und Sprache freventlich thut oder verächtlich handelt, mit Worten oder Werken, heimlich wie öffentlich -- der soll erst ermahnt, dann gewarnt, und so er von seinem undeutschen Thun und Treiben nicht ablässet, vor jeder- mann vom Turnplatz verwiesen werden. Keiner darf zur Turngemeinschaft kommen, der wissentlich Verkehrer der Deutschen Volksthümlichkeit ist, und Ausländerei liebt, lobt, treibt und beschönigt.
So hat sich die Turngemeinde in der dumpfen Gewitterschwüle des Valand, für das Vaterland gestäh- let, gerüstet, gewappnet, ermuthiget und ermannt. Glaube Liebe Hoffnung haben sie keinen Augenblick ver- lassen. Gott verläßt keinen Deutschen ist immer der Wahlspruch gewesen. Im Kriege ist nur heim aber nicht müßig geblieben, der zu jung und zu schwach war. Theure Opfer hat die Turnanstalt in den drei Jahren dargebracht. Sie ruhen auf den Wahlplätzen von den Thoren Berlins bis zur feindlichen Hauptstadt.
B. Allgemeine Turngesetze.
1. Jeder, der Mitglied der Turngemeinschaft werden will, muß zuvor versprechen, der Turnordnung nachzuleben, und nicht anders zu handeln -- auf keinerlei Weise.
2. Jeder soll nur in grau leinener Turntracht auf den Turnplatz kommen.
3.
und Sprache freventlich thut oder verächtlich handelt, mit Worten oder Werken, heimlich wie öffentlich — der ſoll erſt ermahnt, dann gewarnt, und ſo er von ſeinem undeutſchen Thun und Treiben nicht abläſſet, vor jeder- mann vom Turnplatz verwieſen werden. Keiner darf zur Turngemeinſchaft kommen, der wiſſentlich Verkehrer der Deutſchen Volksthümlichkeit iſt, und Ausländerei liebt, lobt, treibt und beſchönigt.
So hat ſich die Turngemeinde in der dumpfen Gewitterſchwüle des Valand, für das Vaterland geſtäh- let, gerüſtet, gewappnet, ermuthiget und ermannt. Glaube Liebe Hoffnung haben ſie keinen Augenblick ver- laſſen. Gott verläßt keinen Deutſchen iſt immer der Wahlſpruch geweſen. Im Kriege iſt nur heim aber nicht müßig geblieben, der zu jung und zu ſchwach war. Theure Opfer hat die Turnanſtalt in den drei Jahren dargebracht. Sie ruhen auf den Wahlplätzen von den Thoren Berlins bis zur feindlichen Hauptſtadt.
B. Allgemeine Turngeſetze.
1. Jeder, der Mitglied der Turngemeinſchaft werden will, muß zuvor verſprechen, der Turnordnung nachzuleben, und nicht anders zu handeln — auf keinerlei Weiſe.
2. Jeder ſoll nur in grau leinener Turntracht auf den Turnplatz kommen.
3.
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und Sprache freventlich thut oder verächtlich handelt,
mit Worten oder Werken, heimlich wie öffentlich — der
ſoll erſt ermahnt, dann gewarnt, und ſo er von ſeinem
undeutſchen Thun und Treiben nicht abläſſet, vor jeder-
mann vom Turnplatz verwieſen werden. Keiner darf
zur Turngemeinſchaft kommen, der wiſſentlich Verkehrer
der Deutſchen Volksthümlichkeit iſt, und Ausländerei
liebt, lobt, treibt und beſchönigt.
So hat ſich die Turngemeinde in der dumpfen
Gewitterſchwüle des Valand, für das Vaterland geſtäh-
let, gerüſtet, gewappnet, ermuthiget und ermannt.
Glaube Liebe Hoffnung haben ſie keinen Augenblick ver-
laſſen. Gott verläßt keinen Deutſchen iſt immer
der Wahlſpruch geweſen. Im Kriege iſt nur heim
aber nicht müßig geblieben, der zu jung und zu ſchwach
war. Theure Opfer hat die Turnanſtalt in den drei
Jahren dargebracht. Sie ruhen auf den Wahlplätzen
von den Thoren Berlins bis zur feindlichen Hauptſtadt.
B. Allgemeine Turngeſetze.
1. Jeder, der Mitglied der Turngemeinſchaft werden
will, muß zuvor verſprechen, der Turnordnung
nachzuleben, und nicht anders zu handeln — auf
keinerlei Weiſe.
2. Jeder ſoll nur in grau leinener Turntracht auf den
Turnplatz kommen.
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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/305>, abgerufen am 21.11.2024.
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