Christen aufgehoben seyn solle, als wider selbige, so wie gegen andere gemeine Un- ordnungen mit besondern Nachdruck zu sprechen, und wider selbige zu eiffern.
§. 19.
Weitere Ausfüh- rung des vorigen.
Daß die Vielweiberey damahls auch so gar unter den Juden rar gewesen, lässet sich auch ohne allen Widerspruch aus der Rede Christi Matth. Cap. 19. v. 9. schlies- sen. Er verwirfft daselbst den bösen Ge- brauch, der damahls unter den Völckern war, da die Eheleute sich um geringer Ur- sachen willen von einander scheideten und sich anders verheiratheten. Hierwider redet er also: Wer sich von seinem Wei- be scheidet, es sey denn um der Hurerey willen, und freyet eine andere, der bricht die Ehe. Und wer die abge- scheidete freyet, der bricht die Ehe. Man setze, die Vielweiberey sey damahls unter den Juden noch sehr im Schwange gewesen, sogleich stimmen diese Worte mit der Absicht des Heilandes, und folglich auch mit seiner Weißheit nicht überein. Seine Absicht ist zu zeigen, daß diejenigen, so sich von ihren Weibern scheideten, ge-
meinig-
Chriſten aufgehoben ſeyn ſolle, als wider ſelbige, ſo wie gegen andere gemeine Un- ordnungen mit beſondern Nachdruck zu ſprechen, und wider ſelbige zu eiffern.
§. 19.
Weitere Ausfuͤh- rung des vorigen.
Daß die Vielweiberey damahls auch ſo gar unter den Juden rar geweſen, laͤſſet ſich auch ohne allen Widerſpruch aus der Rede Chriſti Matth. Cap. 19. v. 9. ſchlieſ- ſen. Er verwirfft daſelbſt den boͤſen Ge- brauch, der damahls unter den Voͤlckern war, da die Eheleute ſich um geringer Ur- ſachen willen von einander ſcheideten und ſich anders verheiratheten. Hierwider redet er alſo: Wer ſich von ſeinem Wei- be ſcheidet, es ſey denn um der Hurerey willen, und freyet eine andere, der bricht die Ehe. Und wer die abge- ſcheidete freyet, der bricht die Ehe. Man ſetze, die Vielweiberey ſey damahls unter den Juden noch ſehr im Schwange geweſen, ſogleich ſtimmen dieſe Worte mit der Abſicht des Heilandes, und folglich auch mit ſeiner Weißheit nicht uͤberein. Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß diejenigen, ſo ſich von ihren Weibern ſcheideten, ge-
meinig-
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Chriſten aufgehoben ſeyn ſolle, als wider
ſelbige, ſo wie gegen andere gemeine Un-
ordnungen mit beſondern Nachdruck zu
ſprechen, und wider ſelbige zu eiffern.
§. 19.
Daß die Vielweiberey damahls auch
ſo gar unter den Juden rar geweſen, laͤſſet
ſich auch ohne allen Widerſpruch aus der
Rede Chriſti Matth. Cap. 19. v. 9. ſchlieſ-
ſen. Er verwirfft daſelbſt den boͤſen Ge-
brauch, der damahls unter den Voͤlckern
war, da die Eheleute ſich um geringer Ur-
ſachen willen von einander ſcheideten und
ſich anders verheiratheten. Hierwider
redet er alſo: Wer ſich von ſeinem Wei-
be ſcheidet, es ſey denn um der Hurerey
willen, und freyet eine andere, der
bricht die Ehe. Und wer die abge-
ſcheidete freyet, der bricht die Ehe.
Man ſetze, die Vielweiberey ſey damahls
unter den Juden noch ſehr im Schwange
geweſen, ſogleich ſtimmen dieſe Worte mit
der Abſicht des Heilandes, und folglich
auch mit ſeiner Weißheit nicht uͤberein.
Seine Abſicht iſt zu zeigen, daß diejenigen,
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen02_1745/240>, abgerufen am 21.11.2024.
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