Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. Endlich beschäfftigten sich seit Constantin diethätigsten und besten Köpfe nicht mehr mit der Jurisprudenz sondern mit der Theologie, denn diese schien sich in dieser und in jener Welt weit besser zu belohnen. Kurz man sollte eigentlich eher fragen, wie es kam, daß das Römische Recht noch so lange sich blü- hend erhielt, als warum es endlich, wie alle andre Wissenschaften und Werke des Ge- schmacks, in dem undankbaren Boden, zu der Zeit da nur Bischöfe und Verschnittene Mi- nister wurden, verwelkte. Viele günstige Umstände hatten zusammengewirkt, es noch bisher zu erhalten, fast alle Umstände tru- gen in der folgenden Periode dazu bey, es zu unterdrücken. Vierte Periode, von Alexander Sever bis Justinian Jahr Roms 1000 -- 1300, nach Christus 250 -- 550. §. 129. So elend die Quellen für diese Periode Bear-
Theil I. bis Juſtinian. Endlich beſchaͤfftigten ſich ſeit Conſtantin diethaͤtigſten und beſten Koͤpfe nicht mehr mit der Jurisprudenz ſondern mit der Theologie, denn dieſe ſchien ſich in dieſer und in jener Welt weit beſſer zu belohnen. Kurz man ſollte eigentlich eher fragen, wie es kam, daß das Roͤmiſche Recht noch ſo lange ſich bluͤ- hend erhielt, als warum es endlich, wie alle andre Wiſſenſchaften und Werke des Ge- ſchmacks, in dem undankbaren Boden, zu der Zeit da nur Biſchoͤfe und Verſchnittene Mi- niſter wurden, verwelkte. Viele guͤnſtige Umſtaͤnde hatten zuſammengewirkt, es noch bisher zu erhalten, faſt alle Umſtaͤnde tru- gen in der folgenden Periode dazu bey, es zu unterdruͤcken. Vierte Periode, von Alexander Sever bis Juſtinian Jahr Roms 1000 — 1300, nach Chriſtus 250 — 550. §. 129. So elend die Quellen fuͤr dieſe Periode Bear-
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Theil I. bis Juſtinian.
Endlich beſchaͤfftigten ſich ſeit Conſtantin die
thaͤtigſten und beſten Koͤpfe nicht mehr mit
der Jurisprudenz ſondern mit der Theologie,
denn dieſe ſchien ſich in dieſer und in jener
Welt weit beſſer zu belohnen. Kurz man
ſollte eigentlich eher fragen, wie es kam, daß
das Roͤmiſche Recht noch ſo lange ſich bluͤ-
hend erhielt, als warum es endlich, wie alle
andre Wiſſenſchaften und Werke des Ge-
ſchmacks, in dem undankbaren Boden, zu der
Zeit da nur Biſchoͤfe und Verſchnittene Mi-
niſter wurden, verwelkte. Viele guͤnſtige
Umſtaͤnde hatten zuſammengewirkt, es noch
bisher zu erhalten, faſt alle Umſtaͤnde tru-
gen in der folgenden Periode dazu bey, es zu
unterdruͤcken.
Vierte Periode,
von
Alexander Sever bis Juſtinian
Jahr Roms 1000 — 1300,
nach Chriſtus 250 — 550.
§. 129.
So elend die Quellen fuͤr dieſe Periode
ſind, ſo angenehm iſt es unter den
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