Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. Strafe daß man eine Bedingung nicht erfüll-te, zur Belohnung des Sclaven für Ver- dienste, und durch Manumission im Testa- mente, wo nun die Einschränkungen wegfie- len, in der Kirche, und unter Particuliers. Alle Freygelassene waren sich gleich, und al- le waren so gut wie Freygebohrne, bis auf das Verhältniß zum Patron, welches nur etwas gemildert ward. §. 161. 2. Die väterliche Gewalt hatte unter einer
Theil I. bis Juſtinian. Strafe daß man eine Bedingung nicht erfuͤll-te, zur Belohnung des Sclaven fuͤr Ver- dienſte, und durch Manumiſſion im Teſta- mente, wo nun die Einſchraͤnkungen wegfie- len, in der Kirche, und unter Particuliers. Alle Freygelaſſene waren ſich gleich, und al- le waren ſo gut wie Freygebohrne, bis auf das Verhaͤltniß zum Patron, welches nur etwas gemildert ward. §. 161. 2. Die vaͤterliche Gewalt hatte unter einer
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Theil I. bis Juſtinian.
Strafe daß man eine Bedingung nicht erfuͤll-
te, zur Belohnung des Sclaven fuͤr Ver-
dienſte, und durch Manumiſſion im Teſta-
mente, wo nun die Einſchraͤnkungen wegfie-
len, in der Kirche, und unter Particuliers.
Alle Freygelaſſene waren ſich gleich, und al-
le waren ſo gut wie Freygebohrne, bis auf
das Verhaͤltniß zum Patron, welches nur
etwas gemildert ward.
§. 161.
2. Die vaͤterliche Gewalt hatte unter
den Deſpoten, die noch dazu eine neue Reli-
gion befoͤrdern wollten, ſehr abgenommen,
obgleich im Sachenrechte die Wirkungen z. B.
die vnitas perſonae, die ſubſtitutio pupilla-
ris blieben. Das Vermoͤgen des filius fa-
milias war iſein Eigenthum, ſobald es nicht
vom Vater herkam, und hoͤchſtens hatte die-
ſer die Adminiſtration und die Nutznießung.
Dem peculium caſtrenſe war nun auch das
quaſi caſtrenſe gleich geſetzt. — Man er-
warb die vaͤterliche Gewalt auf Kinder aus
einer rechtmaͤßigen Ehe, aber nicht einmahl
auf naturales, ferner durch Arrogation beym
Kaiſer, aber nicht immer durch Adoption
bey der Obrigkeit, nicht wenn man ein Frau-
enzimmer oder nur kein Aſcendente des Adop-
tirten war, endlich Legitimation des Kindes
einer
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