Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were. Von vorbehaltung etlicher Fälle. LEhren die Papisten / das die grossen62. schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom63. vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were. Von vorbehaltung etlicher Fälle. LEhren die Papisten / das die grossen62. schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom63. vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0255"/> der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were.</p> </div> <div> <head>Von vorbehaltung etlicher Fälle.<lb/></head> <p>LEhren die Papisten / das die grossen<note place="right">62.</note> schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden.</p> <p>Sagen sie / Das der Pabst zu Rom<note place="right">63.</note> vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0255]
der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were.
Von vorbehaltung etlicher Fälle.
LEhren die Papisten / das die grossen schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden.
62. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen
63.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |