Frau heirathen, oder sich wenigstens fleisch- lich mit ihr vermischen können. Die Weis- heit Gottes litte nicht eine Ehe zu erlauben, die zu so vielem Uebel die nächste Veran- lassung gewesen wäre.
§. 18.
Auf eine ähnliche Art betrachte ich dasWarum des Bru- ders Frau nicht hat geehelichet werden sol- len? Gesetz, welches im sechszehnten Verse ste- het und dieses ist. Du sollst deines Bru- ders Frauen Blösse nicht aufdecken, denn sie ist deines Bruders Blösse. Man erinnere sich hierbey, daß bey den Jsraeli- ten, besonders in den ersten Zeiten nach der Eroberung des Landes Canaan, die Brüder, so lange die Väter lebten, in ei- ner gewissen Gemeinschaft zu bleiben pfleg- ten, und dem ohngeachtet heiratheten. Es wurde dieses dadurch fast nothwendig ge- macht, weil sie größtentheils vom Acker- bau und von der Viehzucht lebten, und die Viehzucht wegen der Räuber und Raub- thiere in grossen, und unter dem Schutze mehrerer Menschen getrieben werden mußte. 1 B. Sam. C. 17. v. 43. 44. 45. C. 25. v. 14. 15. 16. Brüder und deren Frauen hatten derowegen vielen Umgang mit einander, so lange der Vater noch lebte, und wenn er gestorben war, mußten sie dennoch nahe bey einander wohnen, weil sie sich in die Grundstücke ihres Vaters theilten, welche bey einer einzigen Stadt oder Dorfe zu lie-
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Frau heirathen, oder ſich wenigſtens fleiſch- lich mit ihr vermiſchen koͤnnen. Die Weis- heit Gottes litte nicht eine Ehe zu erlauben, die zu ſo vielem Uebel die naͤchſte Veran- laſſung geweſen waͤre.
§. 18.
Auf eine aͤhnliche Art betrachte ich dasWarum des Bru- ders Frau nicht hat geehelichet werden ſol- len? Geſetz, welches im ſechszehnten Verſe ſte- het und dieſes iſt. Du ſollſt deines Bru- ders Frauen Bloͤſſe nicht aufdecken, denn ſie iſt deines Bruders Bloͤſſe. Man erinnere ſich hierbey, daß bey den Jſraeli- ten, beſonders in den erſten Zeiten nach der Eroberung des Landes Canaan, die Bruͤder, ſo lange die Vaͤter lebten, in ei- ner gewiſſen Gemeinſchaft zu bleiben pfleg- ten, und dem ohngeachtet heiratheten. Es wurde dieſes dadurch faſt nothwendig ge- macht, weil ſie groͤßtentheils vom Acker- bau und von der Viehzucht lebten, und die Viehzucht wegen der Raͤuber und Raub- thiere in groſſen, und unter dem Schutze mehrerer Menſchen getrieben werden mußte. 1 B. Sam. C. 17. v. 43. 44. 45. C. 25. v. 14. 15. 16. Bruͤder und deren Frauen hatten derowegen vielen Umgang mit einander, ſo lange der Vater noch lebte, und wenn er geſtorben war, mußten ſie dennoch nahe bey einander wohnen, weil ſie ſich in die Grundſtuͤcke ihres Vaters theilten, welche bey einer einzigen Stadt oder Dorfe zu lie-
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Frau heirathen, oder ſich wenigſtens fleiſch-
lich mit ihr vermiſchen koͤnnen. Die Weis-
heit Gottes litte nicht eine Ehe zu erlauben,
die zu ſo vielem Uebel die naͤchſte Veran-
laſſung geweſen waͤre.
§. 18.
Auf eine aͤhnliche Art betrachte ich das
Geſetz, welches im ſechszehnten Verſe ſte-
het und dieſes iſt. Du ſollſt deines Bru-
ders Frauen Bloͤſſe nicht aufdecken,
denn ſie iſt deines Bruders Bloͤſſe. Man
erinnere ſich hierbey, daß bey den Jſraeli-
ten, beſonders in den erſten Zeiten nach
der Eroberung des Landes Canaan, die
Bruͤder, ſo lange die Vaͤter lebten, in ei-
ner gewiſſen Gemeinſchaft zu bleiben pfleg-
ten, und dem ohngeachtet heiratheten. Es
wurde dieſes dadurch faſt nothwendig ge-
macht, weil ſie groͤßtentheils vom Acker-
bau und von der Viehzucht lebten, und die
Viehzucht wegen der Raͤuber und Raub-
thiere in groſſen, und unter dem Schutze
mehrerer Menſchen getrieben werden mußte.
1 B. Sam. C. 17. v. 43. 44. 45. C. 25.
v. 14. 15. 16. Bruͤder und deren Frauen hatten
derowegen vielen Umgang mit einander, ſo
lange der Vater noch lebte, und wenn er
geſtorben war, mußten ſie dennoch nahe
bey einander wohnen, weil ſie ſich in die
Grundſtuͤcke ihres Vaters theilten, welche
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des Bru-
ders Frau
nicht hat
geehelichet
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len?
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/393>, abgerufen am 21.12.2024.
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