Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. ner über die Adoption ex tribus maribus;vielleicht auch der, woraus die sogenannte lex Julia Miscella zum Theil bestand. Ale- xander ward von den Soldaten 235 ermor- det, so wie vor ihm Ulpian. System des Rechts gegen das Ende dieser Periode. (siehe Lehrbuch des Pandecten-Rechts.) Studium des Rechts. §. 115. In diesen vierthalb Jahrhunderten lebten Der Aelteste von ihnen ist Cicero's Leh- Aqui-
Theil I. bis Juſtinian. ner uͤber die Adoption ex tribus maribus;vielleicht auch der, woraus die ſogenannte lex Julia Miſcella zum Theil beſtand. Ale- xander ward von den Soldaten 235 ermor- det, ſo wie vor ihm Ulpian. Syſtem des Rechts gegen das Ende dieſer Periode. (ſiehe Lehrbuch des Pandecten-Rechts.) Studium des Rechts. §. 115. In dieſen vierthalb Jahrhunderten lebten Der Aelteſte von ihnen iſt Cicero’s Leh- Aqui-
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Theil I. bis Juſtinian.
ner uͤber die Adoption ex tribus maribus;
vielleicht auch der, woraus die ſogenannte
lex Julia Miſcella zum Theil beſtand. Ale-
xander ward von den Soldaten 235 ermor-
det, ſo wie vor ihm Ulpian.
Syſtem des Rechts
gegen das Ende dieſer Periode.
(ſiehe Lehrbuch des Pandecten-Rechts.)
Studium des Rechts.
§. 115.
In dieſen vierthalb Jahrhunderten lebten
alle wiſſenſchaftliche Bearbeiter des Roͤ-
miſchen Rechts, alle die Staatsmaͤnner, durch
deren Bemuͤhungen es mehr ausgebildet ward,
als je das Recht irgend eines andern Volks
ſich ausbildete, alle die Schriftſteller, (ſpaͤ-
there Excerptenmacher ſind keine Ausnah-
me) deren Bruchſtuͤcke man jetzt Geſetze
nennt.
Der Aelteſte von ihnen iſt Cicero’s Leh-
rer Mucius Scaevola, von dem die cautio
Muciana den Nahmen hat.
Aqui-
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