Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Studium. quidem materia illa non magnopere pati-tur) quam Latinitatis atque elegantiae. Es läßt sich auch sehr wohl erklären, warum sie weit besser schrieben als ihre Zeitgenossen; sie waren die ersten Köpfe, die angesehensten Staatsmänner ihrer Nation, denn durch Kriegsruhm konnte man sich unter den ruhi- gen Regierungen weniger auszeichnen, und Beredsamkeit, die Wissenschaft, welche sonst der Jurisprudenz noch vorging, war nur im Freystaate ganz unentbehrlich gewesen. Die- se Männer nun bearbeiteten einen Theil der Gelehrsamkeit, der allein das Latein zu sei- ner Muttersprache hatte, während daß alle andere wenigstens eben so gut aus Griechi- schen Werken studiert werden konnten, und wenn schon damahls eine gewisse Anhänglich- keit an das Alte zur Jurisprudenz gehörte, so mußte gerade die Ursache, wegen welcher in unsern Zeiten die Rechtsgelehrten meist schlechter sprechen, als ihre Zeitgenossen, bey einer Sprache, die im Sinken war, da- zu beytragen, daß die Juristen besser schrie- ben, als ihre Zeitgenossen. §. 123. Saluius Julianus, der zweymahl das Con- der J 5
Periode 3. Studium. quidem materia illa non magnopere pati-tur) quam Latinitatis atque elegantiae. Es laͤßt ſich auch ſehr wohl erklaͤren, warum ſie weit beſſer ſchrieben als ihre Zeitgenoſſen; ſie waren die erſten Koͤpfe, die angeſehenſten Staatsmaͤnner ihrer Nation, denn durch Kriegsruhm konnte man ſich unter den ruhi- gen Regierungen weniger auszeichnen, und Beredſamkeit, die Wiſſenſchaft, welche ſonſt der Jurisprudenz noch vorging, war nur im Freyſtaate ganz unentbehrlich geweſen. Die- ſe Maͤnner nun bearbeiteten einen Theil der Gelehrſamkeit, der allein das Latein zu ſei- ner Mutterſprache hatte, waͤhrend daß alle andere wenigſtens eben ſo gut aus Griechi- ſchen Werken ſtudiert werden konnten, und wenn ſchon damahls eine gewiſſe Anhaͤnglich- keit an das Alte zur Jurisprudenz gehoͤrte, ſo mußte gerade die Urſache, wegen welcher in unſern Zeiten die Rechtsgelehrten meiſt ſchlechter ſprechen, als ihre Zeitgenoſſen, bey einer Sprache, die im Sinken war, da- zu beytragen, daß die Juriſten beſſer ſchrie- ben, als ihre Zeitgenoſſen. §. 123. Saluius Julianus, der zweymahl das Con- der J 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0149" n="137"/><fw place="top" type="header">Periode 3. Studium.</fw><lb/><hi rendition="#aq">quidem materia illa non magnopere pati-<lb/> tur) quam Latinitatis atque elegantiae</hi>. Es<lb/> laͤßt ſich auch ſehr wohl erklaͤren, warum ſie<lb/> weit beſſer ſchrieben als ihre Zeitgenoſſen;<lb/> ſie waren die erſten Koͤpfe, die angeſehenſten<lb/> Staatsmaͤnner ihrer Nation, denn durch<lb/> Kriegsruhm konnte man ſich unter den ruhi-<lb/> gen Regierungen weniger auszeichnen, und<lb/> Beredſamkeit, die Wiſſenſchaft, welche ſonſt<lb/> der Jurisprudenz noch vorging, war nur im<lb/> Freyſtaate ganz unentbehrlich geweſen. Die-<lb/> ſe Maͤnner nun bearbeiteten einen Theil der<lb/> Gelehrſamkeit, der allein das Latein zu ſei-<lb/> ner Mutterſprache hatte, waͤhrend daß alle<lb/> andere wenigſtens eben ſo gut aus Griechi-<lb/> ſchen Werken ſtudiert werden konnten, und<lb/> wenn ſchon damahls eine gewiſſe Anhaͤnglich-<lb/> keit an das Alte zur Jurisprudenz gehoͤrte,<lb/> ſo mußte gerade die Urſache, wegen welcher<lb/> in unſern Zeiten die Rechtsgelehrten meiſt<lb/> ſchlechter ſprechen, als ihre Zeitgenoſſen,<lb/> bey einer Sprache, die im Sinken war, da-<lb/> zu beytragen, daß die Juriſten <hi rendition="#fr">beſſer</hi> ſchrie-<lb/> ben, als ihre Zeitgenoſſen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 123.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">Saluius Julianus,</hi> der zweymahl das Con-<lb/> ſulat bekleidete, war entweder ein Nachfol-<lb/> ger der alten Decemviren, oder er war nur<lb/> <fw place="bottom" type="sig">J 5</fw><fw place="bottom" type="catch">der</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [137/0149]
Periode 3. Studium.
quidem materia illa non magnopere pati-
tur) quam Latinitatis atque elegantiae. Es
laͤßt ſich auch ſehr wohl erklaͤren, warum ſie
weit beſſer ſchrieben als ihre Zeitgenoſſen;
ſie waren die erſten Koͤpfe, die angeſehenſten
Staatsmaͤnner ihrer Nation, denn durch
Kriegsruhm konnte man ſich unter den ruhi-
gen Regierungen weniger auszeichnen, und
Beredſamkeit, die Wiſſenſchaft, welche ſonſt
der Jurisprudenz noch vorging, war nur im
Freyſtaate ganz unentbehrlich geweſen. Die-
ſe Maͤnner nun bearbeiteten einen Theil der
Gelehrſamkeit, der allein das Latein zu ſei-
ner Mutterſprache hatte, waͤhrend daß alle
andere wenigſtens eben ſo gut aus Griechi-
ſchen Werken ſtudiert werden konnten, und
wenn ſchon damahls eine gewiſſe Anhaͤnglich-
keit an das Alte zur Jurisprudenz gehoͤrte,
ſo mußte gerade die Urſache, wegen welcher
in unſern Zeiten die Rechtsgelehrten meiſt
ſchlechter ſprechen, als ihre Zeitgenoſſen,
bey einer Sprache, die im Sinken war, da-
zu beytragen, daß die Juriſten beſſer ſchrie-
ben, als ihre Zeitgenoſſen.
§. 123.
Saluius Julianus, der zweymahl das Con-
ſulat bekleidete, war entweder ein Nachfol-
ger der alten Decemviren, oder er war nur
der
J 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |