Jacobus scheinet indessen die Lehre,Beweis, daß Pau- lus und Jacobus in der Leh- re von der Rechtfer- tigung [ei-] nig sind. welche wir zeither vorgetragen, mit den deutlichsten Worten umzustossen, da er Jacob. Cap. 2. v. 24. schreibet: So se- het ihr nun, daß der Mensch durch die Wercke gerecht wird, nicht durch den Glauben allein. Wir halten dafür, daß diese Lehre Jacobi mit der obigen Lehre besonders mit Pau- li Worten am leichtesten und natürlich- sten auf folgende Art verglichen wird. Doch wollen wir gerne unsere Meinung wiederruffen, wenn sie von andern un- richtig befunden wird. Es können zwey Fragen aufgeworffen werden. Die er- ste ist: welches ist die Bedingung, unter welcher GOtt den Sünder unter seine treuen Unterthanen aus Gnaden wieder aufnimmt und ihm die bürgerlichen Gnadenrechte sei- nes Reichs wieder schencket? Hier- auf ist die Antwort, der Glaube oder die neue Huldigung gantz allein. Die [z]weyte Frage ist diese: welches sind die Bedingungen, unter welchen ei- ner ein treuer Bürger GOttes blei- bet? Die Antwort hierauf ist unstreitig, Glaube, da man fortfähret GOtt und seine Zeugnisse ehrerbietig anzunehmen, und gute Wercke, welche mit der Zeit
und
§. 15.
Jacobus ſcheinet indeſſen die Lehre,Beweis, daß Pau- lus und Jacobus in der Leh- re von der Rechtfer- tigung [ei-] nig ſind. welche wir zeither vorgetragen, mit den deutlichſten Worten umzuſtoſſen, da er Jacob. Cap. 2. v. 24. ſchreibet: So ſe- het ihr nun, daß der Menſch durch die Wercke gerecht wird, nicht durch den Glauben allein. Wir halten dafuͤr, daß dieſe Lehre Jacobi mit der obigen Lehre beſonders mit Pau- li Worten am leichteſten und natuͤrlich- ſten auf folgende Art verglichen wird. Doch wollen wir gerne unſere Meinung wiederruffen, wenn ſie von andern un- richtig befunden wird. Es koͤnnen zwey Fragen aufgeworffen werden. Die er- ſte iſt: welches iſt die Bedingung, unter welcher GOtt den Suͤnder unter ſeine treuen Unterthanen aus Gnaden wieder aufnimmt und ihm die buͤrgerlichen Gnadenrechte ſei- nes Reichs wieder ſchencket? Hier- auf iſt die Antwort, der Glaube oder die neue Huldigung gantz allein. Die [z]weyte Frage iſt dieſe: welches ſind die Bedingungen, unter welchen ei- ner ein treuer Buͤrger GOttes blei- bet? Die Antwort hierauf iſt unſtreitig, Glaube, da man fortfaͤhret GOtt und ſeine Zeugniſſe ehrerbietig anzunehmen, und gute Wercke, welche mit der Zeit
und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0541"n="509[505]"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="3"><head>§. 15.</head><lb/><p>Jacobus ſcheinet indeſſen die Lehre,<noteplace="right">Beweis,<lb/>
daß Pau-<lb/>
lus und<lb/>
Jacobus<lb/>
in der Leh-<lb/>
re von der<lb/>
Rechtfer-<lb/>
tigung <supplied>ei-</supplied><lb/>
nig ſind.</note><lb/>
welche wir zeither vorgetragen, mit den<lb/>
deutlichſten Worten umzuſtoſſen, da er<lb/>
Jacob. Cap. 2. v. 24. ſchreibet: <hirendition="#fr">So ſe-<lb/>
het ihr nun, daß der Menſch durch<lb/>
die Wercke gerecht wird, nicht<lb/>
durch den Glauben allein.</hi> Wir<lb/>
halten dafuͤr, daß dieſe Lehre Jacobi<lb/>
mit der obigen Lehre beſonders mit Pau-<lb/>
li Worten am leichteſten und natuͤrlich-<lb/>ſten auf folgende Art verglichen wird.<lb/>
Doch wollen wir gerne unſere Meinung<lb/>
wiederruffen, wenn ſie von andern un-<lb/>
richtig befunden wird. Es koͤnnen zwey<lb/>
Fragen aufgeworffen werden. Die er-<lb/>ſte iſt: <hirendition="#fr">welches iſt die Bedingung,<lb/>
unter welcher GOtt den Suͤnder<lb/>
unter ſeine treuen Unterthanen aus<lb/>
Gnaden wieder aufnimmt und ihm<lb/>
die buͤrgerlichen Gnadenrechte ſei-<lb/>
nes Reichs wieder ſchencket?</hi> Hier-<lb/>
auf iſt die Antwort, der Glaube oder<lb/>
die neue Huldigung gantz allein. Die<lb/><supplied>z</supplied>weyte Frage iſt dieſe: <hirendition="#fr">welches ſind<lb/>
die Bedingungen, unter welchen ei-<lb/>
ner ein treuer Buͤrger GOttes blei-<lb/>
bet?</hi> Die Antwort hierauf iſt unſtreitig,<lb/>
Glaube, da man fortfaͤhret GOtt und<lb/>ſeine Zeugniſſe ehrerbietig anzunehmen,<lb/>
und gute Wercke, welche mit der Zeit<lb/><fwplace="bottom"type="catch">und</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[509[505]/0541]
§. 15.
Jacobus ſcheinet indeſſen die Lehre,
welche wir zeither vorgetragen, mit den
deutlichſten Worten umzuſtoſſen, da er
Jacob. Cap. 2. v. 24. ſchreibet: So ſe-
het ihr nun, daß der Menſch durch
die Wercke gerecht wird, nicht
durch den Glauben allein. Wir
halten dafuͤr, daß dieſe Lehre Jacobi
mit der obigen Lehre beſonders mit Pau-
li Worten am leichteſten und natuͤrlich-
ſten auf folgende Art verglichen wird.
Doch wollen wir gerne unſere Meinung
wiederruffen, wenn ſie von andern un-
richtig befunden wird. Es koͤnnen zwey
Fragen aufgeworffen werden. Die er-
ſte iſt: welches iſt die Bedingung,
unter welcher GOtt den Suͤnder
unter ſeine treuen Unterthanen aus
Gnaden wieder aufnimmt und ihm
die buͤrgerlichen Gnadenrechte ſei-
nes Reichs wieder ſchencket? Hier-
auf iſt die Antwort, der Glaube oder
die neue Huldigung gantz allein. Die
zweyte Frage iſt dieſe: welches ſind
die Bedingungen, unter welchen ei-
ner ein treuer Buͤrger GOttes blei-
bet? Die Antwort hierauf iſt unſtreitig,
Glaube, da man fortfaͤhret GOtt und
ſeine Zeugniſſe ehrerbietig anzunehmen,
und gute Wercke, welche mit der Zeit
und
Beweis,
daß Pau-
lus und
Jacobus
in der Leh-
re von der
Rechtfer-
tigung ei-
nig ſind.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 509[505]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/541>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.