Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.[] Dieser Marcus sol nach absterben seines ersten Weibes Catharina nicht zur Ehe nemen die Rosam. Denn wie Rosa seinem verstorbenen Weibe ist verwand gewesen / im dritten Glied vngleicher Linien der Blutfreundschafft. Also ist die Rosa dem Marco im dritten Glied vngleicher Linien / Schwegerschafft halben zugethan / vnd demnach nicht zuleßlich. Der ander Fall. [] Diese Anna sol nach absterben jres vorigen Mannes Justi nicht zur Ehe nemen den Martinum / viel weniger den Salomonem. Denn Salomo ist der Anna im andern Glied gleicher Linien Martinus aber ist der Annen im dritten Glied vngleicher Linien mit Schwegerschafft zugethan / vnd derhalben nicht zuleßlich. [] Dieser Marcus sol nach absterben seines ersten Weibes Catharina nicht zur Ehe nemen die Rosam. Denn wie Rosa seinem verstorbenen Weibe ist verwand gewesen / im dritten Glied vngleicher Linien der Blutfreundschafft. Also ist die Rosa dem Marco im dritten Glied vngleicher Linien / Schwegerschafft halben zugethan / vnd demnach nicht zuleßlich. Der ander Fall. [] Diese Anna sol nach absterben jres vorigen Mannes Justi nicht zur Ehe nemen den Martinum / viel weniger den Salomonem. Denn Salomo ist der Anna im andern Glied gleicher Linien Martinus aber ist der Annen im dritten Glied vngleicher Linien mit Schwegerschafft zugethan / vnd derhalben nicht zuleßlich. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0037"/> <gap/> <p>Dieser Marcus sol nach absterben seines ersten Weibes Catharina nicht zur Ehe nemen die Rosam. Denn wie Rosa seinem verstorbenen Weibe ist verwand gewesen / im dritten Glied vngleicher Linien der Blutfreundschafft. Also ist die Rosa dem Marco im dritten Glied vngleicher Linien / Schwegerschafft halben zugethan / vnd demnach nicht zuleßlich.</p> </div> <div> <head>Der ander Fall.</head><lb/> <gap/> <p>Diese Anna sol nach absterben jres vorigen Mannes Justi nicht zur Ehe nemen den Martinum / viel weniger den Salomonem. Denn Salomo ist der Anna im andern Glied gleicher Linien Martinus aber ist der Annen im dritten Glied vngleicher Linien mit Schwegerschafft zugethan / vnd derhalben nicht zuleßlich.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0037]
_ Dieser Marcus sol nach absterben seines ersten Weibes Catharina nicht zur Ehe nemen die Rosam. Denn wie Rosa seinem verstorbenen Weibe ist verwand gewesen / im dritten Glied vngleicher Linien der Blutfreundschafft. Also ist die Rosa dem Marco im dritten Glied vngleicher Linien / Schwegerschafft halben zugethan / vnd demnach nicht zuleßlich.
Der ander Fall.
_ Diese Anna sol nach absterben jres vorigen Mannes Justi nicht zur Ehe nemen den Martinum / viel weniger den Salomonem. Denn Salomo ist der Anna im andern Glied gleicher Linien Martinus aber ist der Annen im dritten Glied vngleicher Linien mit Schwegerschafft zugethan / vnd derhalben nicht zuleßlich.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/37>, abgerufen am 03.03.2025. |