2 Kletterstangen: von 10 -- 20 F. Höhe und 2 -- 3 Z. Stärke; an Baumästen od. dergleichen befe- stigt, und eingegraben.
1 Klimmleiter: von 12 -- 15 F. Höhe; die Spros- sen 10 Z. von Mittel zu Mittel.
Turnlehrer.
Ein Vorsteher einer Turnanstalt (Turnwart) übernimmt eine hohe Verpflichtung, und mag sich zuvor wohl prüfen, ob er dem wichtigen Amte gewachsen ist. Er soll die jugendliche Einfalt hegen und pflegen, daß sie nicht durch frühreife Unzeitigkeit gebrochen werde. Offenbarer als jedem andern entfaltet sich ihm das jugendliche Herz. Der Jugend Gedanken und Gefühle, ihre Wünsche und Neigungen, ihre Gemüthsbewegungen und Leidenschaften, die Morgenträume des jungen Le- bens bleiben ihm keine Geheimnisse. Er steht der Ju- gend am Nächsten, und ist ihr darum zum Bewahrer und Berather verpflichtet, zum Hort und Halt und zum Anwalt ihres künftigen Lebens. Werdende Männer sind seiner Obhut anvertraut, die künftigen Säulen des Staats, die Leuchten der Kirche, und die Zierden des Vaterlan- des. Keinem augenblicklichen Zeitgeiste darf er fröhnen, keiner Rücksichtelei auf Verhältnisse der großen Welt, die oft im Argen liegt. Wer nicht von Kindlichkeit und Volksthümlichkeit innigst durchdrungen ist, bleibe fern
von
2 Kletterſtangen: von 10 — 20 F. Höhe und 2 — 3 Z. Stärke; an Baumäſten od. dergleichen befe- ſtigt, und eingegraben.
1 Klimmleiter: von 12 — 15 F. Höhe; die Sproſ- ſen 10 Z. von Mittel zu Mittel.
Turnlehrer.
Ein Vorſteher einer Turnanſtalt (Turnwart) übernimmt eine hohe Verpflichtung, und mag ſich zuvor wohl prüfen, ob er dem wichtigen Amte gewachſen iſt. Er ſoll die jugendliche Einfalt hegen und pflegen, daß ſie nicht durch frühreife Unzeitigkeit gebrochen werde. Offenbarer als jedem andern entfaltet ſich ihm das jugendliche Herz. Der Jugend Gedanken und Gefühle, ihre Wünſche und Neigungen, ihre Gemüthsbewegungen und Leidenſchaften, die Morgenträume des jungen Le- bens bleiben ihm keine Geheimniſſe. Er ſteht der Ju- gend am Nächſten, und iſt ihr darum zum Bewahrer und Berather verpflichtet, zum Hort und Halt und zum Anwalt ihres künftigen Lebens. Werdende Männer ſind ſeiner Obhut anvertraut, die künftigen Säulen des Staats, die Leuchten der Kirche, und die Zierden des Vaterlan- des. Keinem augenblicklichen Zeitgeiſte darf er fröhnen, keiner Rückſichtelei auf Verhältniſſe der großen Welt, die oft im Argen liegt. Wer nicht von Kindlichkeit und Volksthümlichkeit innigſt durchdrungen iſt, bleibe fern
von
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0285"n="215"/><p>2 <hirendition="#g">Kletterſtangen:</hi> von 10 — 20 F. Höhe und 2 —<lb/>
3 Z. Stärke; an Baumäſten od. dergleichen befe-<lb/>ſtigt, und eingegraben.</p><lb/><p>1 <hirendition="#g">Klimmleiter:</hi> von 12 — 15 F. Höhe; die Sproſ-<lb/>ſen 10 Z. von Mittel zu Mittel.</p></div></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g">Turnlehrer.</hi></hi></head><lb/><p>Ein Vorſteher einer Turnanſtalt (<hirendition="#g">Turnwart</hi>)<lb/>
übernimmt eine hohe Verpflichtung, und mag ſich zuvor<lb/>
wohl prüfen, ob er dem wichtigen Amte gewachſen iſt.<lb/>
Er ſoll die jugendliche Einfalt hegen und pflegen, daß<lb/>ſie nicht durch frühreife Unzeitigkeit gebrochen werde.<lb/>
Offenbarer als jedem andern entfaltet ſich ihm das<lb/>
jugendliche Herz. Der Jugend Gedanken und Gefühle,<lb/>
ihre Wünſche und Neigungen, ihre Gemüthsbewegungen<lb/>
und Leidenſchaften, die Morgenträume des jungen Le-<lb/>
bens bleiben ihm keine Geheimniſſe. Er ſteht der Ju-<lb/>
gend am Nächſten, und iſt ihr darum zum Bewahrer<lb/>
und Berather verpflichtet, zum Hort und Halt und zum<lb/>
Anwalt ihres künftigen Lebens. Werdende Männer ſind<lb/>ſeiner Obhut anvertraut, die künftigen Säulen des Staats,<lb/>
die Leuchten der Kirche, und die Zierden des Vaterlan-<lb/>
des. Keinem augenblicklichen Zeitgeiſte darf er fröhnen,<lb/>
keiner Rückſichtelei auf Verhältniſſe der großen Welt,<lb/>
die oft im Argen liegt. Wer nicht von Kindlichkeit und<lb/>
Volksthümlichkeit innigſt durchdrungen iſt, bleibe fern<lb/><fwplace="bottom"type="catch">von</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[215/0285]
2 Kletterſtangen: von 10 — 20 F. Höhe und 2 —
3 Z. Stärke; an Baumäſten od. dergleichen befe-
ſtigt, und eingegraben.
1 Klimmleiter: von 12 — 15 F. Höhe; die Sproſ-
ſen 10 Z. von Mittel zu Mittel.
Turnlehrer.
Ein Vorſteher einer Turnanſtalt (Turnwart)
übernimmt eine hohe Verpflichtung, und mag ſich zuvor
wohl prüfen, ob er dem wichtigen Amte gewachſen iſt.
Er ſoll die jugendliche Einfalt hegen und pflegen, daß
ſie nicht durch frühreife Unzeitigkeit gebrochen werde.
Offenbarer als jedem andern entfaltet ſich ihm das
jugendliche Herz. Der Jugend Gedanken und Gefühle,
ihre Wünſche und Neigungen, ihre Gemüthsbewegungen
und Leidenſchaften, die Morgenträume des jungen Le-
bens bleiben ihm keine Geheimniſſe. Er ſteht der Ju-
gend am Nächſten, und iſt ihr darum zum Bewahrer
und Berather verpflichtet, zum Hort und Halt und zum
Anwalt ihres künftigen Lebens. Werdende Männer ſind
ſeiner Obhut anvertraut, die künftigen Säulen des Staats,
die Leuchten der Kirche, und die Zierden des Vaterlan-
des. Keinem augenblicklichen Zeitgeiſte darf er fröhnen,
keiner Rückſichtelei auf Verhältniſſe der großen Welt,
die oft im Argen liegt. Wer nicht von Kindlichkeit und
Volksthümlichkeit innigſt durchdrungen iſt, bleibe fern
von
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/285>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.