Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Quellen. Senat, theilte er unter vier Consularen. Alsschöner Geist war er der erste August, dessen Briefe in häuslichen und Regierungsangele- genheiten man sammelte, und davon haben wir noch Ueberbleibsel im Dositheus und im Codex. Aber daß er der erste Kaiser gewe- sen sey "welcher völlig souverain und despotisch regierte" folgt daraus noch nicht, und wird im Gegentheil durch das den Senatoren ver- sicherte Recht, von niemand, als von ihren Mitbrüdern, gerichtet zu werden, durch die Achtung welche er dieser Würde beständig be- wies, durch den ganzen Ton seines Hofes, wo ein Secretär aus dem Ritterstande noch etwas neues war, durch das Verbot vom Senate an ihn zu appelliren, und viel- leicht am meisten dadurch widerlegt, daß der Senat seinem Sohne und Nachfolger die Apotheose Hadrians wegen einzeler verhaß- ten Schritte so sehr erschwerte. §. 105. Hadrian soll als ein zweyter Numa eine bracht H 3
Periode 3. Quellen. Senat, theilte er unter vier Conſularen. Alsſchoͤner Geiſt war er der erſte Auguſt, deſſen Briefe in haͤuslichen und Regierungsangele- genheiten man ſammelte, und davon haben wir noch Ueberbleibſel im Doſitheus und im Codex. Aber daß er der erſte Kaiſer gewe- ſen ſey “welcher voͤllig ſouverain und deſpotiſch regierte” folgt daraus noch nicht, und wird im Gegentheil durch das den Senatoren ver- ſicherte Recht, von niemand, als von ihren Mitbruͤdern, gerichtet zu werden, durch die Achtung welche er dieſer Wuͤrde beſtaͤndig be- wies, durch den ganzen Ton ſeines Hofes, wo ein Secretaͤr aus dem Ritterſtande noch etwas neues war, durch das Verbot vom Senate an ihn zu appelliren, und viel- leicht am meiſten dadurch widerlegt, daß der Senat ſeinem Sohne und Nachfolger die Apotheoſe Hadrians wegen einzeler verhaß- ten Schritte ſo ſehr erſchwerte. §. 105. Hadrian ſoll als ein zweyter Numa eine bracht H 3
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Periode 3. Quellen.
Senat, theilte er unter vier Conſularen. Als
ſchoͤner Geiſt war er der erſte Auguſt, deſſen
Briefe in haͤuslichen und Regierungsangele-
genheiten man ſammelte, und davon haben
wir noch Ueberbleibſel im Doſitheus und im
Codex. Aber daß er der erſte Kaiſer gewe-
ſen ſey “welcher voͤllig ſouverain und deſpotiſch
regierte” folgt daraus noch nicht, und wird
im Gegentheil durch das den Senatoren ver-
ſicherte Recht, von niemand, als von ihren
Mitbruͤdern, gerichtet zu werden, durch die
Achtung welche er dieſer Wuͤrde beſtaͤndig be-
wies, durch den ganzen Ton ſeines Hofes,
wo ein Secretaͤr aus dem Ritterſtande noch
etwas neues war, durch das Verbot vom
Senate an ihn zu appelliren, und viel-
leicht am meiſten dadurch widerlegt, daß der
Senat ſeinem Sohne und Nachfolger die
Apotheoſe Hadrians wegen einzeler verhaß-
ten Schritte ſo ſehr erſchwerte.
§. 105.
Hadrian ſoll als ein zweyter Numa eine
allgemeine Geſetzgebung vollendet haben, die
man den 12 Tafeln an die Seite ſetzt. Aus
allen bisherigen Edicten habe er, ſagt man,
dieſes neue Rechtsſyſtem ſammeln und aus-
waͤhlen laſſen, um das Jahr 131 ſey dieſe
Arbeit von Salvius Julianus zu Stande ge-
bracht
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