſtand des gegenwärtigen Abſchnitts bilden die<lb/><hi rendition="#g">Rechte</hi> des ältern Privatrechts. Der Verlauf unſerer Darſtel-<lb/> lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur derſelben<lb/> geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein<lb/> die bisher entwickelten univerſellen Geſichtspunkte reichen nicht<lb/> aus, um das eigenthümliche Weſen und den Gedankengehalt<lb/> der Rechte zu erſchöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Reſt<lb/> zurück, deſſen wir uns nur auf dem Wege einer ausſchließ-<lb/> lich dieſem Gegenſtand zugewandten Unterſuchung bemächtigen<lb/> können.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[293]/0309]
Zweiter Abſchnitt.
Die Rechte des ältern Privatrechts.
Die Aufgabe.
Hiſtoriſcher Charakter der Grundbegriffe des älteren Rechts —
ihre Veränderlichkeit — Die wahren Quellen derſelben — Ueber-
ſchätzung des logiſchen Elements im Rechte.
Non ergo a Praetoris edicto neque a XII tabulis,
sed penitus ex intima philosophia hauriendam juris
disciplinam
Cie. de legib. I. Cap. 5.
LIX. Die Aufgabe des erſten Abſchnitts beſtand darin, die-
jenigen Erſcheinungen, Gedanken und Geſetze darzulegen, die
ſich mehr oder weniger auf allen Gebieten des Rechts wieder-
holten. Den Gegenſtand des gegenwärtigen Abſchnitts bilden die
Rechte des ältern Privatrechts. Der Verlauf unſerer Darſtel-
lung hat uns zwar bereits manche Züge zur Signatur derſelben
geliefert, theils Einzelheiten, theils allgemeine Ideen, allein
die bisher entwickelten univerſellen Geſichtspunkte reichen nicht
aus, um das eigenthümliche Weſen und den Gedankengehalt
der Rechte zu erſchöpfen, es bleibt noch ein beträchtlicher Reſt
zurück, deſſen wir uns nur auf dem Wege einer ausſchließ-
lich dieſem Gegenſtand zugewandten Unterſuchung bemächtigen
können.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |