Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. Aber wahrscheinlich kam diese Zeile nur ge-legentlich vor, und der Kaiser erinnerte ei- nen Gouverneur nur an das, was nach dem ganzen Geiste des Zeitalters, zumahl in Asien, sich von selbst zu verstehen scheinen mußte. §. 135. Julian der Neffe Constantins war ein §. 136.
Theil I. bis Juſtinian. Aber wahrſcheinlich kam dieſe Zeile nur ge-legentlich vor, und der Kaiſer erinnerte ei- nen Gouverneur nur an das, was nach dem ganzen Geiſte des Zeitalters, zumahl in Aſien, ſich von ſelbſt zu verſtehen ſcheinen mußte. §. 135. Julian der Neffe Conſtantins war ein §. 136.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0166" n="154"/><fw place="top" type="header">Theil <hi rendition="#aq">I.</hi> bis Juſtinian.</fw><lb/> Aber wahrſcheinlich kam dieſe Zeile nur ge-<lb/> legentlich vor, und der Kaiſer erinnerte ei-<lb/> nen Gouverneur nur an das, was nach dem<lb/> ganzen Geiſte des Zeitalters, zumahl in<lb/> Aſien, ſich von ſelbſt zu verſtehen ſcheinen<lb/> mußte.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 135.</head><lb/> <p><hi rendition="#fr">Julian</hi> der Neffe <hi rendition="#fr">Conſtantins</hi> war ein<lb/> Gegner der chriſtlichen Religion, vielleicht<lb/> weil es die Religion ſeiner Verfolger gewe-<lb/> ſen war, vielleicht aus Eitelkeit, aber ge-<lb/> wiß aus Aberglaube. Daß er ſeine Meynung<lb/> ausbreiten wollte, kann niemand, ohne in-<lb/> conſequent zu ſeyn, an ihm tadeln, wer die<lb/> Verordnungen <hi rendition="#fr">Conſtantins</hi> fuͤr die ſeinige<lb/> lobt, und daß ſelbſt <hi rendition="#fr">Julians</hi>, des gelehr-<lb/> ten und tapfern <hi rendition="#fr">Julians</hi> Meynung ſo un-<lb/> vernuͤnftig war, iſt ein deutlicher Beweis,<lb/> wie viel mehr das Zeitalter auf das Chri-<lb/> ſtenthum, als dieſes auf jenes nachtheiligen<lb/> Einfluß gehabt hatte. <hi rendition="#fr">Julian</hi> konnte die<lb/> Erfahrung nicht vollſtaͤndig machen wie we-<lb/> nig ſich durch Befehle erzwingen laſſe, was<lb/> in der gedruͤckten Kirche von ſelbſt entſtanden<lb/> war, z. B. Armenanſtalten und Unterricht<lb/> der Jugend; er blieb nicht ganz zwey Jahre<lb/> nach dem Tode ſeines Vetters gegen die<lb/> Perſer.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 136.</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [154/0166]
Theil I. bis Juſtinian.
Aber wahrſcheinlich kam dieſe Zeile nur ge-
legentlich vor, und der Kaiſer erinnerte ei-
nen Gouverneur nur an das, was nach dem
ganzen Geiſte des Zeitalters, zumahl in
Aſien, ſich von ſelbſt zu verſtehen ſcheinen
mußte.
§. 135.
Julian der Neffe Conſtantins war ein
Gegner der chriſtlichen Religion, vielleicht
weil es die Religion ſeiner Verfolger gewe-
ſen war, vielleicht aus Eitelkeit, aber ge-
wiß aus Aberglaube. Daß er ſeine Meynung
ausbreiten wollte, kann niemand, ohne in-
conſequent zu ſeyn, an ihm tadeln, wer die
Verordnungen Conſtantins fuͤr die ſeinige
lobt, und daß ſelbſt Julians, des gelehr-
ten und tapfern Julians Meynung ſo un-
vernuͤnftig war, iſt ein deutlicher Beweis,
wie viel mehr das Zeitalter auf das Chri-
ſtenthum, als dieſes auf jenes nachtheiligen
Einfluß gehabt hatte. Julian konnte die
Erfahrung nicht vollſtaͤndig machen wie we-
nig ſich durch Befehle erzwingen laſſe, was
in der gedruͤckten Kirche von ſelbſt entſtanden
war, z. B. Armenanſtalten und Unterricht
der Jugend; er blieb nicht ganz zwey Jahre
nach dem Tode ſeines Vetters gegen die
Perſer.
§. 136.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |