Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.schwegert / tertio genere adfinitatis, nach der dritten Art der Schwegerschafft. Vnd wenn die drey mittel Personen verstürben / als Martha / Maria / vnd Philippus / so möchte Jacobus der Widwer / die andere Fraw Philippi / vnd nachgelassene Widwe Magdalenam wol zur Ehe nemen. Denn wird secundum genus adfinitatis nachgelassen / viel mehr tertium genus, welches weiter gehet. Die Personen sind also zu setzen. [] Diesem Jacobo erleuben die Rechte / vnd Consistoria, das er nach absterben der dreien Personen / Martha / Maria / vnd Philippi / die Widfraw Magdalenam zur Ehe nemen möge. Aus diesem allen kan nun ein Pfarherr, auch Gottseliger Christ wol verstehen / welche Gradus beide in Gottes schwegert / tertio genere adfinitatis, nach der dritten Art der Schwegerschafft. Vnd wenn die drey mittel Personen verstürben / als Martha / Maria / vnd Philippus / so möchte Jacobus der Widwer / die andere Fraw Philippi / vnd nachgelassene Widwe Magdalenam wol zur Ehe nemen. Denn wird secundum genus adfinitatis nachgelassen / viel mehr tertium genus, welches weiter gehet. Die Personen sind also zu setzen. [] Diesem Jacobo erleuben die Rechte / vnd Consistoria, das er nach absterben der dreien Personen / Martha / Maria / vnd Philippi / die Widfraw Magdalenam zur Ehe nemen möge. Aus diesem allen kan nun ein Pfarherr, auch Gottseliger Christ wol verstehen / welche Gradus beide in Gottes <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0046"/> schwegert / tertio genere adfinitatis, nach der dritten Art der Schwegerschafft. Vnd wenn die drey mittel Personen verstürben / als Martha / Maria / vnd Philippus / so möchte Jacobus der Widwer / die andere Fraw Philippi / vnd nachgelassene Widwe Magdalenam wol zur Ehe nemen. Denn wird secundum genus adfinitatis nachgelassen / viel mehr tertium genus, welches weiter gehet.</p> </div> <div> <head>Die Personen sind also zu setzen.</head><lb/> <gap/> <p>Diesem Jacobo erleuben die Rechte / vnd Consistoria, das er nach absterben der dreien Personen / Martha / Maria / vnd Philippi / die Widfraw Magdalenam zur Ehe nemen möge.</p> <p>Aus diesem allen kan nun ein Pfarherr, auch Gottseliger Christ wol verstehen / welche Gradus beide in Gottes </p> </div> </body> </text> </TEI> [0046]
schwegert / tertio genere adfinitatis, nach der dritten Art der Schwegerschafft. Vnd wenn die drey mittel Personen verstürben / als Martha / Maria / vnd Philippus / so möchte Jacobus der Widwer / die andere Fraw Philippi / vnd nachgelassene Widwe Magdalenam wol zur Ehe nemen. Denn wird secundum genus adfinitatis nachgelassen / viel mehr tertium genus, welches weiter gehet.
Die Personen sind also zu setzen.
_ Diesem Jacobo erleuben die Rechte / vnd Consistoria, das er nach absterben der dreien Personen / Martha / Maria / vnd Philippi / die Widfraw Magdalenam zur Ehe nemen möge.
Aus diesem allen kan nun ein Pfarherr, auch Gottseliger Christ wol verstehen / welche Gradus beide in Gottes
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/46>, abgerufen am 03.03.2025. |