Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.Nützliche vnd nötige Erinnerung. Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben. 1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft. []Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen. 2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig. []Nützliche vnd nötige Erinnerung. Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben. 1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft. []Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen. 2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig. []<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0038"/> </div> <div> <head>Nützliche vnd nötige Erinnerung.</head><lb/> <p>Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben.</p> <p>1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft.</p> <gap/> <p>Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen.</p> <p>2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig.</p> <gap/> </div> </body> </text> </TEI> [0038]
Nützliche vnd nötige Erinnerung.
Weil die Leute allerley behelff / vnd Feigenbletter pflegen zu suchen / damit sie jr fürhaben / darauff sie einmal gefallen sind / fort zu setzen vermeinen / So sollen die Pastores, vnd wer in den Ehesachen zu rathen hat / auff diese Erinnerung acht haben.
1. Es ist nicht daran gelegen / ob die ersten Eheleute mit einander Kinder gezeuget haben / oder nicht / Die Prohibition hat nicht desto minder jre Krafft.
_ Diese Anna ob sie gleich mit dem Martino keine Kinder hat gezeuget / dennoch sol sie Johannem jres vorigen Mannes Vettern nicht zur Ehe nemen.
2. Es gilt gleich viel in rechnung der Glieder / vnd der verwandnis / in der Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft / Die Brüder / vnd Schwestern sind von gantzer oder halber Geburt / die Prohibition ist gleiche krefftig.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/38>, abgerufen am 03.03.2025. |