sich einer solchen Critick bedienten und so verwegen in ihren Schlüssen wären, wie die Vertheidiger der Vielweiberey, es würden diese jenen, wie sie zwar so schon thun, nicht nur alle Ueberlegung, sondern wohl gar allen Verstand absprechen.
§. 27.
Vielleicht erwarten einige Leser auchOb das Gesetz wi- der die Vielwei- berey gar keine Aus- nahme leide. noch diese Frage: Ob das Gesetz von den Ehen eines Mannes mit einer Frau heutiges Tages unter den Christen gar keine Ausnahme mehr leide? Die Frage will ich hersetzen; die Beantwor- tung derselben aber grössern Männern überlassen. Es scheinet dieselbe nicht oh- ne allen Nutzen zu seyn, und es sind Fälle möglich, in welchen ihre Entscheidung nothwendig. Denen, welche Christo un- ter solchen Völckern Gemeinden sammlen, bey welchen die Vielweiberey noch ge- wöhnlich, kan dieser Fall vorkommen, daß ein Mann mit zwo Frauen, mit de- ren jeder er schon Kinder gezeuget, sich
zum
Q 5
ſich einer ſolchen Critick bedienten und ſo verwegen in ihren Schluͤſſen waͤren, wie die Vertheidiger der Vielweiberey, es wuͤrden dieſe jenen, wie ſie zwar ſo ſchon thun, nicht nur alle Ueberlegung, ſondern wohl gar allen Verſtand abſprechen.
§. 27.
Vielleicht erwarten einige Leſer auchOb das Geſetz wi- der die Vielwei- berey gar keine Aus- nahme leide. noch dieſe Frage: Ob das Geſetz von den Ehen eines Mannes mit einer Frau heutiges Tages unter den Chriſten gar keine Ausnahme mehr leide? Die Frage will ich herſetzen; die Beantwor- tung derſelben aber groͤſſern Maͤnnern uͤberlaſſen. Es ſcheinet dieſelbe nicht oh- ne allen Nutzen zu ſeyn, und es ſind Faͤlle moͤglich, in welchen ihre Entſcheidung nothwendig. Denen, welche Chriſto un- ter ſolchen Voͤlckern Gemeinden ſammlen, bey welchen die Vielweiberey noch ge- woͤhnlich, kan dieſer Fall vorkommen, daß ein Mann mit zwo Frauen, mit de- ren jeder er ſchon Kinder gezeuget, ſich
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ſich einer ſolchen Critick bedienten und ſo
verwegen in ihren Schluͤſſen waͤren, wie
die Vertheidiger der Vielweiberey, es
wuͤrden dieſe jenen, wie ſie zwar ſo ſchon
thun, nicht nur alle Ueberlegung, ſondern
wohl gar allen Verſtand abſprechen.
§. 27.
Vielleicht erwarten einige Leſer auch
noch dieſe Frage: Ob das Geſetz von
den Ehen eines Mannes mit einer Frau
heutiges Tages unter den Chriſten gar
keine Ausnahme mehr leide? Die
Frage will ich herſetzen; die Beantwor-
tung derſelben aber groͤſſern Maͤnnern
uͤberlaſſen. Es ſcheinet dieſelbe nicht oh-
ne allen Nutzen zu ſeyn, und es ſind Faͤlle
moͤglich, in welchen ihre Entſcheidung
nothwendig. Denen, welche Chriſto un-
ter ſolchen Voͤlckern Gemeinden ſammlen,
bey welchen die Vielweiberey noch ge-
woͤhnlich, kan dieſer Fall vorkommen,
daß ein Mann mit zwo Frauen, mit de-
ren jeder er ſchon Kinder gezeuget, ſich
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Ob das
Geſetz wi-
der die
Vielwei-
berey gar
keine Aus-
nahme
leide.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen02_1745/267>, abgerufen am 21.11.2024.
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