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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766.

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bedeuten, einzelne Könige oder ganze Rei-
hen von Regenten? Folgende Umstände
müssen dieses bestimmen. Das Thier ist
unstreitig ein grosses Reich, und keine ein-
zelne Person, denn es werden ihm viele
Könige zugeeignet. Eben dieses Thier
aber wird v. 11. unter die Könige mitge-
rechnet. Hieraus erhellet, daß diese Kö-
nige keine einzelne Personen, sondern gan-
ze Reihen von Königen und Regierungen
seyn, welche unter dem Thiere stehen, und
eine Zeitlang zwar wider Christum und
seine Kirche streiten, endlich aber die Hu-
re, d. i. die beschriebene grosse Stadt
gänzlich zerstören.

§. 17.
Weitere
Fortsetzung
des vori-
gen.

Bey der Anwendung der sechsten Re-
gel muß man aber genau zusehen, ob auch
die Bilder, welche in dem neuen Testa-
mente aus den Propheten des alten Bun-
des entlehnet werden, eben eine solche Sa-
che vorstellen, welche ehemals dadurch ab-
geschildert worden, oder ob nur ein bekann-
tes Bild beybehalten, unter selbigem aber
eine ganz andere Sache abgemahlet wor-
den. So behält Jesus einen Theil desje-
nigen Bildes, unter welchem Jesaias die
Zerstörung Jerusalems vorgestellet; er
schildert aber darunter den unseligen Zu-
stand der Hölle und der Verdammten nach

diesem

bedeuten, einzelne Koͤnige oder ganze Rei-
hen von Regenten? Folgende Umſtaͤnde
muͤſſen dieſes beſtimmen. Das Thier iſt
unſtreitig ein groſſes Reich, und keine ein-
zelne Perſon, denn es werden ihm viele
Koͤnige zugeeignet. Eben dieſes Thier
aber wird v. 11. unter die Koͤnige mitge-
rechnet. Hieraus erhellet, daß dieſe Koͤ-
nige keine einzelne Perſonen, ſondern gan-
ze Reihen von Koͤnigen und Regierungen
ſeyn, welche unter dem Thiere ſtehen, und
eine Zeitlang zwar wider Chriſtum und
ſeine Kirche ſtreiten, endlich aber die Hu-
re, d. i. die beſchriebene groſſe Stadt
gaͤnzlich zerſtoͤren.

§. 17.
Weitere
Fortſetzung
des vori-
gen.

Bey der Anwendung der ſechſten Re-
gel muß man aber genau zuſehen, ob auch
die Bilder, welche in dem neuen Teſta-
mente aus den Propheten des alten Bun-
des entlehnet werden, eben eine ſolche Sa-
che vorſtellen, welche ehemals dadurch ab-
geſchildert worden, oder ob nur ein bekann-
tes Bild beybehalten, unter ſelbigem aber
eine ganz andere Sache abgemahlet wor-
den. So behaͤlt Jeſus einen Theil desje-
nigen Bildes, unter welchem Jeſaias die
Zerſtoͤrung Jeruſalems vorgeſtellet; er
ſchildert aber darunter den unſeligen Zu-
ſtand der Hoͤlle und der Verdammten nach

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[428/0448] bedeuten, einzelne Koͤnige oder ganze Rei- hen von Regenten? Folgende Umſtaͤnde muͤſſen dieſes beſtimmen. Das Thier iſt unſtreitig ein groſſes Reich, und keine ein- zelne Perſon, denn es werden ihm viele Koͤnige zugeeignet. Eben dieſes Thier aber wird v. 11. unter die Koͤnige mitge- rechnet. Hieraus erhellet, daß dieſe Koͤ- nige keine einzelne Perſonen, ſondern gan- ze Reihen von Koͤnigen und Regierungen ſeyn, welche unter dem Thiere ſtehen, und eine Zeitlang zwar wider Chriſtum und ſeine Kirche ſtreiten, endlich aber die Hu- re, d. i. die beſchriebene groſſe Stadt gaͤnzlich zerſtoͤren. §. 17. Bey der Anwendung der ſechſten Re- gel muß man aber genau zuſehen, ob auch die Bilder, welche in dem neuen Teſta- mente aus den Propheten des alten Bun- des entlehnet werden, eben eine ſolche Sa- che vorſtellen, welche ehemals dadurch ab- geſchildert worden, oder ob nur ein bekann- tes Bild beybehalten, unter ſelbigem aber eine ganz andere Sache abgemahlet wor- den. So behaͤlt Jeſus einen Theil desje- nigen Bildes, unter welchem Jeſaias die Zerſtoͤrung Jeruſalems vorgeſtellet; er ſchildert aber darunter den unſeligen Zu- ſtand der Hoͤlle und der Verdammten nach dieſem

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Zitationshilfe: Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/448>, abgerufen am 21.12.2024.