Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite
4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater.
II.
4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater.
I.
5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat.
Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.
4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater.
II.
4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater.
I.
5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat.
Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0027"/>
        <l>4. Ires Mannes Großvater Vater.</l>
        <l>3. Ires Mannes Großmutter Vater.</l>
        <l>2. Ires Stiffvaters Großvater.</l>
        <l>1. Irer Stiffmutter Großvater.</l>
      </div>
      <div>
        <head>II.</head><lb/>
        <l>4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater.</l>
        <l>3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater.</l>
        <l>2. Ires Stiffvaters Vater.</l>
        <l>1. Irer Stiffmutter Vater.</l>
      </div>
      <div>
        <head>I.</head><lb/>
        <l>5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet                      / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten.</l>
        <l>4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte                      geworden sein.</l>
        <l>3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater.</l>
        <l>2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen.</l>
        <l>1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre                      Mutter zur Ehe gehabt hat.</l>
      </div>
      <div>
        <head>Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.</head><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0027] 4. Ires Mannes Großvater Vater. 3. Ires Mannes Großmutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Großvater. 1. Irer Stiffmutter Großvater. II. 4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vaters oder Mutter Stiffvater. 3. Ires Mannes Großvater / es sey des Vaters oder der Mutter Vater. 2. Ires Stiffvaters Vater. 1. Irer Stiffmutter Vater. I. 5. Ires Breutigams Vater / das ist der / mit welches Son sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jm gehalten. 4. Irer Mutter Breutigam / oder vertraweten / welcher jr Stiffvater solte geworden sein. 3. Iren Schweer / das ist / jres Mannes Vater. 2. Ires Mannes Stiffvater / welchen seine Mutter nach jr gelassen. 1. Iren Stiffvater / er sey der Erste / der Ander / oder der Dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat. Die Tochter sol nicht nemen hinauffwarts.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/27
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/27>, abgerufen am 13.11.2024.