Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.schwartzen brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / mit schwartzen Cartheken Binden / etc. Alß:
1. Wilhelm von Oppershausen.
2. Güntzel von Bartemsleben der Elter.
3. Otto von Rehden.
Darauff alle Hoffjunckern / vnd Landtsassen / vnd die zu keinem Dienst bestellet. Nach denen aller Frembden Fürsten vnd Herrn / auch Chur: vnd Fürstinnen Diener. Item / Halberstedtische vnd Braunschweigische vom Adel. Nach diesen sollen folgen alle Cantzley / ausser halb der Cammer / vnd darzu gehörigen Räthen / Secretarien vnd frembde Diener / drey vnd drey in einem Gliedt. Darauff sollen folgen drey vom Adel / mit schwartzen langen Stäben / gleich den vorigen. Alß:
1. Burchardt von Saldern.
2. Statz von Woberßnauw.
3. Melchior von Steinbergk.
Nach denen Zwölff vom Adel / mit brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / vnd Charteken Binden. Alß.
1. Err Gebhardt von Honrodt.
schwartzen brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / mit schwartzen Cartheken Binden / etc. Alß:
1. Wilhelm von Oppershausen.
2. Güntzel von Bartemsleben der Elter.
3. Otto von Rehden.
Darauff alle Hoffjunckern / vnd Landtsassen / vnd die zu keinem Dienst bestellet. Nach denen aller Frembden Fürsten vnd Herrn / auch Chur: vnd Fürstinnen Diener. Item / Halberstedtische vnd Braunschweigische vom Adel. Nach diesen sollen folgen alle Cantzley / ausser halb der Cammer / vnd darzu gehörigen Räthen / Secretarien vnd frembde Diener / drey vnd drey in einem Gliedt. Darauff sollen folgen drey vom Adel / mit schwartzen langen Stäben / gleich den vorigen. Alß:
1. Burchardt von Saldern.
2. Statz von Woberßnauw.
3. Melchior von Steinbergk.
Nach denen Zwölff vom Adel / mit brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / vnd Charteken Binden. Alß.
1. Err Gebhardt von Honrodt.
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schwartzen brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / mit schwartzen Cartheken Binden / etc.
Alß:
1. Wilhelm von Oppershausen. 2. Güntzel von Bartemsleben der Elter. 3. Otto von Rehden. Darauff alle Hoffjunckern / vnd Landtsassen / vnd die zu keinem Dienst bestellet.
Nach denen aller Frembden Fürsten vnd Herrn / auch Chur: vnd Fürstinnen Diener.
Item / Halberstedtische vnd Braunschweigische vom Adel.
Nach diesen sollen folgen alle Cantzley / ausser halb der Cammer / vnd darzu gehörigen Räthen / Secretarien vnd frembde Diener / drey vnd drey in einem Gliedt.
Darauff sollen folgen drey vom Adel / mit schwartzen langen Stäben / gleich den vorigen.
Alß:
1. Burchardt von Saldern. 2. Statz von Woberßnauw. 3. Melchior von Steinbergk. Nach denen Zwölff vom Adel / mit brennenden Fackeln / daran das Braunschweigische Wapen / vnd Charteken Binden.
Alß.
1. Err Gebhardt von Honrodt.
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Zitationshilfe: | Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/10>, abgerufen am 23.02.2025. |