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Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.

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außer Zweifel gestellt. Die vierte Frage erledigt sich
dadurch von selbst. --


IV.
Was bleibt der Ständeversammlung
zu thun übrig?

Das, was sie bisher als Gunst erbeten, nunmehr
als erwiesenes Recht in Anspruch zu nehmen. --

Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hause
Jsais, hat zuerst gesprochen, -- und nicht werden die
übrigen sich zu ihren Hütten heben. --

Königsberg, am Krönungstage 1841.


außer Zweifel geſtellt. Die vierte Frage erledigt ſich
dadurch von ſelbſt. —


IV.
Was bleibt der Ständeverſammlung
zu thun übrig?

Das, was ſie bisher als Gunſt erbeten, nunmehr
als erwieſenes Recht in Anſpruch zu nehmen. —

Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hauſe
Jsais, hat zuerſt geſprochen, — und nicht werden die
uͤbrigen ſich zu ihren Huͤtten heben. —

Koͤnigsberg, am Kroͤnungstage 1841.


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[47/0053] außer Zweifel geſtellt. Die vierte Frage erledigt ſich dadurch von ſelbſt. — IV. Was bleibt der Ständeverſammlung zu thun übrig? Das, was ſie bisher als Gunſt erbeten, nunmehr als erwieſenes Recht in Anſpruch zu nehmen. — Der Stamm, welcher Erbe hat an dem Hauſe Jsais, hat zuerſt geſprochen, — und nicht werden die uͤbrigen ſich zu ihren Huͤtten heben. — Koͤnigsberg, am Kroͤnungstage 1841.

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Zitationshilfe: Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacoby_fragen_1841/53>, abgerufen am 21.11.2024.