Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.Vnd dieweil das trawer Pfert den Armen / dem gebrauch nach / gehöret / als wird vom hochgedachten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friederich Vlrichen zu Br. vnd Lüneburgk / etc. den Kirchvättern dafür 100. Thaler bezalet / vnd damit das Pfertredemiret worden. In der Kirchen für der Predigt sol man singen / Nun bitten wir den heiligen Geist. Folgendes der Hoffprediger D. Bastlius Satler die Leichpredigt darauff verrichten. Nach gehaltener Predigt sol man wider singen / Nu last vns den Leib begraben / vnd Jammoesta quiesce querela. In mittelst sollen die jenigen / so die Regalia getragen / dieselbe von dem Sarck nehmen / vnd ordentlich vor der Leich her (welche wider von den Grafen wird auffgehaben / sampt den Fackeln vnd Fanen in die Färstliche Capeln) tragen / die Regalia auff den Altar daselbst gelegt / die Fahnen auffgehenckt / die Fackeln beseit gesetzt / vnd die Fürstl. Leiche / welche von den Tregern / den vom Adel / oberwehnt verrichtet / in jre ruhe Kämmerlein gebracht / vnd also Christlich zur Erden bestattet werden. Wann solches geschehen / sollen die Fürstl. Personen / vnd andere so der Fürstl. Leich gefolget / in gebürlicher Ordenung wider herauff gehen / die Fürstl. Widtwe vnd Fürstl. Frawen Personen auff Wagen führen / dafür die Pferde auch so wol als die Fürst. Reisige Pferde mit schwartzem Tuch bekleidet / auffs Schloß widerumb ziehen. Vnd sollen vnter dem heraus ziehen aus der Kirchen die Gesenge / Gott der Vater wohn vns bey / etc. Vnd erhalt vns HErr bey deinem wort gesungen / vnd also damit dieser Actus beschlossen werden / etc. Vnd weil vor diesem eine Schartecke außgangen / welches diesem zu wieder / Als habe ich dieses menniglichen der Warheit zu stewer außgehen lassen sollen. ENDE. Vñ dieweil das trawer Pfert den Armen / dem gebrauch nach / gehöret / als wird vom hochgedachten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friederich Vlrichen zu Br. vnd Lüneburgk / etc. den Kirchvättern dafür 100. Thaler bezalet / vnd damit das Pfertredemiret worden. In der Kirchen für der Predigt sol man singen / Nun bitten wir den heiligen Geist. Folgendes der Hoffprediger D. Bastlius Satler die Leichpredigt darauff verrichten. Nach gehaltener Predigt sol man wider singen / Nu last vns den Leib begraben / vnd Jammoesta quiesce querela. In mittelst sollen die jenigen / so die Regalia getragen / dieselbe von dem Sarck nehmen / vnd ordentlich vor der Leich her (welche wider von den Grafen wird auffgehaben / sampt den Fackeln vnd Fanen in die Färstliche Capeln) tragen / die Regalia auff den Altar daselbst gelegt / die Fahnen auffgehenckt / die Fackeln beseit gesetzt / vnd die Fürstl. Leiche / welche von den Tregern / den vom Adel / oberwehnt verrichtet / in jre ruhe Kämmerlein gebracht / vnd also Christlich zur Erden bestattet werden. Wann solches geschehen / sollen die Fürstl. Personen / vnd andere so der Fürstl. Leich gefolget / in gebürlicher Ordenung wider herauff gehen / die Fürstl. Widtwe vnd Fürstl. Frawen Personen auff Wagen führen / dafür die Pferde auch so wol als die Fürst. Reisige Pferde mit schwartzem Tuch bekleidet / auffs Schloß widerumb ziehen. Vnd sollen vnter dem heraus ziehen aus der Kirchen die Gesenge / Gott der Vater wohn vns bey / etc. Vnd erhalt vns HErr bey deinem wort gesungen / vnd also damit dieser Actus beschlossen werden / etc. Vnd weil vor diesem eine Schartecke außgangen / welches diesem zu wieder / Als habe ich dieses menniglichen der Warheit zu stewer außgehen lassen sollen. ENDE. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0024"/> <p>Vñ dieweil das trawer Pfert den Armen / dem gebrauch nach / gehöret / als wird vom hochgedachten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friederich Vlrichen zu Br. vnd Lüneburgk / etc. den Kirchvättern dafür 100. Thaler bezalet / vnd damit das Pfertredemiret worden.</p> <p>In der Kirchen für der Predigt sol man singen / Nun bitten wir den heiligen Geist.</p> <p>Folgendes der Hoffprediger D. 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Reisige Pferde mit schwartzem Tuch bekleidet / auffs Schloß widerumb ziehen.</p> <p>Vnd sollen vnter dem heraus ziehen aus der Kirchen die Gesenge / Gott der Vater wohn vns bey / etc. Vnd erhalt vns HErr bey deinem wort gesungen / vnd also damit dieser Actus beschlossen werden / etc.</p> <p>Vnd weil vor diesem eine Schartecke außgangen / welches diesem zu wieder / Als habe ich dieses menniglichen der Warheit zu stewer außgehen lassen sollen.</p> <p>ENDE.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0024]
Vñ dieweil das trawer Pfert den Armen / dem gebrauch nach / gehöret / als wird vom hochgedachten Fürsten vnd Herrn / Herrn Friederich Vlrichen zu Br. vnd Lüneburgk / etc. den Kirchvättern dafür 100. Thaler bezalet / vnd damit das Pfertredemiret worden.
In der Kirchen für der Predigt sol man singen / Nun bitten wir den heiligen Geist.
Folgendes der Hoffprediger D. Bastlius Satler die Leichpredigt darauff verrichten.
Nach gehaltener Predigt sol man wider singen / Nu last vns den Leib begraben / vnd
Jammoesta quiesce querela.
In mittelst sollen die jenigen / so die Regalia getragen / dieselbe von dem Sarck nehmen / vnd ordentlich vor der Leich her (welche wider von den Grafen wird auffgehaben / sampt den Fackeln vnd Fanen in die Färstliche Capeln) tragen / die Regalia auff den Altar daselbst gelegt / die Fahnen auffgehenckt / die Fackeln beseit gesetzt / vnd die Fürstl. Leiche / welche von den Tregern / den vom Adel / oberwehnt verrichtet / in jre ruhe Kämmerlein gebracht / vnd also Christlich zur Erden bestattet werden.
Wann solches geschehen / sollen die Fürstl. Personen / vnd andere so der Fürstl. Leich gefolget / in gebürlicher Ordenung wider herauff gehen / die Fürstl. Widtwe vnd Fürstl. Frawen Personen auff Wagen führen / dafür die Pferde auch so wol als die Fürst. Reisige Pferde mit schwartzem Tuch bekleidet / auffs Schloß widerumb ziehen.
Vnd sollen vnter dem heraus ziehen aus der Kirchen die Gesenge / Gott der Vater wohn vns bey / etc. Vnd erhalt vns HErr bey deinem wort gesungen / vnd also damit dieser Actus beschlossen werden / etc.
Vnd weil vor diesem eine Schartecke außgangen / welches diesem zu wieder / Als habe ich dieses menniglichen der Warheit zu stewer außgehen lassen sollen.
ENDE.
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Zitationshilfe: | Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/24>, abgerufen am 03.03.2025. |