selten, doch klagte man vielleicht schon aus einem constitutum, und sogar aus einer pollicitatio an eine Gemeinde.
Jede obligatio erlöscht durch solutio, compensatio, acceptilatio oder mutuus dis- sensus und novatio, besonders expromissio. -- Sie erlöscht ipso jure oder durch eine exceptio.
§. 70.
3. Succession vorzüglich Verlassenschaf- ten, obgleich auch von einem noch Lebenden das ganze jus in rem, jus in personam und debitum ex obligatione auf einen Andern übergehen konnte, bey der arrogatio, con- ventio in manum und sectio bonorum. Bey einem Verstorbenen, der aber nun nicht ge- rade ein männliches Familienhaupt mehr seyn mußte, kommt vor:
a. die allgemeine Succession in alle seine Rechte. Hier stößt das Edict des Prätors mit dem alten Systeme am auffallendsten zu- sammen, und nach der gewöhnlichen Mey- nung sagt man: der Unterschied zwischen bo- norum possessor und heres liege blos im Nah- men, mit dem der Prätor sein illegales Verfahren masquirte, und man gibt keine Regel, was in der Collision vorgegangen sey, Civil- oder Prätorisches Erbrecht. Aber es war ein wesentlicher Unterschied in der Er-
klä-
E 3
Periode 2. Syſtem.
ſelten, doch klagte man vielleicht ſchon aus einem conſtitutum, und ſogar aus einer pollicitatio an eine Gemeinde.
Jede obligatio erloͤſcht durch ſolutio, compenſatio, acceptilatio oder mutuus dis- ſenſus und novatio, beſonders expromiſſio. — Sie erloͤſcht ipſo jure oder durch eine exceptio.
§. 70.
3. Succeſſion vorzuͤglich Verlaſſenſchaf- ten, obgleich auch von einem noch Lebenden das ganze jus in rem, jus in perſonam und debitum ex obligatione auf einen Andern uͤbergehen konnte, bey der arrogatio, con- ventio in manum und ſectio bonorum. Bey einem Verſtorbenen, der aber nun nicht ge- rade ein maͤnnliches Familienhaupt mehr ſeyn mußte, kommt vor:
a. die allgemeine Succeſſion in alle ſeine Rechte. Hier ſtoͤßt das Edict des Praͤtors mit dem alten Syſteme am auffallendſten zu- ſammen, und nach der gewoͤhnlichen Mey- nung ſagt man: der Unterſchied zwiſchen bo- norum poſſeſſor und heres liege blos im Nah- men, mit dem der Praͤtor ſein illegales Verfahren masquirte, und man gibt keine Regel, was in der Colliſion vorgegangen ſey, Civil- oder Praͤtoriſches Erbrecht. Aber es war ein weſentlicher Unterſchied in der Er-
klaͤ-
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Periode 2. Syſtem.
ſelten, doch klagte man vielleicht ſchon aus
einem conſtitutum, und ſogar aus einer
pollicitatio an eine Gemeinde.
Jede obligatio erloͤſcht durch ſolutio,
compenſatio, acceptilatio oder mutuus dis-
ſenſus und novatio, beſonders expromiſſio. —
Sie erloͤſcht ipſo jure oder durch eine exceptio.
§. 70.
3. Succeſſion vorzuͤglich Verlaſſenſchaf-
ten, obgleich auch von einem noch Lebenden
das ganze jus in rem, jus in perſonam und
debitum ex obligatione auf einen Andern
uͤbergehen konnte, bey der arrogatio, con-
ventio in manum und ſectio bonorum. Bey
einem Verſtorbenen, der aber nun nicht ge-
rade ein maͤnnliches Familienhaupt mehr ſeyn
mußte, kommt vor:
a. die allgemeine Succeſſion in alle ſeine
Rechte. Hier ſtoͤßt das Edict des Praͤtors
mit dem alten Syſteme am auffallendſten zu-
ſammen, und nach der gewoͤhnlichen Mey-
nung ſagt man: der Unterſchied zwiſchen bo-
norum poſſeſſor und heres liege blos im Nah-
men, mit dem der Praͤtor ſein illegales
Verfahren masquirte, und man gibt keine
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Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/81>, abgerufen am 21.02.2025.
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