Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Diese jtzt erzelte Personen / sind alle an stat vnserer lieben Töchtern / vnd Söne zu halten / vor welchen / das Vater vnd Mutter / oder auch Stiffvater vnd Stiffmutter eine schew haben / vnd sie nicht berüren noch schenden / sondern mit Zucht ehren sollen / leret beide Göttliche vnd beschrieben / ja auch das natürliche Recht / vnd alle Menschliche vernunfft / derhalben wisse sich jederman darnach zu halten.

Personen so von wegen der Schwegerschafft in der seitwarts Linien zu ehelichen verboten.
III.
1. Des Großvaters Bruder Weib. 2. Der Großmutter Bruders Weib.
II.
1. Seines Vettern Weib / das ist / seines Vaters Bruders Weib. 2. Seines Oms Weib / das ist / seiner Mutter Bruders Weib.
I.
1. Seines Schwehers Schwester / das ist / seines Weibes Vaters Schwester. 2. Seiner Schwieger Schwester / das ist / seines Weibes Mutter Schwester.

Diese jtzt erzelte Personen / sind alle an stat vnserer lieben Töchtern / vnd Söne zu halten / vor welchen / das Vater vnd Mutter / oder auch Stiffvater vnd Stiffmutter eine schew haben / vnd sie nicht berüren noch schenden / sondern mit Zucht ehren sollen / leret beide Göttliche vnd beschrieben / ja auch das natürliche Recht / vnd alle Menschliche vernunfft / derhalben wisse sich jederman darnach zu halten.

Personen so von wegen der Schwegerschafft in der seitwarts Linien zu ehelichen verboten.
III.
1. Des Großvaters Bruder Weib. 2. Der Großmutter Bruders Weib.
II.
1. Seines Vettern Weib / das ist / seines Vaters Bruders Weib. 2. Seines Oms Weib / das ist / seiner Mutter Bruders Weib.
I.
1. Seines Schwehers Schwester / das ist / seines Weibes Vaters Schwester. 2. Seiner Schwieger Schwester / das ist / seines Weibes Mutter Schwester.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0030"/>
        <p>Diese jtzt erzelte Personen / sind alle an stat vnserer lieben Töchtern / vnd                      Söne zu halten / vor welchen / das Vater vnd Mutter / oder auch Stiffvater vnd                      Stiffmutter eine schew haben / vnd sie nicht berüren noch schenden / sondern mit                      Zucht ehren sollen / leret beide Göttliche vnd beschrieben / ja auch das                      natürliche Recht / vnd alle Menschliche vernunfft / derhalben wisse sich                      jederman darnach zu halten.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Personen so von wegen der Schwegerschafft in der seitwarts Linien zu ehelichen                      verboten.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>III.</head><lb/>
        <l>1. Des Großvaters Bruder Weib.</l>
        <l>2. Der Großmutter Bruders Weib.</l>
      </div>
      <div>
        <head>II.</head><lb/>
        <l>1. Seines Vettern Weib / das ist / seines Vaters Bruders Weib.</l>
        <l>2. Seines Oms Weib / das ist / seiner Mutter Bruders Weib.</l>
      </div>
      <div>
        <head>I.</head><lb/>
        <l>1. Seines Schwehers Schwester / das ist / seines Weibes Vaters Schwester.</l>
        <l>2. Seiner Schwieger Schwester / das ist / seines Weibes Mutter Schwester.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0030] Diese jtzt erzelte Personen / sind alle an stat vnserer lieben Töchtern / vnd Söne zu halten / vor welchen / das Vater vnd Mutter / oder auch Stiffvater vnd Stiffmutter eine schew haben / vnd sie nicht berüren noch schenden / sondern mit Zucht ehren sollen / leret beide Göttliche vnd beschrieben / ja auch das natürliche Recht / vnd alle Menschliche vernunfft / derhalben wisse sich jederman darnach zu halten. Personen so von wegen der Schwegerschafft in der seitwarts Linien zu ehelichen verboten. III. 1. Des Großvaters Bruder Weib. 2. Der Großmutter Bruders Weib. II. 1. Seines Vettern Weib / das ist / seines Vaters Bruders Weib. 2. Seines Oms Weib / das ist / seiner Mutter Bruders Weib. I. 1. Seines Schwehers Schwester / das ist / seines Weibes Vaters Schwester. 2. Seiner Schwieger Schwester / das ist / seines Weibes Mutter Schwester.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/30
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/30>, abgerufen am 13.11.2024.